Fahrerflucht?!

Hallo,
Angenommen, jemand hatte heute Besuch von der Polizei, die ihm mitteilte, dass er ein neben sich parkendes Auto beim Ausparken am hinteren Radkasten „geschrammt“ hätte und sein Nummernschild notiert wurde. Beim Geschädigten entstand ein Schaden zwischen 200 und maximal 500 Euro. Allerdings hat der „Zeuge“ eine andere Automarke genannt, als die der vermeintliche Verursacher besitzt. Auch hat er den Unfallverursacher als blaues Auto beschrieben, das des „Verdächtigen“ ist aber schwarz.
Die Lackspuren, die am geschädigten Fahrzeug zurückgelassen wurden sind weiß (wobei der anwesende Polizist meinte, dass der Lack weiß wird, wenn man mit relativ hoher Geschwindigkeit ein Fahrzeug schrammt). Hauptproblem ist, dass das Auto des „Verdächtigen“ ringsrum zahlreiche Schrammen aufweist (Altschäden…er ist Student und hat den Wagen so gekauft, weil er billig war). Eine Schramme am Radkasten passt von der Höhe her einigermaßen zum Schadensbild vom Geschädigten. Jetzt meinte der Polizist, dass die Wagen gegenübergestellt werden sollen und es schlecht für den „verdächtigen“ aussehe, wenn die Schäden von der Höhe her gleich sind. Der vermeintliche Verursacher fragt sich jetzt schon die ganze Zeit, ob er es nicht mitbekommen hat, ob er den Wagen neben sich angeschrammt habe (das war am Bahnhof, wo ständig Züge ein und aus fahren. Es war relativ laut und wenn er ihn wirklich nur gestreift hat, hat er es wohl nicht gehört). An seinem Auto hingen keine Lackreste.
Sollte er für den Schaden wirklich verantwortlich sein zahl er. Ist kein Problem…Seine Sorge gilt eher der Faherflucht und daraus entstehender Konsequenzen.
Was kann jetzt auf ihn zukommen, wenn die feststellen, dass er der Unfallverursacher sein könnte. Wird er dann wegen Fahrerflucht angezeigt? Das macht ihm die meisten Sorgen.

der Unfallverursacher sein könnte. Wird er dann wegen
Fahrerflucht angezeigt? Das macht ihm die meisten Sorgen.

Er ist schon angezeigt worden, sonst wäre die Polizei nicht gekommen. Jetzt geht es darum ihm dieses Delikt nachzuweisen.

Polizisten bewerten oft Dinge, die zu bewerten ihnen nicht zusteht. Dazu gehört etwa, wer im Fall eines Verkehrsunfalls den Schaden tragen muss, und dazu gehört auch, wer als überführt zu gelten hat.

Wenn die Schramme auf gleicher Höhe ist und das wirklich dafür sprechen sollte, dass der Student den Unfall verursacht hat, ist das natürlich ungünstig. Die offenbar völlig falschen Angaben (Autofarbe und -marke) sollten aber doch wohl einen Richter zumindest zweifeln lassen. Und im Zweifel geht die Sache ja für den Beschuldigten aus.

Rein objektiv ist der Tatbestand mangels Vorsatzes sowieso nicht erfüllt; ob ein Richter *das* glauben würde, steht aber auf einem ganz anderen Blatt.

Levay

Hallo,

auch wenn man, wie wir das hier selbstverständlich tun, von einem fiktiven Fall ausgehen, sollte man von realistischen Annahmen ausgehen.

Dazu gehört

  1. Es ist kaum möglich ein Auto zu streifen ohne dies zu bemerken - auch nicht in einer lauten Umgebung. Man spürt den kleinsten Stoß deutlich.
  2. Wenn sich Lackspuren an dem fremden Auto finden, wird ein Sachverständigengutachten mit großer Sicherheit feststellen können, ob diese vom Auto unseres fiktiven Fahrers stammen.

Fazit: Unser fiktiver Autofahrer wird sehr wohl wissen ob er Fahrerflucht begangen hat und wenn ja, hat er ziemlich schlechte Karten. War er es nicht, der das fremde Auto gestreift hat, braucht er sich dagegen keine allzu großen Sorgen machen, dann wird ihn ein Gutachten höchstwahrscheinlich entlasten.

Gruß
Werner

Hallo,

Wer nichts merkt, ist unschuldig

Das Bundesverfassungsgericht hat die Strafbarkeit von Autofahrern wegen Unfallflucht eingeschränkt. Wer einen Unfall verursacht, ohne es zu merken, und danach weiterfährt, darf künftig nicht mehr wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort bestraft werden. Bisher macht sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) auch strafbar, wer zunächst unabsichtlich weiterfährt, dann aber - nachdem er den Unfall bemerkt hat - nicht unverzüglich die Feststellung seiner Personalien ermöglicht. Nach den Worten der Verfassungsrichter wird dadurch der Wortlaut des einschlägigen Paragrafen 142 Strafgesetzbuch unzulässig ausgedehnt. Dies verstoße gegen das Bestimmtheitsgebot im Grundgesetz. (Az: 2 BvR 2273/06 -Beschluss vom 19. März 2007)

Schönen Gruß,
John

Zu 1: Bei einer Stoßbewegung (im Sinne von aufeinanderprallen) ist schon klar, dass man das bemerken muss. Ein parkendes Auto beim ausparken zu streifen, also stehendes und sehr langsames Objekt streifen sich, ist eher ein Reibvorgang anzunehmen. Ob dieser unweigerlich bemerkt werden muss bezweifle ich. (vor allem, da weder beim Geschädigten, noch beim anderen Dellen o.ä festzustellen sind)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das hat damit ja nix zu tun. Der Unfall wurde ja auch später nicht bemerkt.

Dass aber schon das Entfernen vom Unfallort nicht strafbar ist, wenn man nix bemerkt, ergibt sich bereits aus §§ 15 f. StGB.

Levay

Hallo!

Einem solchen fiktiven Fahrer wäre anzuraten, sofort einen Rechtsanwalt aufzusuchen.

Gruß,
M.

Also mir ist schon zweimal eine FRAU auf mein Parkendes Auto rückwärts draufgefahren, als diese selbst ausparken wollten. Die Frau hat das in beiden Fällen mit dem deutlichen Wiederstand wohl falsch verstanden, ist nach vorne gerollt und hat noch mal richtig Schwung geholt um noch mal auf mein Auto zu krachen. Hätte ich nicht an die Fahrerscheibe geklopft, hätten die Frauen dieses Manöver wohl so lange wiederholt, bis sie mein Auto aus der Parklücke geschoben hätten. Soviel zum Thema, DAS MUSS MAN JA MERKEN. Man sieht, nicht jeder der einen Führerschein hat bemerkt, wenn er einen Unfall hatte.

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