Hallo zusammen,
ein geparktes Fahrzeug ist durch einen flüchtigen Fahrer vorne links erheblich beschädigt worden. Der Unfall wurde polizeilich aufgenommen und es liegt ein Straftatbestand gegen den Verursacher vor.
Das Fahrzeug hat eine Vollkasko mit 300,-€ SB. Ein Kostenvoranschlag über die Reparaturkosten wird erstellt.
Meine erste Frage dazu:
Kunststoffteile der Radlaufverkleidung berühren bei vollem Lenkeinschlag den Reifen. Es ist geplant, erstmal nur das richten zu lassen, damit das Fahrzeug wieder voll fahrbereit ist. Diese Reparatur kostet weniger als die Selbstbeteiligung der Vollkasko, würde also selbst bezahlt werden. Alle anderen Schäden sehen zwar optisch schlimm aus, stellen aber keine Gefährdung oder Beeinträchtigung im Sinne der Verkehrstauglichkeit dar.
Ist es möglich trotz dieser dann schon erfolgten „Notreparatur“ später die komplette Reparatur über die Vollkasko abzurechnen? Was ist dann mit dem schon an die Werkstatt gezahlten Betrag?
Meine zweite Frage:
Es besteht immerhin eine kleine Chance den Unfallflüchtigen zu ermitteln, da Teile des Kennzeichens bekannt sind und Kunststoffteile am Unfallort gefunden wurden, die vom verursachenden Fahrzeug stammen.
Wird nun die Reparatur des Schadens über die Vollkasko abwickelt, zahlt man die Selbstbeteiligung und wird hochgestuft.
Wenn jedoch später der Unfallverursacher (und damit eine Versicherung) ermittelt werden kann, wird dann die Selbstbeteiligung rückerstattet und die alte Schadenfreiheitsklasse wieder eingesetzt?
Grüße Tommie