Hallo,
angenommen ein PKW-Halter (hier NRW) hat sein Fahrzeug verliehen.
In dieser Zeit in der der PKW ausgeliehen wurde entsteht (beim Parken?) ein Schaden am Fahrzeug durch Kontakt mit einem anderen Gegenstand.
Der Fahrer versichert dem Halter glaubhaft, dass er es nicht war und der Schaden durch Fremdeinwirkung entstand.
Die Polizei meint aber, dass der Schaden selbst verursacht wurde.
Der Halter stellt nun Anzeige wg. Fahrerflucht.
Ist es richtig, dass derjenige der in der Zeit des Schadensvorgangs als Beschuldigter angeschrieben wird? Warum nicht als Zeuge?
Was geschieht weiter durch die beteiligten Behörden?
Danke für Eure Antwort/en
Zorro
Ist es richtig, dass derjenige der in der Zeit des
Schadensvorgangs als Beschuldigter angeschrieben wird? Warum
nicht als Zeuge?
Hi,
Beschuldigter ist wie der Name schon sagt, derjenige dem etwas zur Last gelegt wird. Liegt da eine Anzeige vor?
Was geschieht weiter durch die beteiligten Behörden?
Also ich würde da mal nachfragen ob es eine Anzeige gibt, ansonsten nichts sagen.
Q-Gruß