Fahrerflucht?!

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,

ich bin als Paketzusteller täglich (mo.-fr.)
unterwegs.Der Unfall eignete sich eben im Laufe meines
Arbeitstages.Bin auf dem Betriebsgelände
einer Firma gewesen,wo ich die Pakete zustellte.Beim
Ausparken bin anscheinend an einem Auto mit meiner
Stoßstange hängengeblieben.Ich spürte zwar etwas wie
leichtes Streifen,habe kurzen Blick nach vorne durch
die Windschutzscheibe geworfen und an dem Auto merkte
nichts.Dachte ich mir jedoch,da ich in 1-2Minuten im
selben Betrieb noch zwei Anlaufstellen habe,beim
Aussteigen nachzuschauen,ob wirklich da etwas wäre.Also
in ca.2Minuten an der nächsten Anlaufstelle stieg aus
schaute die Stoßstange an.NIX.Hätte ich da etwas
gemerkt,würde ich die vorherige Anlaufstelle wieder
anfahren um zu sehen,ob ich wirklich ein Fahrzeug
beschädigt habe.Da es NIX zu sehen war,bin weiter
gefahren.Als Paketzusteller hat man keine Minute
frei.Es heißt nicht,man würde mit dem Bus durch die
Menschenmenge sich durchbohren,sondern zustellen und
weiter geht´s.In ca.10-15Minuten meldete sich bei mir
mein Chef und sagte,man rief ihn an und gab die
Telefonnummer von dem Fahrzeugbesitzer,welches Auto ich
beschädigt haben sollte.Ich darauf hin gleich versuchte
ihn zu erreichen.Er war nicht zu erreichen.Also dachte
ich mir,ich werde morgen früh versuchen ihn zu
erreichen,was ich am nächsten Tag tat.Nach -zig Anrufen
gelang es mir den Mann zu erreichen.Ich schilderte ihm
das Gestrige und entschuldigte.Zum Schluß sagte
ich,dass ich keinerlei Absicht hatte das Auto zu
beschädigen und einfach so wegzufahren.Dass ich eben
bei nächster Anlaufstelle das Auto anschaute und merkte
nicts.Am gleichen Tag telefonierte ich mit zuständiger
Polizeidienststelle und vereinbarte den Termin für den
Abend,dass ich vorbeikomme und mich dazu äußere.Dem
Beamten sagte ich,dass ich eben mit dem „Geschädigten“
schon telefonierte und vorhatte heute Abend zur Polizei
zu gehen um die Sache zu klären.Bloß erst abends,da ich
ganzen Tag unterwegs bin.Der Beamte darauf sagte,dass
es in Ordnung geht.Am Abend schilderte ich ihm das
Geschehene.Nach ca.2Wochen bekam ich das Schreiben von
der Staatsanwaltschaft.Die Fahrerflucht (der Wert des
Schadens 2580,-€ weil das Auto neu ist so hoch
eingestuft,obwohl an der Stange nur kleine Beule da
ist).Also wie gesagt.Ich bekam das Schreiben.Mit dem
ich mich auf keinen Fall abfinde.Da ich nicht
gefluchtet bin.Ich bin an der Stelle des Betrieb davor
und danach täglich da zum Anliefern.Das ist ein
Stammkunde.Das heißt ich verstecke mich nicht.Genau so
am nächsten Tag,bevor ich zur Polizei ging,lieferte ich
den Kunden eben an.Und das tue ich bis heute.Montags
bis freitags.Das ist Betriebsgelände.Da werden
Wechselbrücken abgestellt,es sind eben die Gabelstapler
unterwegs.Da kann nicht jedermann parken und kann eben
nicht schneller als 10Km/h gefahren werden.Was auch in
jedem Betriebshof dazu gehört.Um an die Stelle zu
kommen fährt man von einem Kreisverkehr in die Straße
bzw. hat Strecke ca.150Meter die sich da um das Haus
der Firma „wickelt“ und führt man in den Hof.Und
derjenige der da reinfährt,merkt schon beim Verlassen
des Kreisverkehr,wohin man käme,wenn man der Strecke
weiterfolgt.Die Einfahrt ist eben so schmal,dass nur
ein PKW da reinkommen würde.Das heißt,auf keinen Fall
zwei PKWs würden an einander vorbeikommen.
Wenn man das Schreiben von der Staatsanwaltschaft
liest.Da kommt es so vor,als ob ich keine Aussage
gemacht hätte und mich seit dem bei der Firma nicht
mehr blicken ließ.Was überhaupt nicht der Fall ist.
So viel zu Sache.Ich versuchte es eben so kurz es geht
zusammen zu fassen und im Voraus bedanke mich für Ihr
Info.

Hallo Jörg,
natürlich haben Sie den Tatbestand des § 142 StGB erfüllt. Sie sagten selbst, beim Ausparken ein leichtes Streifen zu spüren. Sie hätten direkt den Halter/Fahrer des gestreiften Auto suchen müssen, bzw. die Polizei holen. Die Schäden an den heutigen modernen Fahrzeugen sind ausgesprochen teuer.

Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
7. Abschnitt - Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§§ 123 - 145d)
§ 142
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er 1.zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich

  1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder 2. berechtigt oder entschuldigt

vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.

(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).

(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann

Nochmals zur Erklärung: Das Sie jeden Tag dort ihre Pakete abliefern, interessiert die Staatanwaltschaft wenig. Sie haben sich erst mit dem Unfallbeteiligten und der Polizei in Verbindung gesetzt, als ihr Chef benachrichtigt wurde.
Ich rate Ihnen, sich einen Rechtsbeistand zu nehmen.

Sorry, da bitte einen anderen Fragen, Danke!

Sehr geehrter Herr Jörg,

offensichtlich haben Sie einfach bereits zu viel gesagt (gegenüber der Polizei, dem
Geschädigten). In den Regel nimmt man zunächst Akteneinsicht bei der
Staatsanwaltschaft oder Polizei, um überhaupt erst ein mal zu sehen, was einem
vorgeworfen wird. Dies wurde bislang versäumt.

Nun haben Sie von der Staatsanwaltschaft ein Schreiben erhalten. Handelt es sich
hierbei um eine Anklageschrift oder um einen Strafbefehl?

Gegen beides muss unbedingt vorgegangen werden. Sofern es sich um eine
Anklageschrift handelt, findet irgendwann eine Hauptverhandlung statt. Sollte es
sich um einen Strafbefehl handeln, dann ist mit Rechtsmittelablauf die
festgesetzte Strafe rechtskräftig.

Die Fahrerflucht hat zudem nicht nur strafrechtliche Relevanz, sondern darüber
hinaus auch eine bußgeldrechtliche. Sofern sich nicht erfolgreich zu wehr gesetzt
wird, erhalten Sie u.U. 7 Punkte in Ihr Verkehrsregister.

Insoweit ist es notwendig sich in einem solchen Verfahren zu verteidigen. Gerne
stehe ich Ihnen dafür auch zur Verfügung.

Sodann würde zunächst - je nach Inhalt des Schreibens des StA - Akteneinsicht
genommen werden und sodann unverzüglich Kontakt mit der StA oder aber mit
dem Gericht aufgenommen werden.

Sofern über eine Verkehrsrechtsschutz verfügen, würde diese die vollständigen
Kosten des Verfahrens tragen. Auch sonst stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Allerdings kann ohne Akteneinsicht stets nur abstrakter Hinweis erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Brunow
Vertrauensanwalt des Volkswagen - Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht
Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner
Eichendorffstraße 14 10115 Berlin
Tel.: 030 226 35 710
Fax: 030 226 357150
[email protected]

Hallo,
bei Ordnungswidrigkeiten wäre es kein Problem, die
Behörde darauf zu verweisen, dass sich der Unfall auf
einem Betriebsgelände ereignete. Da hätte die Polizei
nichts zu suchen.
Fahrerflucht ist eine Straftat (Irrtum befreit nicht
von der Schuld) und man muss alles unternehmen, um den
Geschädigten ausfindig zu machen und zu informieren.
Wenn das in zumutbarer Zeit (Wartezeit mindestens 15
Minuten) nicht gelingt, muss man die Polizei
einschalten. Ob es ausreichen würde, den Arbeitgeber zu
verständigen, dass man das Fahrzeug seines Mitarbeiters
angefahren hat, kann ich nicht beurteilen (Sache des
Gerichts). Da dies aber nicht erfolgte, ist die Frage
hier nicht relevant
Viel Glück!
MfG
webcruiser

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,

ich bin als Paketzusteller täglich (mo.-fr.)
unterwegs.Der Unfall eignete sich eben im Laufe meines
Arbeitstages.Bin auf dem Betriebsgelände
einer Firma gewesen,wo ich die Pakete zustellte.Beim
Ausparken bin anscheinend an einem Auto mit meiner
Stoßstange hängengeblieben.Ich spürte zwar etwas wie
leichtes Streifen,habe kurzen Blick nach vorne durch
die Windschutzscheibe geworfen und an dem Auto merkte
nichts.Dachte ich mir jedoch,da ich in 1-2Minuten im
selben Betrieb noch zwei Anlaufstellen habe,beim
Aussteigen nachzuschauen,ob wirklich da etwas

wäre.Also

in ca.2Minuten an der nächsten Anlaufstelle stieg aus
schaute die Stoßstange an.NIX.Hätte ich da etwas
gemerkt,würde ich die vorherige Anlaufstelle wieder
anfahren um zu sehen,ob ich wirklich ein Fahrzeug
beschädigt habe.Da es NIX zu sehen war,bin weiter
gefahren.Als Paketzusteller hat man keine Minute
frei.Es heißt nicht,man würde mit dem Bus durch die
Menschenmenge sich durchbohren,sondern zustellen und
weiter geht´s.In ca.10-15Minuten meldete sich bei mir
mein Chef und sagte,man rief ihn an und gab die
Telefonnummer von dem Fahrzeugbesitzer,welches Auto

ich

beschädigt haben sollte.Ich darauf hin gleich

versuchte

ihn zu erreichen.Er war nicht zu erreichen.Also dachte
ich mir,ich werde morgen früh versuchen ihn zu
erreichen,was ich am nächsten Tag tat.Nach -zig

