Fahrerflucht?

Liebe Rechtsexperten,

angenommen jemand fährt bei einem Auto den Rückspiegel ab und hinterlässt einen Zettel mit Tatzeit, Telefonnummer und Namen der Firma für die er/sie arbeitet. Der Geschädigte ruft also bei der Firma an, und bekommt die Auskunft dass der Schaden in Kürze bezahlt wird. Aber in den folgenden 4 Wochen meldet sich die Firma nicht. Er ruft mehrfach an, aber bekommt keine Reaktion. Welche Möglichkeiten hat der Geschädigte nun, an das Geld für den abgefahrenen Rückspiegel zu kommen? Ein Name des Fahrers war auch noch nicht zu bekommen.
Wie würdet Ihr in diesem Falle vorgehen?

Beste Grüße
A.

Hallo!

Dieser Jemand beging eine Straftat des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Zettel anbringen allein genügt nicht. Der Verursacher muß zusätzlch eine angemessene Zeit warten auf den Geschädigten oder wenn dies nicht möglich ist bzw. kein Geschädigter kommt, den Vorfall bei der Polizei unter Angabe der Personalien und aller sonstiger erforderlicher Daten melden. Außerdem muß die Art seiner Beteiligung an dem Unfall festgestellt werden.

Wenn die Firma nicht willens ist, den Schaden zu begleichen und auch nicht mit den Personlien des Fahrer rausrücken will, sollte der Geschädigte nachträglich den Unfall bei der Polizei anzeigen. Dann wird auch der Fahrer ruckzuck ermittelt sein.

Zur Schadensabwicklung könnte man zunächst auch die Pkw-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters kontaktieren. Denn die ist zuständig für die Schadensbegleichung und wird u. U. sich das Geld vom Fahrer des unfallflüchtigen Fahrzeugs wieder holen. Falls die Versicherung dem Geschädigten nicht bekannt ist, kann diese über den Zentralruf der Kfz-Versicherer (Tel. 0180 / 25 0 26) unter Angabe des Kennzeichens in Erfahrung gebracht werden.

Ich war persönlich schon mal Geschädigter einer Unfallflucht, bei dem zwar das Kennzeichen des verursachenden Fahrzeugs, nicht aber der Fahrer bekannt war. Ich hatte den Zentralruf angerufen, mir die Versicherung geben lassen, mit dieser telefoniert und den Unfall geschildert - und der Schaden wurde problemlos beglichen.

Viel Erfolg

Walter

Hallo,

anzeigen, die Staatsmacht kümmert sich darum, den Fahrer zu ermitteln, wobei die 4 Wochen auch Gelegenheit genug waren alle Spuren zu vertuschen.

gruß

dennis

Danke schön, Euch beiden :wink: OWT
Danke schön, Euch beiden :wink: OWT