Fahrerflucht-Halterermittlung Parken privatparkpla

Hallo,

hab heute auf nem privatparkplatz(zu einem Geschäft gehörend)für ca 15minuten geparkt.
Als ich wieder kam meinte einer, der wohl zum Geschäft gehörte, „Abschlepp wagen ist schon gerufen, das werden Sie wohl zahlen dürfen“.
1.Nunja, wie sieht die Sache rechtlich aus?

hab den kommentarlos ignoriert bin ins Auto gestiegen und weg gefahrn.

Um seine event. Rechtsansprüche durch zusetzen muss er ja jetzt eine Halterermittlung machen(wielange dauerts wohl jetzt, bis ich was höre-wenn ich was höre).
-eine Fahrerflucht oder so etwas war das wegfahrn ja wohl nicht, oder???
Hab nur Fahrerflucht mit unfällen ergoogeln können.

Danke Grüsse,Sven.

Hi,

Hab nur Fahrerflucht mit unfällen ergoogeln können.

eine andere gibt es auch nicht.

Gruß,
Christian

Hi!

Fahrerflucht würde ich hier nicht als Problem sehen.
Hast Du jedoch widerrechtlich auf einem Privatparkplatz geparkt und der WEigentümer des PArkplatzes hat den bschlepper gerufen, so könnte da schon noch etwas auf Dich zukommen. Falls er Zeugen und Fotos zur Verfügung hat, könnte er von Dir die Anfahrtkosten des Abschleppwagens verlangen.

Grüße,

Mathias

hab heute auf nem privatparkplatz(zu einem Geschäft
gehörend)für ca 15minuten geparkt.
Als ich wieder kam meinte einer, der wohl zum Geschäft
gehörte, „Abschlepp wagen ist schon gerufen, das werden Sie
wohl zahlen dürfen“.
1.Nunja, wie sieht die Sache rechtlich aus?

hab den kommentarlos ignoriert bin ins Auto gestiegen und weg
gefahrn.

Um seine event. Rechtsansprüche durch zusetzen muss er ja
jetzt eine Halterermittlung machen(wielange dauerts wohl
jetzt, bis ich was höre-wenn ich was höre).
-eine Fahrerflucht oder so etwas war das wegfahrn ja wohl
nicht, oder???
Hab nur Fahrerflucht mit unfällen ergoogeln können.

Danke Grüsse,Sven.

Hallo Sven,

ich schätze mal der hat gescherzt, ansonsten könnte er sich die Kosten für den Abschleppwagen selber an die Nase binden.

Solange Du niemanden zugeparkt hast wird Dir auch kein weiterer Vermögensschaden angelastet werden können. Abgeschleppt werden darfst Du nur, wenn entweder die Polizei oder die Hüter des Ordnungsamtes einen Auftrag dazu erteilen.

Wer seinen privaten Parkplatz nicht entsprechend gegen Fremdparker schützt, z.B. Kette etc, der hat nicht das Recht ein Fahrzeug abschleppen zu lassen.

Die Halterermittlung dauert für die Polizei bei Kennzeichenangabe keine 5 Minuten.
Für Fahrerflucht müsste meines Erachtens erstmal ein durch Dich verursachter Schaden entstanden sein, was hier nicht der Fall ist.

Schöne Grüße
Ralf

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Sven,

ich würde ganz locker damit umgehen. Der Eigentümer des Parkplatzes hat den Abschleppdienst (wenn überhauft) selbst gerufen, sein Problem und auch sein Risiko. Wenn du eher weg bist, so ist es gut. Rein privatrechtliche Sache, er müßte dich auch privatrechtlich verklagen, hat absolut nichts mit dem Straßenverkehr zu tun. Die Kosten wird er sicher scheuen. Falls er jedoch wirklich den Abschleppdienst gerufen hat, so bleibt er erst mal auf den Kosten sitzen. Pech gehabt.

Gruß
André

Hallo,

dazu hätte ich mal eine Frage:

Wer seinen privaten Parkplatz nicht entsprechend gegen
Fremdparker schützt, z.B. Kette etc, der hat nicht das Recht
ein Fahrzeug abschleppen zu lassen.

