Fahrerflucht, Aussageverweigerungsrecht

Hallo,
ich ärgere mich über folgenden Fall:

http://www.morgenpost.de/berlin/article961387/Verwir…

Kann es sein, dass man mit der Masche durchkommt? Halter hat das Fahrzeug verliehen an Karim O. aus Kreuzberg. Der macht wiederum vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, da nicht er, sondern ein Verwandter gefahren wäre.
Wenn er aus einer arabischen Großfamilie stammt, könnten das einige sein.
Wie geht der Kriminalist weiter vor? Jeden Verwandtennach Alibi abklopfen ? Selbst wenn dann einer übrig bleibt, was dann? Fahrtenbuchauflage und zu den Akten?

Gruß
rakete

Hallo,

es istimmer wieder das gleiche Szenario:

Mit einem Kfz wurde eine Straftat/Owi begangen und der Täter nicht sofort festgestellt. Eine Personenbeschreibung existiert nicht oder nur vage. Der Halter macht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Folge: Einstellung des Verfahrens, evtl. Fahrtenbuch.
Das ist kein Einzelfall, sondern tägliche Praxis bei der Verkehrspolizei.

Mögliche Ermittlungen wären bei schwerwiegenden Delikten:

Spurensuche (FA) im Fahrzeug.
Zeugenaussagen.
Überprüfung anderer Verdächtiger/der Angehörigen.

Wenn das nichts bringt: Einstellung.

Traurig aber wahr. Schlagzeilen machen dann immer wieder solche Vorfälle, die mit Verletzten oder gar Toten enden.

Gruss

Iru

Ist nirgendwo angedacht eine Halterhaftung, wie z.B. in Österreich, einzuführen?
Ich finde es schon seltsam dass bei vielem, was KFZ-Haftung betrifft, „doof stellen“ tatsächlich hilft um sich vor Konsequenzen von Fehlverhalten zu drücken.

Hallo,

Ist nirgendwo angedacht eine Halterhaftung, wie z.B. in
Österreich, einzuführen?

gibt es doch schon: http://www.justizportal.niedersachsen.de/master/C625…
Gruß
loderunner (ianal)

Ist nirgendwo angedacht eine Halterhaftung, wie z.B. in
Österreich, einzuführen?
Ich finde es schon seltsam dass bei vielem, was KFZ-Haftung
betrifft, „doof stellen“ tatsächlich hilft um sich vor
Konsequenzen von Fehlverhalten zu drücken.

Bei Park-Owis gibt es das schon. Aber bei echten Straftaten? Unser Recht ist nunmal so (und ich finde das gut) und Missbrauch gibt es überall.

Stell Dir nur mal ein Beispiel vor…

X verleiht sein Auto an Y, der es weiter an seinen Bruder Z gibt. Z verursacht einen Unfall mit Fahrerflucht. Y gibt zu, dass er das Auto verliehen hat, er macht aber von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Gemäß Halterhaftung wäre dann der X wegen Fahrerflucht dran???

Es wäre aber möglich, so als reines Denkmodell, den Halter für sein Auto verantwortlich zu machen (vergleichbar dem Vollrauch, wo man nicht für die Tat an sich sondern für den eigenen Zustand bestraft wird). Wer das will, muss aber den Gesetzgeber bemühen. Als Diskussionsforum wäre das hier als die falsche Adresse.

Gruss

Iru

Hallo,

ich wage zu bezweifeln, dass sich die arabische Großfamilie so damit zufrieden geben würde, wenn im umgekehrten Fall jemand aus deren Sippe über den Haufen gefahren würde.
Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, derartige rechtslücken zu schließen. Auch wenn man die ganze Familie in Erzwingungshaft nimmt, bis einer auspackt.Komme mir da keiner mit „Sippenhaft“. Erkläre das mal einer den weinenden Hinterbliebenen am Grab des Raseropfers.

Gruß
rakete

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Hallo!

Ist nirgendwo angedacht eine Halterhaftung, wie z.B. in
Österreich, einzuführen?

Eine solche Halterhaftung gibt es bei uns in Österreich überhaupt nicht.