Anrufen

gelang es mir den Mann zu erreichen.Ich schilderte ihm
das Gestrige und entschuldigte.Zum Schluß sagte
ich,dass ich keinerlei Absicht hatte das Auto zu
beschädigen und einfach so wegzufahren.Dass ich eben
bei nächster Anlaufstelle das Auto anschaute und

merkte

nicts.Am gleichen Tag telefonierte ich mit zuständiger
Polizeidienststelle und vereinbarte den Termin für den
Abend,dass ich vorbeikomme und mich dazu äußere.Dem
Beamten sagte ich,dass ich eben mit dem „Geschädigten“
schon telefonierte und vorhatte heute Abend zur

Polizei

zu gehen um die Sache zu klären.Bloß erst abends,da

ich

ganzen Tag unterwegs bin.Der Beamte darauf sagte,dass
es in Ordnung geht.Am Abend schilderte ich ihm das
Geschehene.Nach ca.2Wochen bekam ich das Schreiben von
der Staatsanwaltschaft.Die Fahrerflucht (der Wert des
Schadens 2580,-€ weil das Auto neu ist so hoch
eingestuft,obwohl an der Stange nur kleine Beule da
ist).Also wie gesagt.Ich bekam das Schreiben.Mit dem
ich mich auf keinen Fall abfinde.Da ich nicht
gefluchtet bin.Ich bin an der Stelle des Betrieb davor
und danach täglich da zum Anliefern.Das ist ein
Stammkunde.Das heißt ich verstecke mich nicht.Genau so
am nächsten Tag,bevor ich zur Polizei ging,lieferte

ich

den Kunden eben an.Und das tue ich bis heute.Montags
bis freitags.Das ist Betriebsgelände.Da werden
Wechselbrücken abgestellt,es sind eben die

Gabelstapler

unterwegs.Da kann nicht jedermann parken und kann eben
nicht schneller als 10Km/h gefahren werden.Was auch in
jedem Betriebshof dazu gehört.Um an die Stelle zu
kommen fährt man von einem Kreisverkehr in die Straße
bzw. hat Strecke ca.150Meter die sich da um das Haus
der Firma „wickelt“ und führt man in den Hof.Und
derjenige der da reinfährt,merkt schon beim Verlassen
des Kreisverkehr,wohin man käme,wenn man der Strecke
weiterfolgt.Die Einfahrt ist eben so schmal,dass nur
ein PKW da reinkommen würde.Das heißt,auf keinen Fall
zwei PKWs würden an einander vorbeikommen.
Wenn man das Schreiben von der Staatsanwaltschaft
liest.Da kommt es so vor,als ob ich keine Aussage
gemacht hätte und mich seit dem bei der Firma nicht
mehr blicken ließ.Was überhaupt nicht der Fall ist.
So viel zu Sache.Ich versuchte es eben so kurz es geht
zusammen zu fassen und im Voraus bedanke mich für Ihr
Info.

Hallo,

also in erster Linie haben sie einen Fehler begangen, da sie ein parkendes Auto gestreift haben. Ob Firmengelände oder nicht, ist nicht erheblich. Das heißt sie haben jemand anderem einen Schaden zugefügt. Ob gewollt oder nicht steht nicht zur Debatte.

Das Problem liegt darin, dass sie sich nicht SOFORT darum gekümmert haben, dass sie den Halter irgendwie erreichen können. Sie schreiben, dass ihr Chef sie angerufen hatte. Also hat sie jemand dabei beobachtet. Sie hätten gleich aussteigen müssen und an dem ANDEREN Auto nachsehen müssen ob ein Schaden entstanden ist. Ob an ihrem Auto ein Schaden ist oder nicht, ist bei der Sache unereblich.
Sie sind weggefahren, haben dann erst nach ihrem Schaden geschaut und angenommen, dass das andere Auto keinen Schaden hat. Das war falsch.

Ihre Pflicht als Fahrzeugführer ist es bei einem Unfall unverzüglich den Halter zu ermitteln und wenn das nicht möglich ist, die Polizei zu verständigen. Unverzüglich! Das ist das Zauberwort.

Vom Gesetzestext her, haben sie eine lupenreine Fahrerflucht begangen.