Bei uns ist es so, dass eine Einfahrt für drei Garagen da ist, aber die Einfahrt liegt im Prinzip direkt vor unserer Garage, würde ich die Garage absperren (was ja normalerweise niemand tut) würde kein anderes Auto mehr in die anderen Garagen kommen.
Wie sieht´s denn dann aus ???
Uns hatte nämlich mal jemand zu geparkt, die Person war nicht aufzufinden und nach einer Stunde haben wir bei der Polizei angerufen.
Die haben uns erklärt, dass wir auf eigene Kosten abschleppen lassen müssten.
Der Fahrer des Fahrzeugs ist erst nach 1 1/2 stunden wiederkommen.

Wie sieht´s da rechtlich aus ???

Gruß
Karin

Ganz einfach

Hallo,

hab heute auf nem privatparkplatz(zu einem Geschäft
gehörend)für ca 15minuten geparkt.
Als ich wieder kam meinte einer, der wohl zum Geschäft
gehörte, „Abschlepp wagen ist schon gerufen, das werden Sie
wohl zahlen dürfen“.
1.Nunja, wie sieht die Sache rechtlich aus?

Wer auf fremdem Grundstück parkt, begeht a) eine Besitzstörung und b)u.U. Hausfriedensbruch. Der Grundstückseigentümer hat das Recht, sein Grundstück bedarfsfalls gewaltsam zu entsetzen und die Kosten hierfür dem Fahrzeugeigentümer aufzuerlegen.

Ich hab selber oft genug mit solchen Schwachmaten zu tun, die kreuz und quer herumparken, dass kein weiteres Fahrzeug mehr auf den Parkplatz passt. Oft hätte ich nicht übel Lust, eine Abschleppung zu veranlassen, ich glaube der Spaß wär mir mal 150 EUR wert. Nur ist es so, dass der nächste Abschleppdienst 8km entfernt ist, und bis der hier ist …

HM

Falsch!

Hallo Sven,

ich schätze mal der hat gescherzt, ansonsten könnte er sich
die Kosten für den Abschleppwagen selber an die Nase binden.

Das würde ich so einfach nicht sehen, aber da ich mich im Zivilrecht nicht besonders gut auskenne enthalte ich mich weiterer Äußerungen - was einige andere evtl. auch tun sollten.

Solange Du niemanden zugeparkt hast wird Dir auch kein
weiterer Vermögensschaden angelastet werden können.

Beim Zuparken käme Nötigung iSd StGB und ein Owi in betracht, auf einen Vermögensschaden kommts nicht an, aber das hat alles mit dem Fall nichts zu tun, hier gehts im Besitzstörungen iSd BGB.

Abgeschleppt werden darfst Du nur, wenn entweder die Polizei
oder die Hüter des Ordnungsamtes einen Auftrag dazu erteilen.

Und das ist komplett falsch.

Wer seinen privaten Parkplatz nicht entsprechend gegen
Fremdparker schützt, z.B. Kette etc, der hat nicht das Recht
ein Fahrzeug abschleppen zu lassen.

Natürlich hat er das. Es gibt sogar Fälle, in denen der Abschleppende das Fahrzeug als Pfand für die Abschleppkosten genommen hat. Die Polizei ist - da zivilrechtliche Streitigkeiten - unzuständig. Dann kannst DU Dir das Fahrzeug einklagen.

http://www.competence-site.de/rechtsfragen.nsf/0/786…?
OpenDocument

http://www.finanztip.de/recht/verkehr/ur12p02045.htm

Also Vorsicht bei Privatparkplätzen!!!

M.

Bei uns ist es so, dass eine Einfahrt für drei Garagen da ist,
aber die Einfahrt liegt im Prinzip direkt vor unserer Garage,
würde ich die Garage absperren (was ja normalerweise niemand
tut) würde kein anderes Auto mehr in die anderen Garagen
kommen.
Wie sieht´s denn dann aus ???

Uns hatte nämlich mal jemand zu geparkt, die Person war nicht
aufzufinden und nach einer Stunde haben wir bei der Polizei
angerufen.
Die haben uns erklärt, dass wir auf eigene Kosten abschleppen
lassen müssten.
Der Fahrer des Fahrzeugs ist erst nach 1 1/2 stunden
wiederkommen.

Wie sieht´s da rechtlich aus ???

