Fahrerflucht in einem minderschweren Fall?

Liebe/-r Experte/-in,
jemand hat mit der Stoßstange seines PKW, beim ausparken, die Ecke einer Treppe so gestreift, dass ein geringfügiger Schaden festzustellen ist. Weil man annahm es wäre lediglich die Felge an der Bordsteinkante gewesen fuhr derjenige weiter. Überrascht stellte der Fahrer, zwei Tage später, einen Schaden an der Stoßstange fest und meldete sich bei dem Besitzer der Treppe und alles nahm seinen gewohnten Lauf (Versicherung, Schadensregulierung). Wenn der Besitzer der Treppe, sich nun doch dazu entscheidet, den Fahrer (noch in der Probezeit) anzuzeigen, hat der dann mit schlimmeren Folgen zu rechnen?

Ich bedanke mich für die mühe und verbleibe mit freundlichen Grüßen

waren sich beide Parteien einig den Vorfall ohne Polizei zu regeln, sollten keine weiteren Folgen entstehen. Zumindest sollte man den Schaden fotografiert haben und den Hergang protokolliert haben sowie die Versicherungen informiert haben. Hat sich der Verursacher jedoch ohne o.g. Infos vom Unfallort entfernt, kämen Fahrerflucht in betracht mit folgen für den Fahrerlaubnisinhaber auf Probe

Hallo Zwiebel,
ich kann Sie beruhigen. Dadurch, dass es zur Kontaktaufnahme zwischen dem Geschädigten und dem Schadensverursacher gekommen ist, kann jetzt nicht mehr von Fahrerflucht ausgegangen werden. Schließlich hat der Schadensverursacher aus eigenem Antrieb zur Aufklärung des Schadens beigetragen.
MfG
Reinhard Friedrich

hallo zwiebel.10,
sollte es zur verurteilung wegen unerlaubten entfernens vom unfallort kommen, wird auf einen fahrer in der probezeit wahrscheinlich eine mpu zukommen.
es wäre daher sinnvoll, sich mit dem beschädigten in verbindung zu setzen, um den schaden zu begleichen, dann besteht für den betroffenen auch kein grund für eine anzeige.
alles gute,
vanzella

Hallo Hr. Friederich,
vielen Dank erstmal für die schnelle und beruhigende Antwort. Aber ist es nicht so das es eine 24 Stunden Frist gibt sich zu melden um nicht schlimmeres erwarten zu müssen? MfG René leicht

Hallo.
Dazu kann ich leider nichts sagen.
Sorry.
MfG, Jörn Otten.

Hallo Zwiebel 10 !
Der Geschädigte muss wohl ein guter Mensch sein, sonst hätte er ja wohl kurz nach dem Missgeschick, eine Strafanzeige gemacht. Glaube daher nicht,das er auf die Idee kommt nachträglich einen Strafantrag zu stellen. Er wird froh sein, das Versicherungstechnisch alles gut über die Bühne geht ! Siehe nicht gleich schwarz, es wird wohl gut gehen. Drücke die Daumen das alles gut geht ! Gruß Siggi

ja das kann passieren.

MfG Robert Klauck

Hallo Herr Leicht,
ja, diese Frist zur Selbstanzeige gibt es. Aber, da der Verursacher sich auch nach dieser Frist sich gemeldet hat und die Schadebsregulierung erfolgt, hat der Schadensverursacher nichts zu befürchten.
Selbst wenn der Geschädigte schon eine Anzeige gemacht hat gegen Unbekannt, wird der Staatsanwalt diese Anzeige in den Papierkorb werfen, weil jetzt kein öffentliches Interesse mehr besteht.
MfG Reinhard Friedrich:

Hallo Hr. Friederich,
vielen Dank erstmal für die schnelle und beruhigende Antwort.
Aber ist es nicht so das es eine 24 Stunden Frist gibt sich zu
melden um nicht schlimmeres erwarten zu müssen? MfG René
leicht

Derjenige sollte sich mal nicht so viel Sorgen machen. Ist ja alles geregelt. Da sollte nichts mehr kommen.

chatti

Warum sollte der Geschädigte,der ja zu Recht und Geld kommt, das tun ? Leuchtet nicht ein. MfG Joe

keine Erfahrung.Aber wenn der jenegier sich Sorgen darüber macht und er bei ADAC , ACV usw. Mitglied ist, kann sich da kostenlos über Verkehrsrechtlichen Bereich beraten lssaen.

Mfg

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