  1. Sie dürfen nicht „annehmen“ dass das andere Auto nicht beschädigt ist, sondern müssen sich vergewissern.

  2. Sie müssen am Unfallort bleiben oder sofort die Polizei verständigen.

Mit einem Widerspruch werden sie diese „geringe“ Strafe nur noch teurer machen.
Glauben sie mir, sie haben viel falsch gemacht bei dem Unfall. Die Geldbuße ist gerechtfertigt und überaus gering.
Wenn sie Widerspruch einlegen, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung an deren Ende sie die Kosten tragen müssen und womöglich setzt der Richter die Geldbuße noch höher an. Das kann er.

Mein Tipp: Bezahlen und es beim nächsten Mal richtig machen. Alles andere bringt nichts.

Trotzdem, schönen Tag noch

Hallo,
so leid es mir tut, aber Sie machen es sich ziemlich einfach.
Ob Sie als Zusteller es eilig haben oder nicht ist bei diesem Sachverhalt uninteressant.
Sie haben sich vom Unfallort entfernt und das durften Sie nicht. Sie hätten sofort an der Unfallstelle aussteigen müssen und sich davon überzeugen müssen, ob der andere Verkehrsteilnehmer einen Schaden hat. Ihr Schaden ist uninteressant und ein Schluss " wenn ich keinen habe hat der andere auch keinen" ist absolut unzulässig.
Also den § 142 StGB haben Sie erfüllt.
Der Staatsanwalt hat die Möglichkeit die Fahrerflucht einzustellen, wenn der Schädiger sich innerhalb der nächsten 24 Stunden meldet und der Schaden nicht über 1000 Euro beträgt und der Schaden mit einem Fahrzeug im ruhenden Verkehr eingetreten ist.
Leider ist der Schaden zu hoch und Sie werden mit ziemlicher Sicherheit wegen Verkehrsunfallflucht bestraft.
Sie sollten sich einen Anwalt nehmen, denn dieser wird sicherlich die Höhe des Schadensmasses mildern können.

Sorry,
aber Sie haben sich definitiv falsch verhalten.

mfg
strucki

Hallo,

Beim
Ausparken bin anscheinend an einem Auto mit meiner
Stoßstange hängengeblieben.Ich spürte zwar etwas wie
leichtes Streifen,habe kurzen Blick nach vorne durch
die Windschutzscheibe geworfen und an dem Auto merkte
nichts.

Hast Du das der Polizei gesagt ? Wäre schon ein Geständnis.

Dachte ich mir jedoch,da ich in 1-2Minuten im
selben Betrieb noch zwei Anlaufstellen habe,beim
Aussteigen nachzuschauen,ob wirklich da etwas wäre.

Du bist hast was gemerkt und bist bewußt weitergefahren ,ohne das gegnerische Fahrzeug zu begutachten, oder die Polizei zu rufen = Fahrerflucht. Punkt.

Also
in ca.2Minuten an der nächsten Anlaufstelle stieg aus
schaute die Stoßstange an.NIX.Hätte ich da etwas
gemerkt,würde ich die vorherige Anlaufstelle wieder
anfahren um zu sehen,ob ich wirklich ein Fahrzeug
beschädigt habe.Da es NIX zu sehen war,bin weiter
gefahren.

Dein eigenes Fahrzeug war Dir also wichtiger.

Als Paketzusteller hat man keine Minute
frei.

Hast Du das der Polizei erzählt ? Hoffentlich nicht, das wäre Vorsätzliche Fahrerflucht. Für so etwas hat man immer Zeit. Auch ich als Linienbusfahrer mit Fahrplan, den Du nicht hast.

Es heißt nicht,man würde mit dem Bus durch die
Menschenmenge sich durchbohren,sondern zustellen und
weiter geht´s.In ca.10-15Minuten meldete sich bei mir
mein Chef und sagte,man rief ihn an und gab die
Telefonnummer von dem Fahrzeugbesitzer,welches Auto :ich beschädigt haben sollte.

Schon fast zu spät, wenn man dem Versacher hinterhertelefonieren muß.

Ich darauf hin gleich versuchte
ihn zu erreichen.Er war nicht zu erreichen.Also dachte
ich mir,ich werde morgen früh versuchen ihn zu
erreichen,was ich am nächsten Tag tat.Nach -zig Anrufen
gelang es mir den Mann zu erreichen.Ich schilderte ihm
das Gestrige und entschuldigte.

Die Entschuldigung ist schonmal was positives.

Zum Schluß sagte
ich,dass ich keinerlei Absicht hatte das Auto zu
beschädigen und einfach so wegzufahren.Dass ich eben
bei nächster Anlaufstelle das Auto anschaute und :merkte
nichts.

Der gleiche Fehler wie vorhin, Du gibst zu was gemerkt zu haben und fährst weg.

