Fahrerflucht?

Folgender fiktiver Fall:

Fahrer F fährt mit Beifahrer B auf einen großen Parkplatz in eine enge Lücke ein. Beifahrer B will aussteigen und stößt mit der Tür gegen das Auto nebenan. Fahrer F steigt aus, läuft rum, schaut, ob ein Schaden entstanden ist. F sieht keien Schaden steigt dennoch wieder ein und fährt woanders hin, damit Beifahrer B bequem aussteigen kann.

Wochen später bekommt F Post von der Polizei. Ein Zeuge hat den Vorfall beobachtet und hat Anzeige wegen Fahrerflucht erstattet.

Es stellen sich mir folgende Fragen:

  1. Ist es überhaupt ein Unfall, wenn beide Autos nicht gefahren sind?
  2. Wie hätte F sich denn verhalten sollen? Er hatte keinen Schaden am Auto feststellen können

Danke im Vorraus

Nicolle

Definition von Unfall:
Ein Unfall ist ein unerwünschtes, von außen auf einen und/oder mehrere Menschen oder Dinge rasch einwirkendes Ereignis, das ohne eine Absicht bewirkt wurde. Aus einem Unfall folgt die Schädigung der Gesundheit und/oder eines Sachwertes

Kein Schaden -> kein Unfall -> keine Unfallstelle -> kein entfernen von der Unfallstelle -> keine Fahrerflucht

Kein Schaden -> kein Unfall -> keine Unfallstelle -> kein
entfernen von der Unfallstelle -> keine Fahrerflucht

das wäre toll, wenn man sich so einfach exkulpieren kann, indem man behauptet, keinen schaden „gesehen“ zu haben… aber unterstellt man das, hast du nat. recht.

übrigens fällt auch die vorsätzliche unfallversursachung nach h.l. unter § 142 stgb.

Ach, ich habe noch was wichtiges vergessen:
Jetzt ist natürlich ein Schaden am Auto (an einer Stelle, die nach F´s Tathergang gar nicht hätte sein können).

Die Frage ist halt folgende:
Was hätte F machen sollen, um nicht der Fahrerflucht bezichtigt zu werden? Also man stoße gegen ein parkendes Auto (Mit ner Tür, mit nem Koffer oder einem Kinderrad) es entsteht kein Kratzer und geht seinem Tagesgeschäft nach - ist das so falsch? Oder muss man die Polizei rufen, um keinen Schaden feststellen zu lassen?

Nicolle

Da man aber unserem Rechtssystem zur Folge dem Beschuldigten nachweisen muss, dass er schuldig ist(hier also, dass ein Schaden verursacht wurde, der nicht gemeldet wurde) ist meine Kette erst einmal richtig und zwar so lange bis die Schuld bewiesen wurde.

Ein Verteidiger würde als erstes mal das Fahrzeug des angeblichen Geschädigten untersuchen lassen ob ein eventueller Schaden mit der Tür des Beschuldigten übereinstimmt. Wenn kein vom Beschuldigtem verursachter Schaden existiert bleibt die von mir benannte Kette in Kraft.

Also im Anhörungsbogen/Anstwortschreiben anbieten, dass das Fahrzeug jederzeit für eine kriminalitechnische Untersuchung bereit steht.

Hallo,

  1. Ist es überhaupt ein Unfall, wenn beide Autos nicht
    gefahren sind?

Ja, ein Be- und Entladeschaden!

  1. Wie hätte F sich denn verhalten sollen? Er hatte keinen
    Schaden am Auto feststellen können

Dann ist F wohl ein KFZ-Sachverständiger?

Und viele Verursachen sehen den Schaden nie als gravierend an!
Es sei denn, sie waren das Opfer! Dann ist der Schaden plötzlich immer (fast) real eingeschätzt!

VG René

Unfallflucht ist lt StGB 142 Entfernen von Beteiligten vom
Unfallort.
Das setzt voraus, daß ein Unfall, ein Schaden passiert sein muß - und nachgewiesen werden muß.
In diesem Fall wären 2 Personen im Auto die keinen Schaden bemerkten von 1 Zeugen angezeigt und beschuldigt worden.
StGB § 164 : Falsche Verdächtigung ist eine Straftat.