Fahrerflucht am Parkplatz?

Hallo,

wenn man irgendwann an seinem Wagen einen großen Kratzer am Kotflügel hat und sich erinnert, wo man einma geparkt hat und wo ein schwarzer Wagen neben einem Stand (de Kratzer im Auto ist auch schwarz) und sich an dieses Auto, das einem Nachbarn gehört erinnert und zu dem Auo des Nachbarn hingeht und feststellt, dass der auch einen großen Kratzer und eine Beule an der entsprechenden und passenden Stelle hat, wie sollte man in diesem Fall vorgehen?
Man kennt den enschen nicht, weiß also auch nicht, wie der reagieren wird.
Daher meine Bitte um Rat!
Danke für Hilfe!

Viele Grüße
Sebastian

wozu gibt’s die grünen männchen?
kennzeichen ist hoffentlich bekannt? fahrer hat sich nicht zu erkennen gegeben bzw nicht bekannt gegeben, damit ihm das passiert ist?
zur polizei gehen anzeige machen 1. sach beschädigung 2. fahrerflucht.

falls der fahrer des anderen wagens bekannt ist ihn darauf ansprechen reaktion abwarten, es versuchen friedlich zu klären zur not mit polizei drohen.

so würde denke ich handeln.

gruss
til

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Heute Morgen habe ich mir das andere Auto nochmal bei tageslicht angesehen.
Silberne Farbe ‚von meinem Wagen‘ ist noch zu erkennen.

Wenn ich den Besitzer anspreche, sagt er vielleicht ich wäre ihm reingefahren oder lässt den Schafen schnell beheben.

Daher meine Bitte um Rat!

Danke!
Sebastian

Hallo!

Ab zur Polizei.

Alles andere wäre mir aus den ja von Dir bereits genannten Gründen zu gefährlich.

Gruß,
M.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

1 „Gefällt mir“

Hallo,

der Gang zur Polizei wird außer dem Beginn einer wunderbaren Feindschaft nichts bringen. Denn da Straftaten voraussetzen, dass für die Täterschaft einer Person (Autos können keine Straftaten begehen) Anhaltspunkte bestehen, ist es wahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gleich wieder einstellt, wenn der Nachbar die Aussage verweigert oder schlicht keine Angaben machen kann (z.B. weil mehrere Familienangehörige mit dem Wagen zum Einkaufen fahren, das Opfer auch zum Tatzeitpunkt keine verlässlichen Angaben machen kann, …). Da wird also gar nicht erst weiter ermittelt (Sachverständiger), ob Schaden und vermeintlich schädigendes Fahrzeug zusammenpassen.

Da kann man auch gleich den vermeintlichen Schädiger ansprechen bzw. dessen Versicherung. Bringt das nichts und entschließt man sich zur Klage, dann wird von einem Gerichtsgutachter geklärt, dessen Kosten der Kläger vorzuschießen hat und sicher nicht unter 1.500 Euro liegen, ob es so war, wie der Geschädigte vermutet. Da wäre eine Rechtsschutzversicherung schon hilfreich.

Viele Grüße
EK