Am gleichen Tag telefonierte ich mit zuständiger
Polizeidienststelle und vereinbarte den Termin für den
Abend,dass ich vorbeikomme und mich dazu äußere.Dem
Beamten sagte ich,dass ich eben mit dem „Geschädigten“
schon telefonierte und vorhatte heute Abend zur Polizei
zu gehen um die Sache zu klären.Bloß erst abends,da ich
ganzen Tag unterwegs bin.Der Beamte darauf sagte,dass
es in Ordnung geht.Am Abend schilderte ich ihm das
Geschehene.Nach ca.2Wochen bekam ich das Schreiben von
der Staatsanwaltschaft.Die Fahrerflucht (der Wert des
Schadens 2580,-€ weil das Auto neu ist so hoch
eingestuft,obwohl an der Stange nur kleine Beule da
ist).Also wie gesagt.Ich bekam das Schreiben.Mit dem
ich mich auf keinen Fall abfinde.

Da ich nicht
gefluchtet bin.

Doch, bist Du, siehe oben, hast es zweimal zugegeben.

Ich bin an der Stelle des Betrieb davor
und danach täglich da zum Anliefern.
Das ist ein
Stammkunde.

Uninteressant, wer Deine Kunden sind für die Fahrerflucht.

Das heißt ich verstecke mich nicht.Genau so
am nächsten Tag,bevor ich zur Polizei ging,lieferte ich
den Kunden eben an.Und das tue ich bis heute.Montags
bis freitags.Das ist Betriebsgelände.Da werden
Wechselbrücken abgestellt,es sind eben die Gabelstapler
unterwegs.

Interessiert den Staatsanwalt genauso wenig.

Da kann nicht jedermann parken und kann eben
nicht schneller als 10Km/h gefahren werden.Was auch in
jedem Betriebshof dazu gehört.Um an die Stelle zu
kommen fährt man von einem Kreisverkehr in die Straße
bzw. hat Strecke ca.150Meter die sich da um das Haus
der Firma „wickelt“ und führt man in den Hof.Und
derjenige der da reinfährt,merkt schon beim Verlassen
des Kreisverkehr,wohin man käme,wenn man der Strecke
weiterfolgt.Die Einfahrt ist eben so schmal,dass nur
ein PKW da reinkommen würde.Das heißt,auf keinen Fall
zwei PKWs würden an einander vorbeikommen.
Wenn man das Schreiben von der Staatsanwaltschaft
liest.Da kommt es so vor,als ob ich keine Aussage
gemacht hätte und mich seit dem bei der Firma nicht
mehr blicken ließ.

Hast Du den Unsinn gegenüber der Polizei verzapft ? Du schreibst hier an einem Stück ein riesen Berg zusammen. Hat das der Geschädigte zu Protokoll gegeben ? Ist das das Ergebnis einer Vor-Ort-Besichtigung durch die Polizei ?

Was überhaupt nicht der Fall ist.
So viel zu Sache.Ich versuchte es eben so kurz es geht
zusammen zu fassen und im Voraus bedanke mich für Ihr
Info.

Bitte, meine glasklare Ehrliche Antwort hast Du, ich habe schon zig Unfälle als Busfahrer gehabt und so wie Du es schilderst, sieht es echt schlecht aus.

Mein Tipp: Nimm Dir einen guten Anwalt und poche darauf, Deinen Führerschein beruflich dringend zu gebrauchen, kommst eventuell mit dem doppelten Bußgeld davon.

Ich selbst habe kein gutes Bild von den Paketfahrern, da sie oftmals sehr rücksichtslos durch die Straßen rasen, Vorfahrt nehmen und uns Linienbusfahrenr den Weg versperren. Ich kenne Dich nicht, will das nicht auf Dich beziehen, aber Deine Entschuldigungen und Ausflüchte lassen vermuten, daß Du auch zu der „Vollgasfraktion“ gehörst.

Nimm Dir Zeit und nicht das Leben.

Solltest Du nun Sauer auf mich sein, wegen dem, was ich Dir schrieb, Such Dir einen anderen Job, Du bist dafür nicht geeignet.

MfG

Bevor ich schon gesagtes wiederhole, gib mal bei Wikipedia.de „Fahrerflucht“ ein. Ich glaube dort werden eine menge Fragen schon beantwortet.

Hallo,
so etwas von einem Busfahrer zu hören,wundert mich
nicht.Die rücksichtslos unterwegs sind.Die halte dann
an,wann Sie es wollen und WO sie ES WOLLEN.Zu dem Weg
SPERREN.Das ist auch normal von einem Leier zu
hören.Der keinerlei Ahnung hat,wie es ist,wenn man
Pakete zustellt.So etwas gibt´s nicht.Dass man den
Parkplatz aufsucht und dann die Pakete zum
zurückliegenden,je nach Entfernung des
Parkplatz,Zustellpunkt bringt.Man hält an,nicht parkt-
Parken und Halten sind ZWEI VERSCHIEDENE Sachen.Also
man hält an und innerhalb 1-2Minuten stellt die Pakete
zu.Und zum gemerkt oder nicht gemerkt.Hast denn Du
überhaupt gelesen Alles,was ich da geschrieben,oder
bist mit Deinem LapTop im Bus unterwegs und bekommst
etwas mit,wo man die Fahrerflucht angibt,und gibst
Deine Beurteilung?!!!ERST MAL L E S E N,D A N N E T W A
S SAGEN.Bevor man etwas macht sollte man sich schon
überlegen,ob man etwas macht oder nicht…Da frage ich
mich,wieso Du als Experte im Forum bist?!!! Eher als
Anfänger oder nicht einmal das.Im Forum,vor Allem im
Rechtsforum,sucht man nach etwas Hilfe oder Rat,jedoch
aber nicht nach Verurteilung.Das macht der Richter und
nicht so einer wie DU…

Und nicht sauer SEIN…O.K.!!! Wenn Du für Deinen Job
nicht geschaffen bist,wie DU SELBER schreibst,hast
schon E I N I G E UNFÄLLE gehabt,such Dir anderen Job.