Ist das ein reines Privatgelände, das faktisch nur von einem bestimmten Personenkreis benutzt wird? Dann hatten die Beamten recht. Oder liegt die zugeparkte Einfahr auf öffentlichen bzw. allgemein benutzem straßenland? Dann liegt eine Behinderung iSd StVO vor und sie könnten abschleppen lassen, zumindest wenn ihr wegfahren wollt. Wenn ihr nur einparken wollt und andere Parkplätze vorhanden sind ist es zumutbar diese zu nutzen. Eine Owi könnte die Polizei trotzdem schreiben.

M.

Ergänzend:
Hallo,

bei uns hier in Dresden schleppt das Ordnungsamt grundsätzlich nur bei Gefährdung ab. Der Grund: zu teuer! Zugeparkte Ein-/Ausfahrten werden nicht geahndet, da dies zwar auf öffentlicher Straße passiert, jedoch kein öffentliches Interesse besteht. Knöllchen gibt es hier nur nach explizierter Aufforderung der Beamten durch den Benutzer der Ein-/Ausfahrt. Kurzfristige Park- und Halteverbote, die z.B. wegen Umzug in Auftrag gegeben werden (und im Voraus bezahlt), werden bei Mißachtung nur mit Knöllchen geahndet. Abschleppen lassen muß auf eigene Kosten der, der die Verbote bezahlt hat. So sieht es bei knappen Kassen aus - und es wird in der Parkplatznot ohne Hemmungen genutzt.

Gruß
André

Merkwürdig…

Hallo,

bei uns hier in Dresden schleppt das Ordnungsamt grundsätzlich
nur bei Gefährdung ab. Der Grund: zu teuer! Zugeparkte
Ein-/Ausfahrten werden nicht geahndet, da dies zwar auf
öffentlicher Straße passiert, jedoch kein öffentliches
Interesse besteht.

Das erscheint mir aber sehr merkwürdig - schließlich zahlt der Fahrzeughalter/Fahrer die Kosten…

Knöllchen gibt es hier nur nach

explizierter Aufforderung der Beamten durch den Benutzer der
Ein-/Ausfahrt.

Das ist eigentlich normal, da man ja nicht nach zugeparkten Ein-/ausfahrten sucht, bzw. der Grundstückseigentümer auch selbst davor stehen könnte.

Kurzfristige Park- und Halteverbote, die z.B.
wegen Umzug in Auftrag gegeben werden (und im Voraus bezahlt),
werden bei Mißachtung nur mit Knöllchen geahndet. Abschleppen
lassen muß auf eigene Kosten der, der die Verbote bezahlt hat.

Auch komisch, da die Kosten eigentlich dem Halter/Fahrer auferlegt werden…

So sieht es bei knappen Kassen aus - und es wird in der
Parkplatznot ohne Hemmungen genutzt.

wenn das wirklich so ist, versteh ich das nicht, da die Kosten über die Anzeigen und die Rechnung an den Verursacher wieder rein kommen.

M.

Hallo,

bei uns hier in Dresden schleppt das Ordnungsamt grundsätzlich
nur bei Gefährdung ab. Der Grund: zu teuer!

Das erscheint mir aber sehr merkwürdig - schließlich zahlt der
Fahrzeughalter/Fahrer die Kosten…

Weil die Stadt in Vorleistung gehen müßte, die Wiedereinbringung des Geldes ist mit Beamtenschweiß gepflastert und dauert. Der Autofahrer hat dafür natürlich kein Einsehen (Firma xyz hätte es zum Preis von … gemacht) und natürlich wäre er auch weggefahren, bis die Abschleppe kommt. Macht etliche Mahnverfahren, ja allein schon Millionenbeträge bei Knöllchen werden auf diese Art eingetrieben. Und das dauert.

Kurzfristige Park- und Halteverbote,…

Auch komisch, da die Kosten eigentlich dem Halter/Fahrer
auferlegt werden…

Siehe oben.

So sieht es bei knappen Kassen aus - und es wird in der
Parkplatznot ohne Hemmungen genutzt.

wenn das wirklich so ist, versteh ich das nicht, da die Kosten
über die Anzeigen und die Rechnung an den Verursacher wieder
rein kommen.

Weils zu lange dauert. Ich will ja nicht sagen das die Stadtbeamten zu langsam sind oder das der Verwaltungsapparat zu aufgebläht ist, aber es gibt Vorschriften, die sind einzuhalten. Manchmal kann dies auch ein Vorteil sein, wenn nicht grade so ein Idiot gerade vor meiner Einfahrt steht :wink:

Gruß
André

Hallo!

