Fahrerflucht

Hallo Leute!

Vor drei Stunden hatte ich auf der Autobahn einen Unfall gebaut. Ich bin in einen Trabbi reingefahren, weil mich ein Auto geschnitten hat, welches mit schätzungsweise 60 km/h von der Autobahnauffahrt auf die linke Spur gefahren ist. Dieses Auto, dem nicht passiert ist, bzw. sein Fahrer ist flüchtig, was die Polizei auch so aufgenommen hat.

Der Schädiger ist also unbekannt und ich bin aus der Aktion resultierend in das andere Auto (Trabbi) reingefahren.

Nun wollte ich wissen, wie solche Unfälle versicherungstechnisch geklärt werden. Sitze ich auif meinem Schaden und muss noch dazu den Schaden von dem Trabbi tragen? Trägt jeder seinen eigenen Schaden? Oder wie ist das?

Besten Dank im Voraus,
Dieter

Hi Dieter!

Nun wollte ich wissen, wie solche Unfälle
versicherungstechnisch geklärt werden. Sitze ich auif meinem
Schaden und muss noch dazu den Schaden von dem Trabbi tragen?
Trägt jeder seinen eigenen Schaden? Oder wie ist das?

Tja, Du bist dem altbekannten Phänomen „50 Jahre unfallfrei gefahren, hinter sich 500 Tote“ aufgesessen. Vermutlich hat der Fahrer das noch nicht einmal gemerkt.
Das ist Pech. Ich hoffe, Euch allen geht es gut.
In solchen Fällen, machen wir uns nichts vor, wird der wahre Verursache nicht auffinbar sein, die Versicherungen von Dir und dem Trabbi werden die Sache also untereinander ausdealen. Deine Rabatte werden dabei sicherlich steigen, Du bist eben der einzige, den man belangen kann. Sonst könnte ja jeder kommen (was natürlich keine Unterstellung sein soll).

Grüße,

Mathias

Hinterher ist man immer schlauer…
…denn dann wärst Du einfach dem Lahmarsch in den Kofferraum gefahren.

Ich zitiere mein „StVO“-Buch (siehe Brettbeschreibung): §18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen:

„Von der Beschleunigungsspur darf man nicht in einem Zug auf die Überholspur der Autobahn fahren; man muß sich zunächst in den VErkehrsfluß der Normalspur einfügen.“ (BGH NJW 1986, 1044=VRS 70,184)

Hallo Dieter,

erstmal mein „beileid“ zu dieser dämlichen Situation.

Aber wie Mathias schon sagte: Du bist dem Trabbi reingefahren, also muß auch Deine Versicehrung dem den Schaden bezahlen.

Informative Frage: Warum bist Du nachdem es gekracht hat nicht dem Verursacher zur Kennzeichenermittlung hinterher gefahren ?? Den Trabbifahrer hättest Du später wiedergefunden, weil der ja ganz bestimmt die Polizei gerufen hätte…

gruß

dennis

Hallo!

Informative Frage: Warum bist Du nachdem es gekracht hat nicht
dem Verursacher zur Kennzeichenermittlung hinterher gefahren
?? Den Trabbifahrer hättest Du später wiedergefunden, weil der
ja ganz bestimmt die Polizei gerufen hätte…

ICH wäre ihm NICHT nachgefahren, schließlich hätte ICH mich in dem Moment dann AUCH NOCH der Fahrerflucht schuldig gemacht, und das daraus resultierende Verfahren wäre mit Sicherheit DEUTLICH unangenehmer gewesen als der nun entstandene Schaden einschließlich Rabattverlust!

Ich habe selber einmal einen Wagen auf der Autobahn verfolgt, nachdem dieser mich geschnitten und dabei gerammt hatte, aber leider wurde der Verkehr bald wieder flüssiger, und da verschwand er aus meinem Blickfeld. :frowning:
(Schon mal versucht, mit einem Granada Diesel einen W124 230E einzuholen???)
Die Anzeige bei der Polizei hatte damals leider auch nichts gebracht - das Kennzeichen lag zwar vollständig vor, kam aber aus Italien und scheinbar hatte der Staatsanwalt kein SOO großes Interesse… :frowning:((
Allerdings waren die einzigen Beteiligten hier der Mercedes und ich gewesen, wäre ein Dritter beteiligt gewesen und hätte dort angehalten, hätte ich selbstverständlich auch sofort gestoppt!

BTW: was hast Du vor, wenn Du den anderen verfolgst? Willst Du ihn auf der Autobahn etwa stoppen??? Wir sind hier doch nicht bei „Alarm für Blindschleiche 12“… :wink:

Schönen Gruß,
Robert

Das Kennzeichen reícht mir aus…
Hallo Robert,

ICH wäre ihm NICHT nachgefahren, schließlich hätte ICH mich in
dem Moment dann AUCH NOCH der Fahrerflucht schuldig gemacht,
und das daraus resultierende Verfahren wäre mit Sicherheit
DEUTLICH unangenehmer gewesen als der nun entstandene Schaden
einschließlich Rabattverlust!

Nein, es ist Dir gestattet in dem Falle den Unfallverursacher Namentlich zu machen: Kennzeichen reicht. Dann wäre ich zurückgefahren, bzw. hätte die per 110 die nächste Polizeidienststelle über den Vorfall informiert und man hätte sich dann bei der Autobahnpolizei getroffen.

BTW: was hast Du vor, wenn Du den anderen verfolgst? Willst Du
ihn auf der Autobahn etwa stoppen??? Wir sind hier doch nicht
bei „Alarm für Blindschleiche 12“… :wink:

Nein, stoppen ist nicht mein Aufgabengebiet, das machen die Herren in Grün…

gruß

dennis

Ich gebe Dir Recht, daß es schwierig wird bei ausländischen Kennzeichen insbesondere die 000-XXX-000 aus Bosnien-Herzegowina sind rechtlich nicht nachverfolgbar…