Fahrerflucht in der Probezeit

hallo allerseits,

letzte woche ist mir jemand in meinen perkenden wagen geknallt und hat danach fahrerflucht begangen.
ein zeuge hat den vorfall beobachtet, so dass ich die täterin ausfindig machen konnte.
es handelt sich um eine schülerin, die ihren führerschein seit einem jahr besitzt und demnach noch in der probezeit steckt.

der schaden beläuft sich auf 570 € (kratzer in der stoßstange, kostenvoranschlag der bmw werkstatt)

mit welchen folgen hat die unfallverursacherin zu rechnen?

  • probezeitverlängerung (um wie viel monate?)
  • punkte in flensburg (7?)
  • aufbauseminar (wie teuer?)
  • geldstrafe (wie viel?)
  • fahrsperre (wie viel monate?)

vielleicht ist einem ja ein ähnlicher fall passiert, der die genauen daten weiss.

danke schonmal

Hallo!

mit welchen folgen hat die unfallverursacherin zu rechnen?

Ich schlage mal sowas vor:

„Die Angeklagte wird wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. Der Führerschein wird eingezogen, die Fahrerlaubnis wird entzogen. Die Fahrerlaubnisbehörde wird angewiesen, der Angeklagten nicht vor Ablauf von neun Monaten eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.“

So ungefähr könnte das aussehen. Wie genau, das weiß allein der Wind…Punkte gibt es sieben, meine ich. Die Probezeit ruht während der Entziehung der Fahrerlaubnis, ob nach Ablauf der Frist die Fahrerlaubnis wieder erteilt wird entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde. Und verlängern müsste sich die Probezeit eigentlich auch noch um ein Jahr - das ist aber wirklich nur geraten.

Gruß,

Florian.

Wurde sie denn angezeigt?
Hallo Razor,

ist zwar keine Antwort auf Deine Frage, aber ist es denn zur Anzeige gegen sie gekommen? Ich würde einem so jungen Menschen die Chance zur Wiedergutmachung geben und auf eine Anzeige verzichten. Wenn er sich einsichtig zeigt zumindest.

Gruß elmore

Eine Anzeige ist noch nicht erfolgt, jedoch sträubt sich die Gegenseite eine Werkstatt meiner Wahl zu akzeptieren.

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eine sache würde mich noch interessieren:

das auto, mit dem der unfall begangen wurde, gehört nicht der schülerin, sondern ihrem freund. versichert ist das auto auf die mutter des freundes. wer ist in diesem fall verpflichtet die kosten zu tragen?

Die Versicherung zahlt und holt sich im Falle einer Vertragsverletzung das Geld vom Versicherten zurueck.

DM

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Na jetzt aber los…

Eine Anzeige ist noch nicht erfolgt, jedoch sträubt sich die
Gegenseite eine Werkstatt meiner Wahl zu akzeptieren.

Das ist ja wohl ein Witz. Der Verursacher muss eh die Werkstatt der Wahl akzeptieren.

Also entweder die fuellen sofort einen Unfall bericht mit Dir aus, aus dem die Schuld an der Sache hervorgeht - ist bei parkrempler auch schwer anders moeglich und lassen die Sache ueber die Versicherung laufen, den Schaden koennen sie naemlich immernoch selbst begleichen ODER Du bist spaetestens morgen bei der Polizei und erstattest anzeige und sie koennen die konsequenzen tragen, den Schaden begleichen muessen sie so oder so. Du warst bis hierher schon anstaendig genug, die Sache so regeln zu wollen.
Das wuerde ich ihnen unmissverstaendlich so sagen.
Aus die Maus.

DM

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Ja, so in etwa könnte das Urteil/Strafbefehl aussehen

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Könnte ich auch sagen, ich möchte einen bestimmten Geldbetrag innerhalb einer bestimmten Frist auf mein Konto überwiesen bekommen (da ich mich selbst um die Schadensbehebung kümmern möchte), und ansonsten mit einer Anzeige drohen?

Oder wäre das Erpressung?

Könnte ich auch sagen, ich möchte einen bestimmten Geldbetrag
innerhalb einer bestimmten Frist auf mein Konto überwiesen
bekommen (da ich mich selbst um die Schadensbehebung kümmern
möchte), und ansonsten mit einer Anzeige drohen?

Das kann man -m.E.- machen, aber die Summe darf auf keine Fall ausser Verhaeltnis zum Schaden stehen, sonst Noetigung oder Erpressungsverdacht. Und wer weiss als Laie schon den tatsaechlichen Schadenswert. Ausserdem scheint mir das unsinning.
Als Geschaedigtem eines Parkremplers stehen Dir doch alle Moeglichkeiten offen…
Du kannst Dir auch auf kosten des Unfallgegners einen Anwalt nehmen - waere wohl ohnehin die einfachste variante, wenn man sich nicht schnellstens mit Dir einigt, der erledigt alles fuer Dich…

http://www.kfzgewerbe.de/autofahrer/verbraucherinfos…

Also warum sich erst auf unsicheres Terrain begeben???

DM

Den Schaden an deinem Auto übernimmt die Haftpflichtversicherung des gegnerischen Wagens. Die Schülerin muß für die Fahrerflucht geradestehen.
Also 7 Punkte, Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre, Aufbauseminar (Kosten ca. 300-500 Euro), Führerscheinentzug ist laut Gesetz vorgeschrieben, so ca. 9 Monate.
Es kann hinsichtlich des Führerscheines vom Gericht aber auch ne andere Strafe festgelegt werden.
Kosten für die Straftat, ca. 1 Nettomonatsgehalt (ist fast gleich zu setzen wie Alkohol+Unfall).