Fahrerflucht?

ich hatte vor kurzem sehr spät abends einen Unfall, wobei mir ein Auto rückwärts (!) in mein Auto gefahren ist. Wir haben an der Unfallstelle zuerst beschlossen, es untereinander zu regeln, weil der Schaden auf den ersten Blick nicht so groß schien. Im Nachhinein stellte sich allerdings heraus, dass es sich doch tatsächlich um einen Totalschaden handelte. Ich habe den Unfallverursacher einen Tag später angezeigt, um rechtlich was in der Hand zu haben. Alles auch kein Problem. Jetzt behauptet dieser aber, eine Anzeige wegen Fahrerflucht zu haben, obwohl in meinem Protokoll davon nie die Rede war.
Wie weit erstreckt sich der Begriff Fahrerflucht? Kann es sich auf diesen Unfall beziehen, weil der endgültige Schaden am Unfallort ja nicht besprochen wurde?
Bin ein wenig durcheinander!
Galli

Kann nicht sein
§ 142 StGB

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im
Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

  1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die
    Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner
    Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er
    an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
  2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne
    daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft

Da ihr euch ausgetauscht habt, kann er keine Unfallflucht begangen haben.

M.

stimmt,

vielleicht hat sich die Polizei auch vertan. Sicher ist man da nie. Frage sicherheitshalber bei der Polizei noch mal nach. Da es sich hier um keine Fahrerflucht handelt, wird es sonst für Dich noch teuer, oder zumindet ziemlich nervig.

Gruß Ursel