Fahrerflucht: Abwicklung mit KFZ-Versicherung

Hallo zusammen,

ein geparktes Fahrzeug ist durch einen flüchtigen Fahrer vorne links erheblich beschädigt worden. Der Unfall wurde polizeilich aufgenommen und es liegt ein Straftatbestand gegen den Verursacher vor.
Das Fahrzeug hat eine Vollkasko mit 300,-€ SB. Ein Kostenvoranschlag über die Reparaturkosten wird erstellt.

Meine erste Frage dazu:
Kunststoffteile der Radlaufverkleidung berühren bei vollem Lenkeinschlag den Reifen. Es ist geplant, erstmal nur das richten zu lassen, damit das Fahrzeug wieder voll fahrbereit ist. Diese Reparatur kostet weniger als die Selbstbeteiligung der Vollkasko, würde also selbst bezahlt werden. Alle anderen Schäden sehen zwar optisch schlimm aus, stellen aber keine Gefährdung oder Beeinträchtigung im Sinne der Verkehrstauglichkeit dar.
Ist es möglich trotz dieser dann schon erfolgten „Notreparatur“ später die komplette Reparatur über die Vollkasko abzurechnen? Was ist dann mit dem schon an die Werkstatt gezahlten Betrag?

Meine zweite Frage:
Es besteht immerhin eine kleine Chance den Unfallflüchtigen zu ermitteln, da Teile des Kennzeichens bekannt sind und Kunststoffteile am Unfallort gefunden wurden, die vom verursachenden Fahrzeug stammen.
Wird nun die Reparatur des Schadens über die Vollkasko abwickelt, zahlt man die Selbstbeteiligung und wird hochgestuft.
Wenn jedoch später der Unfallverursacher (und damit eine Versicherung) ermittelt werden kann, wird dann die Selbstbeteiligung rückerstattet und die alte Schadenfreiheitsklasse wieder eingesetzt?

Grüße Tommie

Hallo zusammen,

ein geparktes Fahrzeug ist durch einen flüchtigen Fahrer
vorne links erheblich beschädigt worden. Der Unfall wurde
polizeilich aufgenommen und es liegt ein Straftatbestand gegen
den Verursacher vor.

Das Fahrzeug hat eine Vollkasko mit 300,-€ SB. Ein
Kostenvoranschlag über die Reparaturkosten wird erstellt.

Meine erste Frage dazu:

Kunststoffteile der Radlaufverkleidung berühren bei vollem
Lenkeinschlag den Reifen. Es ist geplant, erstmal nur das
richten zu lassen, damit das Fahrzeug wieder voll fahrbereit
ist. Diese Reparatur kostet weniger als die Selbstbeteiligung
der Vollkasko, würde also selbst bezahlt werden. Alle anderen
Schäden sehen zwar optisch schlimm aus, stellen aber keine
Gefährdung oder Beeinträchtigung im Sinne der
Verkehrstauglichkeit dar.

Ist es möglich trotz dieser dann schon erfolgten
„Notreparatur“ später die komplette Reparatur über die
Vollkasko abzurechnen? Was ist dann mit dem schon an die
Werkstatt gezahlten Betrag?

Das Gutachten ist ausschlaggebend; wenn die Versicherung das Gutachten akzeptiert, kann eine Werkstatt die Reparatur ausführen oder Sie führen Sie selber aus oder eine Werkstatt einen Teil,…hier gibt es die Rechtsprechung, dass Sie nicht verpflichtet sind, die Reparatur auch ausführen lassen zu müssen, Sie könnten das Geld behalten, ohne reparieren zu lassen; die Nachteile sind ja bekannt.

Meine zweite Frage:

Es besteht immerhin eine kleine Chance den Unfallflüchtigen
zu ermitteln, da Teile des Kennzeichens bekannt sind und
Kunststoffteile am Unfallort gefunden wurden, die vom
verursachenden Fahrzeug stammen.

Wird nun die Reparatur des Schadens über die Vollkasko
abwickelt, zahlt man die Selbstbeteiligung und wird
hochgestuft.

Sie können bei einer Hochstufung aufgrund eines Unfalles innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens die Hochstufung „zurückbekommen“, wenn Sie der Versicherung den von der Versicherung übernommenen Betrag erstatten oder erstatten lassen (z.B. durch die gegn. Versicherung oder durch den Verursacher).
Einmal Ihren KFZ-Vermittler anrufen, bei den vielen KFZ-Versicherungen und Sonderkonditionen hat man da selten Überblick.

Wenn jedoch später der Unfallverursacher (und damit eine
Versicherung) ermittelt werden kann, wird dann die
Selbstbeteiligung rückerstattet und die alte
Schadenfreiheitsklasse wieder eingesetzt?

Wie oben bechrieben,…zeitlicher Rahmen möchte ich nicht schätzen,…

Grüße Tommie

Hallo,

danke für die Antwort.

Zum Glück muß diese Möglichkeit jedoch nicht in Anspruch genommen werden, da sich der Schädiger gestellt hat.

Grüße Tommie