Hi,
ein deutsches Internetportals bietet die Möglichkeit jeden Autofahrer durch Angabe eines Autokennzeichens „an den Pranger“ zu stellen. Also „A-BC 123 hat mir gestern um 15.03 Uhr an der Ecke a/b die Vorfahrt genommen“ mit der Möglichkeit Bild, Video- und Audioaufnahmen einzufügen.
- Ist das 100% rechtens? Auch in Hinsicht auf etwaige Fotos von Personen/Autos?
- In den AGB dieses Portals findet sich folgendes:
"Fahrer und Halter, die sich zu Unrecht bewertet fühlen, können sich jederzeit an die Beschwerdestelle von … wenden. Die Beschwerden (sic) kann an folgende Adresse versendet werden:
(Deutsche Postadresse, keine Email)
… wird dann überprüfen, ob die Bewertung zu Unrecht erfolgt ist, weil der beanstandete Sachverhalt sich beispielsweise anders zugetragen hat und die Bewertung gegebenenfalls löschen."
Was heisst hier „wird dann überprüfen“ und „gegebenenfalls löschen“? Seit wann „prüfen“ private Firmen „den Sachverhalt“ wenn man sie bittet ein Foto von sich/seinem Auto von deren Webseite zu entfernen. „Sachverhalte prüfen“ und dann eine Entscheidung fällen dürfen doch nur Behörden oder Leute mit denen man einen Vertrag hat (z.B. eine Versicherung). Wenn man der Meinung ist dass sein Bild und Kennzeichen dort zu löschen ist, dann ist das doch so - oder?
Wie ist das rechtlich zu bewerten?
Gruss
K
Moin
Hi,
ein deutsches Internetportals bietet die Möglichkeit jeden
Autofahrer durch Angabe eines Autokennzeichens „an den
Pranger“ zu stellen. Also „A-BC 123 hat mir gestern um 15.03
Uhr an der Ecke a/b die Vorfahrt genommen“ mit der Möglichkeit
Bild, Video- und Audioaufnahmen einzufügen.
- Ist das 100% rechtens? Auch in Hinsicht auf etwaige Fotos
von Personen/Autos?
es kommt darauf an, in wie weit die daten für die fahrzeuge als „schützenswert“ betrachtet werden, es hat schon seinen grund, wieso nummernschilde in fast allen fernsehberichten ausgeblendet werden.
Bei den Bildern des Fahres ist die Sache meiner Meinung nach Eindeutig, dies verletzen die Rechte der Fahrer.
- In den AGB dieses Portals findet sich folgendes:
Was heisst hier „wird dann überprüfen“ und „gegebenenfalls
löschen“? Seit wann „prüfen“ private Firmen „den Sachverhalt“
wenn man sie bittet ein Foto von sich/seinem Auto von deren
Webseite zu entfernen. „Sachverhalte prüfen“ und dann eine
Entscheidung fällen dürfen doch nur Behörden oder Leute mit
denen man einen Vertrag hat (z.B. eine Versicherung). Wenn man
der Meinung ist dass sein Bild und Kennzeichen dort zu löschen
ist, dann ist das doch so - oder?
Wie ist das rechtlich zu bewerten?
grundsätzlich kann diese stelle nur bewerten, ob sie es auf einen klage ankommen lassen wollen oder nicht, die wertung ansonsten ist hinfällig.
Sollte man „sich“ auf einem solchen Portal wiederfinden, würde ich direkt zum anwalt gehen und meine rechte gelten machen lassen, gegebenfalls sogar gegen den betreiber als störer vorgehen und anzeige wegen übler nachrede und beleidigung stellen.
den rest machen dann die gerichte.