Hallo,
bin den morgen zu meinem Auto gelaufen, wohne in einer größeren Stadt. Da habe ich hinter der Windschutzscheibe eine Mitteilung von der Polizei gefunden, dass mein Fahrzeug beschädigt worden sei und ich mich bei meiner zuständigen Dienststelle melden soll. Ich bin da also eben hin, die haben mir gesagt, dass der Unfallverursacher geflüchtet sei (hat insgesagt 3 Autos am morgen gerammt), aber ein Zeuge habe das Kennzeichen notiert. Nun haben sie das noch nicht nachgecheckt und ich soll den abend nochmal anrufen, damit sie mir das Kennzeichen nennen können.
Da ich noch nie mir sowas zu tun hatte: Hier meine Frage:
Falls die Polizei nun den Verursacher findet, wie geht es weiter?
Bekomme ich das KFZ Zeichen, was muss ich meiner Versicherung melden? Wie muss ich am besten vorgehen?
Was blüht dem Fahrerflüchtigen?
Was, wenn die Polizei den Verursacher nicht ausfindig macht?
Hallo, Sie bekommen von der Polizei Kennzeichen und Versicherung des Verursachers (Schädigers). Dann lassen Sie den Schaden reparieren und die Werkstatt wird die Rechnung an die Versicherung schicken - Basta. Oder, wenn sie nicht reparieren lassen wollen lassen sie sich einen Kostenvoranschlag machen und reichen den bei der gegnerischen Versicherung ein. Wenn der Schaden über 750 € liegt gehen Sie zu einem freien Sachverständigen und lassen Sie ein Gutachten erstellen, das Sie dann wiederum bei der gegnerischen Versicherung einreichen können. Ihre eigene Versicherung hat mit der Angelegenheit absolut nichts zu tun.
mfg
Walter Dettinger Rückfragen bitte per Telefon 07577-926363 - das geht schneller.
Hallo, also bei allen drei Autos ist der Außenspiegel ab und
ein Kratzer an der vorderen Seitentür. lg
Hallo Hans,
wenn das amtliche Kennzeichen bekannt ist kannst Du Dich direkt an die gegnerische Haftpflichtversicherung wenden und Deine Ansprüche dort geltend machen. Die Versicherung kannst Du über den Zentralruf der Autoversicherer in Erfahrung bringen. Telefon: 0180-25026 Dort gibst Du das Kennzeichen und Deinen Namen an und bekommst die entsprechende Versicherung benannt. Üblicherweise wirst Du auch gleich mit der Versicherung verbunden. Dort gibst Du die Daten und den Hergang, inklusive der polizeilichen Tagebuchnummer (falls schon bekannt)an. Der Schaden wird aufgenommen und Du erhälst die Schadennummer. Alles weitere, wie zum Beispiel wie der Schadenumfang belegt werden soll kannst Du dort auch erfragen. Rechtlich kannst Du Dir aber auch einen Sachverständigen zur Hilfe holen. Die Gebühr zahlt die Versicherung auch. Ist manchmal aber gar nicht notwendig, es reicht auch ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt. Deine Versicherung musst Du nur informieren wenn der Verursacher doch nicht ermittelt wird bzw. er keine Haftpflichtversicherung besitzt. Dann hilft Dir nur eine eigene Vollkaskoversicherung (falls Du die abgeschlossen hast). Ansonsten bleibst Du auf dem Schaden „sitzen“.
Fahrerflucht ist eine Straftat. Was dabei für den Verursacher herauskommt hängt von allen Umständen ab, z.B. ist eventuell noch Alkohol im Spiel oder es handelt sich um einen Wiederholungstäter. Das sollte Dir aber auch egal sein, wichtig ist doch die Behebung Deines Schadens.
So und nun viel Erfolg bei der Recherche, viele Grüße Roland