Fahrerflucht?

Hallo Forum ,

heute gab es einen Unfall auf der Autobahn, bei dem ich unmittelbar beteiligt war.
Ich befuhr die rechte Spur und auf dem Beschleunigungsstreifen einer Auffahrt zog ein Pkw Fahrer in der Mitte dieser Spur ca. ein Meter vor mir rüber. Ich konnte noch bremsen. Dieser Fahrer zog aber direkt auf die linke Spur und kollidierte mit einem heranfahrenden Pkw. Ich fuhr daraufhin rechts ran und bot meine Hilfe an. Musste ich sowieso, da ich Zeuge war.
Nach einigen Gesprächen mit den Beteiligten, tauschten wir Visitenkarten aus und man war sich einig, das ich dann fahren konnte. Dies war, bevor die Polizei eintraf. Da ich es sowieso eilig hatte, fuhr ich dann auch weiter.
Im Nachhinein behauptete jemand, ich hätte auf die Polizei warten müssen, damit die meine Personalien und meine Aussage aufnehmen können. Ansonsten wäre es Fahrerflucht. Ich behaupte aber, durch den Austausch der Personalien habe ich meine Pflicht erfüllt.
Sagt mir bitte, das ich Recht habe.
Vielen Dank
Gruß
roland

Hallo Roland,

wenn du nur Zeuge warst, bist du doch nicht unmittelbar beteiligt !
Ähnliches wie du hab ich vor einem Jahr erlebt. Hab Unfallstelle gesichert, Polizei angerufen und nach Übergabe der Personalien bin ich abgereist. Der Polizist, dem ich das erzählte, meinte, dass das in Ordnung sei.

Gruß
HM

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Naja, vielleicht nicht ganz unmittelbar, aber der Verursacher meinte, er wäre wegen mir auf die linke Spur gezogen, damit ich ihm nicht drauffahre.
Eigentlich denke ich auch, das es keine Fahreflucht war, aber denken und wissen ist ein Unterschied.

Danke für Deine Antwort. Beruhigt mich dann doch schon etwas.

Gruß
roland

Hi Roland,

heute gab es einen Unfall auf der Autobahn, bei dem ich
unmittelbar beteiligt war.

Stimmt, Du warst Unfallbeteiligter (s.u. - Abs.2).

Im Nachhinein behauptete jemand, ich hätte auf die Polizei
warten müssen, damit die meine Personalien und meine Aussage
aufnehmen können. Ansonsten wäre es Fahrerflucht. Ich behaupte
aber, durch den Austausch der Personalien habe ich meine
Pflicht erfüllt.

Dieser Jemand hat keine Ahnung. Aber mache Dir selbst ein Bild:

§34 StVO:
(1) Nach einem Verkehrsunfall hat jeder Beteiligte

  1. unverzüglich zu halten,
  2. den Verkehr zu sichern und bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseite zu fahren,
  3. sich über die Unfallfolgen zu vergewissern,
  4. Verletzten zu helfen (§ 323c des Strafgesetzbuchs),
  5. anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten
    a) anzugeben, daß er am Unfall beteiligt war und
    b) auf Verlangen seinen Namen und seine Anschrift anzugeben sowie ihnen Führerschein und Fahrzeugschein vorzuweisen und nach bestem Wissen Angaben über seine Haftpflichtversicherung zu machen,

a) solange am Unfallort zu bleiben, bis er zugunsten der anderen Beteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit ermöglicht hat oder
b) eine nach den Umständen angemessene Zeit zu warten und am Unfallort Namen und Anschrift zu hinterlassen, wenn niemand bereit war, die Feststellung zu treffen,
7. unverzüglich die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, wenn er sich berechtigt, entschuldigt oder nach Ablauf der Wartefrist (Nummer 6 Buchstabe b) vom Unfallort entfernt hat. Dazu hat er mindestens den Berechtigten (Nummer 6 Buchstabe a) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitzuteilen, daß er am Unfall beteiligt gewesen ist, und seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs anzugeben und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung zu halten.
(2) Beteiligt an einem Verkehrsunfall ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zum Unfall beigetragen haben kann.
(3) Unfallspuren dürfen nicht beseitigt werden, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden sind.

Also, ich sehe nicht, welche Obliegenheit Du verletzt haben solltest.

Gruß und schönes Wochenende
Stefan

Hi Stefan,

vielen Dank. Bin anscheinend doch nicht so Ahnungslos, wie man mich hinstellen wollte. Derjenige tat nämlich so, als wenn er 100%ig im Recht wäre.
Danke nochmal und auch ein schönes Wochenende.

Gruß
roland

Eine ganz einfache Idee?
Hi!

Was hälst Du davon, Dich telefonisch bei der zuständigen Polizei zu melden und denen das Ganze zu erläutern?

Fahrerflucht halte ich persönlich für Blödsinn - Du hast ja gehalten und Deine Personalien bekannt gegeben (bin da aber kein Profi!).

Grüße
Guido