Ich mach den Job seit 15Jahren und das hier ist mein
ERSTER Unfall!!!

Wieso rechtfertige ich mich überhaupt vor Dir???!!!Soll
ich das?!!!NEIN oder?!!!

Also LEIER gute Fahrt oder guten Weg zu FUSS…

Hallo,

Beim
Ausparken bin anscheinend an einem Auto mit meiner
Stoßstange hängengeblieben.Ich spürte zwar etwas wie
leichtes Streifen,habe kurzen Blick nach vorne durch
die Windschutzscheibe geworfen und an dem Auto merkte
nichts.

Hast Du das der Polizei gesagt ? Wäre schon ein

Geständnis.

Dachte ich mir jedoch,da ich in 1-2Minuten im
selben Betrieb noch zwei Anlaufstellen habe,beim
Aussteigen nachzuschauen,ob wirklich da etwas wäre.

Du bist hast was gemerkt und bist bewußt

weitergefahren ,ohne

das gegnerische Fahrzeug zu begutachten, oder die

Polizei zu

rufen = Fahrerflucht. Punkt.

Also
in ca.2Minuten an der nächsten Anlaufstelle stieg aus
schaute die Stoßstange an.NIX.Hätte ich da etwas
gemerkt,würde ich die vorherige Anlaufstelle wieder
anfahren um zu sehen,ob ich wirklich ein Fahrzeug
beschädigt habe.Da es NIX zu sehen war,bin weiter
gefahren.

Dein eigenes Fahrzeug war Dir also wichtiger.

Als Paketzusteller hat man keine Minute
frei.

Hast Du das der Polizei erzählt ? Hoffentlich nicht,

das wäre

Vorsätzliche Fahrerflucht. Für so etwas hat man immer

Zeit.

Auch ich als Linienbusfahrer mit Fahrplan, den Du

nicht hast.

Es heißt nicht,man würde mit dem Bus durch die
Menschenmenge sich durchbohren,sondern zustellen und
weiter geht´s.In ca.10-15Minuten meldete sich bei mir
mein Chef und sagte,man rief ihn an und gab die
Telefonnummer von dem Fahrzeugbesitzer,welches Auto

ich beschädigt haben sollte.

Schon fast zu spät, wenn man dem Versacher
hinterhertelefonieren muß.

Ich darauf hin gleich versuchte
ihn zu erreichen.Er war nicht zu erreichen.Also

dachte

ich mir,ich werde morgen früh versuchen ihn zu
erreichen,was ich am nächsten Tag tat.Nach -zig

Anrufen

gelang es mir den Mann zu erreichen.Ich schilderte

ihm

das Gestrige und entschuldigte.

Die Entschuldigung ist schonmal was positives.

Zum Schluß sagte
ich,dass ich keinerlei Absicht hatte das Auto zu
beschädigen und einfach so wegzufahren.Dass ich eben
bei nächster Anlaufstelle das Auto anschaute und

merkte

nichts.

Der gleiche Fehler wie vorhin, Du gibst zu was gemerkt

zu

haben und fährst weg.

Am gleichen Tag telefonierte ich mit zuständiger
Polizeidienststelle und vereinbarte den Termin für

den

Abend,dass ich vorbeikomme und mich dazu äußere.Dem
Beamten sagte ich,dass ich eben mit dem

„Geschädigten“

schon telefonierte und vorhatte heute Abend zur

Polizei

zu gehen um die Sache zu klären.Bloß erst abends,da

ich

ganzen Tag unterwegs bin.Der Beamte darauf sagte,dass
es in Ordnung geht.Am Abend schilderte ich ihm das
Geschehene.Nach ca.2Wochen bekam ich das Schreiben

von

der Staatsanwaltschaft.Die Fahrerflucht (der Wert des
Schadens 2580,-€ weil das Auto neu ist so hoch
eingestuft,obwohl an der Stange nur kleine Beule da
ist).Also wie gesagt.Ich bekam das Schreiben.Mit dem
ich mich auf keinen Fall abfinde.

Da ich nicht
gefluchtet bin.

Doch, bist Du, siehe oben, hast es zweimal zugegeben.

Ich bin an der Stelle des Betrieb davor
und danach täglich da zum Anliefern.
Das ist ein
Stammkunde.