Ich würde mir mal nicht allzuviele Gedanken machen, da das private Abschleppen von Privatgrund grundsätzlich als unzulässige Selbsthilfe rechtlich nicht gedeckt ist und das Anrufen eines Abschleppwagens daher keinesfalls zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dient.

Ich würde daher einfach einmal warten, ob weitere Ansprüche gestellt werden.

Gruß
Tom

Hallo!

…und privates Abschleppen ist ebenfalls eine Besitzstörung und daher kein guter Rat. Ich würde dich als Abgeschleppter am letzten Fristtag der Besitzstörungsklage auf Besitzstörung klagen - dann fällt dir deine „schlaue“ Vorgangsweise auf den Kopf und es ist mehr als unseriös so etwas auch noch jemandem anderen zu raten.

Gruß
Tom

Hallo!

Ich würde mir mal nicht allzuviele Gedanken machen, da das
private Abschleppen von Privatgrund grundsätzlich als
unzulässige Selbsthilfe rechtlich nicht gedeckt ist und das
Anrufen eines Abschleppwagens daher keinesfalls zur
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dient.

Das mag ja in Ö so sein, in D gibt es einige gegenteilige Urteile:

http://www.competence-site.de/rechtsfragen.nsf/0/786…

http://www.finanztip.de/recht/verkehr/ur12p02045.htm

und das
Anrufen eines Abschleppwagens daher keinesfalls zur
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dient.

Wie soll der Eigentümer sein Recht sonst durchsetzen?

Natürlich ist jedes Zivilrechtsverfahren mit Risiken verbunden, denn Recht hat schließlich nur wer Recht bekommt.

M.

Hm, das wurde mir aber hier dereinst so geraten.
Nach meinem Rechtsverständnis auch völlig schlüssig. Eine Besitzstörung läge dann erst vor, wenn ich dem Fahrzeugbesitzer sein Auto nicht wieder herausgeben würde.

Wo kommen wir hin, wenn jeder den Privatbesitz des Anderen missachtet und auch noch damit durchkäme ?

HM

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Wo kommen wir hin, wenn jeder den Privatbesitz des Anderen
missachtet und auch noch damit durchkäme ?

Er kommt nicht durch - das Problem liegt ganz woanders. Niemand bestreitet, dass Parken auf fremdem Grund in das Besitzrecht oder Eigentumsrecht eingreift und man sich dies nicht gefallen lassen muss.

Die Rechtsordnung schreibt allerdings vor, dass man seine Ansprüche jetzt in concreto im Zivilrecht über die Zivilgerichte durchsetzen muss und dies nicht eigenmächtig tun darf - nur hier liegt das Problem. Du darfst ja nicht vergessen, dass, wenn du ein fremdes Auto abschleppst ja auch eigenmächtig in fremde Besitz und Eigentumsrechte eingreifst - hier bräuchtest du einen Rechtfertigungsgrund, den du nicht hast. Nur in Ausnahmefällen ist private Selbsthilfe erlaubt - aber der Grundsatz ist, dass Selbsthilfe unzulässig ist und das ändert sich auch nicht dadurch, dass man zB auf Tafeln die Abschleppung androht.

Ich hoffe ich konnte das ausreichend verständlich erklären

Gruß
Tom

Hallo!

Ich kann aus diesen Urteilen nicht lesen, dass das unrichtig ist, was ich gesagt habe. Der Grundsatz ist, dass es unzulässig ist und in bestimmten Ausnahmesituationen zulässig, dann muss ich allerdings immer noch die Kosten vorstrecken und dann einfordern. Die Frage ist, wo die Grenze der zulässigen Selbsthilfe genau liegt - dies wird durchaus kontrovers diskutiert (und denke ich auch judiziert). In dem einen von dir zitierten Urteil steht zB, wenn daneben ein Parkplatz frei ist oder so ähnlich, dann wäre das Abschleppen unverhältnismäßig (-> im Endeffekt kommt man wieder zur unzulässigen Selbsthilfe). Ob man dann im Einzelfall jemand (idR ein Nichtjurist) wirklich beurteilen kann, ob jetzt so eine Situation vorliegt, in der Selbsthilfe erlaubt ist oder nicht wage ich zu bezweifeln, deswegen bin ich der Ansicht, dass man nicht empfehlen sollte, jemanden privat abschleppen zu lassen, es sei denn, es ist wirklich eine Extremsituation.

Gruß
Tom