vielleicht kann mir jemand sagen, wie man sich bei folgender Situation verhalten sollte?
Eine angebliche Fahrerflucht, indem bei einem Ausparkmanöver, ein PKW schwer beschädigt sein sollte, liegt nun schon 2 einhalb Jahre zurück.
Ein Gutachten wurde erstellt… dann wieder ein Gegengutachten…
Der beschädigte PKW wurde schon bald nach der angeblichen Fahrerflucht verkauft. Der Schaden 4.500 Euro, wurde vom Halter selber bezahlt, da der Beschuldigte , sich weigerte den Schaden von der Versicherung bezahlen zu lassen, da er sich keiner Schuld bewußt war.
Der PKW, der angeblich Fahrerflucht bzw. Unfallflucht begangen haben sollte, musste vor 14 Tagen aufGrund eines Motorschadens ebenfalls verkauft werden.
Nun hat der Rechtsanwalt der beschuldigten Partei mit dem Richter gesprochen, der wäre bereit das Verfahren gegen eine Geldbusse von 450,-- Euro einzustellen?
Ist das nicht eine Schuldanerkennung? Sollte man darauf eingehen?
Nun hat der Rechtsanwalt der beschuldigten Partei mit dem
Richter gesprochen, der wäre bereit das Verfahren gegen eine
Geldbusse von 450,-- Euro einzustellen?
Wird jeden Tag in hunderten Verfahren genau so gehandhabt.
Ist das nicht eine Schuldanerkennung? :
Nun ja - teils teils. Wenn man dem Richter, nachdem er eine solche Einstellung vorgeschlagen hat, weiter erzählt, dass man ganz sicher unschuldig ist, wird der nicht mehr mitmachen. Und im übrigen setzt eine Einstellung natürlich die Schuld, wenn auch geringe Schuld, voraus, weil ansonsten natürlich ein Freispruch erfolgen müsste. Der Vorteil im Vergleich zum Urteil ist, dass keine Eintragung ins Führungsregister erfolgt und man läuft keine Gefahr,seinen Führerschein zu verlieren, bzw. - weiß nicht, wie’s da im Verfahren steht, noch länger der Fahrerlaubnis zu entbehren. Die kriegt man dann sofort wieder. Wenn sie denn vorläufig entzogen war.
Sollte man darauf eingehen?
Das kommt drauf an. Also ich würde mich da auf meinen Rechtsanwalt verlassen und nicht im Forum fragen, da man hier ohnehin nicht weiß, warum eine Einstellung überhaupt in Frage kommt…unklare Beweislage offenbar, aber da wird sich der Rechtsanwalt schon seine Gedanken gemacht haben. Also in erster Linie würde ich den fragen. Im großen und ganzen ist so eine Einstellung nicht verkehrt, beendet sie doch das Verfahren ohne Urteil und 450 Euro klingt - ich kenne das Einkommen natürlich nicht - ziemlich wenig.
Was meint ihr?
Wenn der Rechtsanwalt das schon empfohlen hat, wird er seine Gründe dem Mandanten sicherlich gern darlegen - wenn er das nicht schon getan hat.
Hallo,
ich würde zahlen. In D kriegt man kein Recht vor Gericht, es wird nur „Recht“ gesprochen. D.h. ein Doofer soll zahlen.
Ich denke, ich darf hier meine Erfahrungen mitteilen:
HAbe angeblich einen Motorradfahrer abgedrängt, weil ich ein anderes Fhzg überholt habe. Fakt war, dass ich an einem auf der Straße stehendem Fhzg vorbeigekrochen (weniger als 5 km/h) bin und der MRD-Fahrer von hinten kam und meinte mich mit ca 40 kmh noch auf dem Grünstreifen überholen zu wollen. Zu dem Zeitpunkt stand ich schon, weil ich im Rückspiegel gesehen habe wie er angebraust kommt und mir schon dachte das geht nicht gut. Er legt sich auf die Fresse weil er im Dreck die Kontrolle verliert und schrammt sich den Arm auf, weil er nur im T-Shirt fährt (m.E. selbst Schuld)
Trotz Zeugen sollte ich schuld sein und das Verfahren gegen 400 € eingestellt werden. Da ich mich natürlich im Recht fühlte, habe ich Einspruch eingelegt. Abgelehnt und Strafe erhöht auf 450 €. Nochmal Einspruch eingelegt. Verhandlung anberaumt, Einwände und Zeugenaussagen wurden vom sog Richter nicht beachtet. Schuldig gesprochen. Strafe nochmals erhöht plus Auslagen des Verfahrens, Zeugengelder und 5 Pkt wegen „fahrlässiger Körperverletzung im Strassenverkehr“ und 5jährige Verjährungsfrist der Punkte. Im Endeffekt über 1000 €. Das war dann die Erziehungmassnahme für mich, da ich es gewagt habe die vorherigen Entscheidungen des „Rechtsprechers“ in Frage zu stellen.
Also ich würde nur noch die Schnauze halten und bezahlen, sonst wirds noch teurer.
Gruß
Ingo