Uninteressant, wer Deine Kunden sind für die

Fahrerflucht.

Das heißt ich verstecke mich nicht.Genau so
am nächsten Tag,bevor ich zur Polizei ging,lieferte

ich

den Kunden eben an.Und das tue ich bis heute.Montags
bis freitags.Das ist Betriebsgelände.Da werden
Wechselbrücken abgestellt,es sind eben die

Gabelstapler

unterwegs.

Interessiert den Staatsanwalt genauso wenig.

Da kann nicht jedermann parken und kann eben
nicht schneller als 10Km/h gefahren werden.Was auch

in

jedem Betriebshof dazu gehört.Um an die Stelle zu
kommen fährt man von einem Kreisverkehr in die Straße
bzw. hat Strecke ca.150Meter die sich da um das Haus
der Firma „wickelt“ und führt man in den Hof.Und
derjenige der da reinfährt,merkt schon beim Verlassen
des Kreisverkehr,wohin man käme,wenn man der Strecke
weiterfolgt.Die Einfahrt ist eben so schmal,dass nur
ein PKW da reinkommen würde.Das heißt,auf keinen Fall
zwei PKWs würden an einander vorbeikommen.
Wenn man das Schreiben von der Staatsanwaltschaft
liest.Da kommt es so vor,als ob ich keine Aussage
gemacht hätte und mich seit dem bei der Firma nicht
mehr blicken ließ.

Hast Du den Unsinn gegenüber der Polizei verzapft ? Du
schreibst hier an einem Stück ein riesen Berg

zusammen. Hat

das der Geschädigte zu Protokoll gegeben ? Ist das das
Ergebnis einer Vor-Ort-Besichtigung durch die Polizei

?

Was überhaupt nicht der Fall ist.
So viel zu Sache.Ich versuchte es eben so kurz es

geht

zusammen zu fassen und im Voraus bedanke mich für Ihr
Info.

Bitte, meine glasklare Ehrliche Antwort hast Du, ich

habe

schon zig Unfälle als Busfahrer gehabt und so wie Du

es

schilderst, sieht es echt schlecht aus.

Mein Tipp: Nimm Dir einen guten Anwalt und poche

darauf,

Deinen Führerschein beruflich dringend zu gebrauchen,

kommst

eventuell mit dem doppelten Bußgeld davon.

Ich selbst habe kein gutes Bild von den Paketfahrern,

da sie

oftmals sehr rücksichtslos durch die Straßen rasen,

Vorfahrt

nehmen und uns Linienbusfahrenr den Weg versperren.

Ich kenne

Dich nicht, will das nicht auf Dich beziehen, aber

Deine

Entschuldigungen und Ausflüchte lassen vermuten, daß

Du auch

zu der „Vollgasfraktion“ gehörst.

Nimm Dir Zeit und nicht das Leben.

Solltest Du nun Sauer auf mich sein, wegen dem, was

ich Dir

schrieb, Such Dir einen anderen Job, Du bist dafür

nicht

geeignet.

MfG

Hallo,

mit dieser Antwort hast Du Dich für die Teilnahme am Straßenverkehr disqualifiziert, denn wer nicht mal fähig ist einzugestehen, daß der Fahrerflucht begangen hat, dem sollte man den Lappen mal für 3 Monate zum NAchdenken abnehmen.

Im übrigen waren meine Unfälle mit dem Bus alle fremdverschuldet.

MfG

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,

Ich versuchte es eben so kurz es geht

zusammen zu fassen und im Voraus bedanke mich für Ihr
Info.

Unter kurz habe ich andere Vorstellungen.
Zum Sachverhalt. Wer seine Personalien nach einem Unfall dem Geschädigten nicht unverzüglich zur Verfügung stellt, begeht Fahrerflucht. Nur das eigene Fzg. nach Schäden absuchen, reicht ja nun wirklich nicht. Die Meinung des Polizisten ist EINE/SEINE Meinung. Entscheiden wird der Staatsanwalt. Es wird sicherlich ein Strafbefehl erlassen. Zahlt man, ist alles erledigt. Wenn nicht gezahlt wird, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Mein Rat, dann einen Anwalt aufsuchen. Auf jeden Fall liegt hier nach den ausführlichen Schilderungen aus meiner Sicht ein minder schwerer Fall vor, was die Höhe der Geldstrafe beeinflusst. Zur Beurteilung kommt natürlich hinzu, ob und wie viel Punkte Sie in Flensburg haben.
mfg
W.R.

Hallo,
entschuldigen Sie,wenn ich das so deutlich sage, aber auch in meinen Augen haben Sie Fahrerflucht begangen, denn es geht in erster Linie nicht darum, ob Ihr Auto beschädigt ist, sondern darum, ob das fremde Auto beschädigt wurde und das war ja offensichtlich der Fall. Trotzdem rate ich Ihnen, die Sache an einen Rechtsanwalt abzugeben.

