Fahren unter Alkoholeinfluss und Drogenbesitz

Hy~

Mal angenommen, jemand wird schlafend in seinem Wagen am Straßenrand von der Polizei aufgefunden. Dann stellt sich heraus, dass derjenige wohl ziemlich unter Alkoholeinfluss steht und auch noch Marihuana dabei hat (aber nix genommen hat)

Der Fahrer sagt aber, er könne sich an gar nix erinnern und später wird dann festgestellt, dass er diese Gedächtniskiller-Droge („Vergewaltigungsdroge“) im Blut hat.

Kann er dann überhaupt belangt werden? Immerhin könnte ihm diese Droge ja untergejubelt worden sein, ebenso das Marihuana. Aber was ist mit dem Alkohol? Kann man nur angezeigt werden, wenn man direkt beim Fahren erwischt wird? Oder auch so wie oben beschrieben (Straßenrand). Also, hier sei aber vorausgesetzt, dass es keine richtige Parkstraße ist. Sondern derjenige einfach am Rand angehalten haben muss.

Hoffe auf Antworten
Gruß
Kathrina

Kann er dann überhaupt belangt werden?

Die Frage lässt sich so nicht beantworten. Er kann belangt werden, wenn er strafbar Drogen genommen hat und ihm dies nachzuweisen ist.

Immerhin könnte ihm
diese Droge ja untergejubelt worden sein, ebenso das
Marihuana.

Und diese Möglichkeit soll es von vornherein ausschließen, dass er belangt wird? Dann können wir die Strafjustiz ja abschaffen, hm?

Aber was ist mit dem Alkohol? Kann man nur
angezeigt werden, wenn man direkt beim Fahren erwischt wird?

Natürlich nicht! Welchen Sinn sollte so eine Regel machen?

Levay