Gruß
Tom

Hallo Loderunner,

gibt es doch schon:
http://www.justizportal.niedersachsen.de/master/C625…

Von Halterhaftung spricht man untechnisch auch im Bußgeldverfahren in Zusammenhang mit Parkverstößen. Kann mit angemessenem Aufwand von der Behörde nicht festgestellt werden, welcher Fahrer den Parkverstoß begangen hat, werden dem Halter des Fahrzeugs die Kosten des Verwaltungsverfahrens, die durch die Verfolgung des Parkverstoßes entstanden sind, auferlegt (§ 25 a StVG).

Erstens betrifft das nur Parkverstöße, und zweitens wird der Halter nicht für den Parkverstoß bestraft, sondern er muß die Kosten des Verwaltungsverfahren tragen. Durch eine solche Halterhaftung könnte der Halter also auch nicht für die Fahrerflucht bei einem tötlichen Unfall bestraft werden.

So traurig wie ich das für die Angehörigen des Opfers finde, genauso richtig finde ich aber auch das ein Halter nicht für den tötlichen Unfall eines anderen enentuell ins Gefängniss muss.

Stelle dir diese Situation mal mit einem Autovermieter vor.

Eine Autovermietung vermietet einen Wagen an einen Kunden. Der Kunde lässt aber jemand anderes fahren. Dabei würde es zu dem oben genannten Unfall kommen. Wenn jetzt der Fahrer nicht ausfindig zu machen ist (war ja nicht der Kunde), soll dann der Autovermieter eventuell ins Gefängniss??

Gruß Horst

Hallo.

Auch wenn man die ganze Familie in Erzwingungshaft
nimmt, bis einer auspackt.

Rückfrage: Nur für „Araber“, oder auch für Leute mit Ariernachweis?

HeilTschüss

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Tach,

Rückfrage: Nur für „Araber“, oder auch für Leute mit
Ariernachweis?

Gleiches Recht fuer alle natuerlich.

HeilTschüss

СЛАВА КПСС!

Hi,

СЛАВА
КПСС!

Ruhm der KPDSU? häh?

Gruß
Nick

Stell Dir nur mal ein Beispiel vor…

X verleiht sein Auto an Y, der es weiter an seinen Bruder Z
gibt. Z verursacht einen Unfall mit Fahrerflucht. Y gibt zu,
dass er das Auto verliehen hat, er macht aber von seinem
Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Gemäß Halterhaftung wäre dann der X wegen Fahrerflucht dran???

Für die Straftat selbst vielelicht nicht, aber für Schadensersatz und ähnliche finanzielle Haftungen wäre das möglich.
Entweder die Überlasser, also zunächst der Halter, würden der Reihe nach haften und könnten vom jeweils nächsten Beliehenen Ersatz fordern, oder der Täter wäre der Primärhafter, und der jeweils letzte ermittelbare Überlasser rückt in der Haftung nach, wenn der Täter oder kein nachstehender Überlasser ermittelbar ist.

Ostlandreiter

Hi,

Für die Straftat selbst vielelicht nicht, aber für
Schadensersatz und ähnliche finanzielle Haftungen wäre das
möglich.

das wäre nicht nur möglich, das ist so. Die Fahrzeughaftpflicht (und damit der Halter) muß für alle Schäden geradestehen.

Gruß Stefan

Hallo,

ich wage zu bezweifeln, dass sich die arabische Großfamilie so
damit zufrieden geben würde, wenn im umgekehrten Fall jemand
aus deren Sippe über den Haufen gefahren würde.

Niemand kann es verhindern, wenn jemand glaubt das Recht in die eigenen Hände nehmen zu müssen. Solche Verbrechen aus Rache gibt es nicht nur bei arabischen Großfamilien.

Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, derartige rechtslücken zu
schließen. Auch wenn man die ganze Familie in Erzwingungshaft
nimmt, bis einer auspackt.Komme mir da keiner mit
„Sippenhaft“. Erkläre das mal einer den weinenden
Hinterbliebenen am Grab des Raseropfers.

Es ist aber nichts anderes als Sippenhaft. Und es ist auch keine „Rechtslücke“, sondern wohlüberlegt und gewollt daß niemand einen nahen Verwandten belasten muß (und ich bin froh, daß ich mich im Zweifel nicht entscheiden muß ob ich meine Frau, meine Kinder, Eltern oder Geschwister ins Gefängnis schicke oder selbst gehe).

Die Hinterbliebenen am Grab werden es im Zweifel durchaus zu schätzen wissen, daß auch sie dieses Privileg genießen.

Gruß Stefan

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