Mfg
der Verkehrsexperte

Hallo Jörg,
ich weiß das man als Paketzusteller ständig im stress ist, und das es an sehr vielen Stellen auch recht eng wird. Was ich jetzt noch nicht ganz verstanden habe ist, bist du jetzt mit dem anderen Wagen zusammengestoßen, oder vermutest du das du den Unfall verursacht hast, oder gibt es irgendwelche Beweise oder Zeugen für den Unfall?
Wie du es Beschrieben hast, hast du ja etwas bemerkt bist aber nicht ausgestiegen um dich zu vergewissern sondern hast nur aus der Scheibe gesehen, ist das richtig so? Du kannst nicht davon ausgehen wenn an deinem Fahrzeug nichts zu sehen ist, das auch an dem anderen Fahrzeug alles ganz geblieben ist.
Wie setzen sich die 2580,- € zusammen? Wurde ein Schadengutachten erstellt? Was sagt dein Chef? Auf wen ist dein Wagen zugelassen( Firma oder auf dich)? Hat sich die Staatsanwaltschaft noch einmal gemeldet, und hast du eine Bearbeitungsnummer? Ist der Schaden bei eurer Versicherung gemeldet worden?
So wie ich es aus deinem Schreiben verstanden habe, sind die 2580,-€ nur der Schaden an dem anderen Fahrzeug. Ob der jetzt zu hoch ist kann ich nicht sagen, wie auch. Wenn es nur der Schaden an dem anderen Fahrzeug ist ist bis jetzt keine Strafe wegen Fahrerflucht ergangen. Ich würde dir dringend Raten, dich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen, da wie du siehst es noch jede Menge offener Fragen gibt.
Ich hoffe dir wenigstens etwas geholfen zu haben. Und wünsche dir viel Glück in der Sache.
Georg

Ps. Kleiner Tipp noch: Du siehst wie viel Ärger und Zeit es im nachhinein kostet einen Unfall zu klären. Hättest du gleich die Polizei gerufen wäre es schneller gegangen.

Hi,

also an deiner stelle würde ich mir einen guten anwalt suchen. neben einer möglichen strafe fallen auf jeden fall 7 punkte in flensburg an.

zu deiner sache : es ist fraglich, ob sich das firmengelände wo der unfall passierte öffentlicher straßenverkehr ist - das ist sehr umstritten…
wenn man das ablehnt bist du bis auf den schaden ziemlich aus dem schneider.

wie gesagt, ich würde das ganze einem anwalt übergeben.

Hallo,

da Ihnen hier eine Straft vorgeworfen wird und dadurch auch ein Führerscheinentzug von 6-12 Monaten im Raume steht, rate ich Ihnen dringendst zu einem Rechtsanwalt, am besten einen Spezialisten auf dem Gebiet Verkehrsrecht.

Gruß
Chris

Sehr geehrter Fragesteller,

leider enthielt Ihre Sachverhaltsschilderung keine Fragen, sodass es schwierig erscheint, Ihnen zu antworten.

Das von Ihnen dargelegte Verhalten ist entgegen Ihrer Auffassung strafbar. Sie hätten unmittelbar nach dem Streifen der Stoßstange, zumal Sie ein leichtes Streifen spürten, aussteigen und das gegnerische Fahrzeug sorgfältig auf Schäden prüfen müssen. Stattdessen warfen Sie nur einen Blick durch die Windschutzscheibe und kehrten erst nach ein bis zwei Minuten zurück. Eine Beule mit Sachschaden in Höhe von 2580 Euro hätten Sie spätestens jetzt bei sorgfältiger Prüfung selbst bei einem Neufahrzeug erkennen müssen. Dass Sie nichts gesehen haben, wird Ihnen ein unabhängig beurteilender Richter nicht glauben. Dass Sie danach versuchten den gegnerischen Fahrzeughalter zu erreichen ändert nichts am unerlaubten Entfernen vom Unfallort, mindert allerdings Ihre Schuld. Ob sie sich insgesamt nach dem Unfallgeschehen verstecken oder täglich den Kunden auf dem Betriebsgelände anliefern, ist für Ihre Bestrafung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort völlig unerheblich.

Ich würde mich über eine Rückmeldung, ob Ihnen meine Antwort weitergeholfen hat und was aus dem Verfahren geworden ist, sehr freuen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Hallo,
Ihr Sachverhalt ist leider viel zu wirr, als das ich ihn richtig bewerten könnte. Wenn ich das alles richtig deute, haben sie sich einer Verkehrsunfallflucht schuldig gemacht. Sie sagen ja selbst, dass sie etwas bemekrt haben. Dann hätten sie sich vergewissern müssen, ob sie einen Schaden verursacht haben. Im Nachhinein geht das schlecht.
Letztendlich entscheidet ein Richter, ob die VU-Flucht tatbestandsmäßig erfüllt war. Viel Glück !

MfG AS

Sorry, war im Urlaub. Ich hoffe, Dein Problem hat sich inzwischen geklärt.

Gruß,
Rainer