Fahrer irrtümlich falsch angegeben

Hallo,
angeregt durch den Beitrag eins drunter kam mir folgendes in den Sinn.
Angenommen X nimmt es nicht so genau mit der Geschwindigkeit und bekommt daher immer mal Post von der zuständigen Stelle. Diese werden ohne weitere Prüfung bezahlt, die Punkte bleiben im Rahmen, da sie vielleicht zwischendurch mal gelöscht wurden.
Nun nutzt seit einiger Zeit auch der Sprößling (in der Probezeit) das Fahrzeug und mindestens ein Verstoß geht auf dessen Konto, wurde aber, „wie gewohnt“, einfach erledigt.
Hat X hier irgendetwas zu befürchten, wenn irgendwer die Bilder doch genauer ansieht? Könnte man das nachträglich noch selbst korrigieren, wenn der Sprößling bei X „beichtet“ und nachfragt, ob da nicht ein Bußgeld war.

Cu Rene

Sobald jemand die Bilder genauer kontrolliert fällt es ja auf, dass nicht X gefahren ist, sondern dessen sprößling.
Man sieht ja normalerweise den unterschied zwischen Vater und Sohn aufgrund des Alters.

Sollte dies jemanden auffallen kommt normalerweise ein Anhörungsbogen.
Dadurch sollte der Fahrer festgestellt werden.
Die Bilder dienen hierbei auch als Beweißmaterial.

mfg domi

Hi,

wenn X den Verstoß auf seine Kappe nimmt passiert nichts.

Und ab hier driften die Meinungen auseinander.

Sollte Filius X -beschuldigen den Verstoß begangen zu haben, obwohl er selbst der Übeltäter war, dann sagen einige Juristen, da es ja nur eine Ordnungswidrigkeit ist, es sei kein Verstoß gegen den §164 StGB, andere Juristen bejahen den Verstoß gegen den §164 StGB
http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html

Persönlich, ich bin zum Glück kein Jurist, sage das es hier ein Verstoß gegen den 164 StGB ist.

Q-Gruß