Fahrerflucht in einem minderschweren Fall?

Tag zusammen!
Jemand hat mit der Stoßstange seines PKW, beim ausparken, die Ecke einer Treppe so gestreift, dass ein geringfügiger Schaden festzustellen ist. Weil man annahm es wäre lediglich die Felge an der Bordsteinkante gewesen fuhr derjenige weiter. Überrascht stellte der Fahrer, zwei Tage später, einen Schaden an der Stoßstange fest und meldete sich bei dem Besitzer der Treppe und alles nahm seinen gewohnten Lauf (Versicherung, Schadensregulierung). Wenn der Besitzer der Treppe, sich nun doch dazu entscheidet, den Fahrer (noch in der Probezeit) anzuzeigen, hat der dann mit schlimmeren Folgen zu rechnen?

Ich bedanke mich für die mühe und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Tag zusammen!
Jemand hat mit der Stoßstange seines PKW, beim ausparken, die
Ecke einer Treppe so gestreift, dass ein geringfügiger Schaden
festzustellen ist. Weil man annahm es wäre lediglich die Felge
an der Bordsteinkante gewesen fuhr derjenige weiter.
Überrascht stellte der Fahrer, zwei Tage später, einen Schaden
an der Stoßstange fest und meldete sich bei dem Besitzer der
Treppe und alles nahm seinen gewohnten Lauf (Versicherung,
Schadensregulierung). Wenn der Besitzer der Treppe, sich nun
doch dazu entscheidet, den Fahrer (noch in der Probezeit)
anzuzeigen, hat der dann mit schlimmeren Folgen zu rechnen?

Wohl kaum. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat, die man nur vorsätzlich begehen kann. Hat man von einem Unfall überhaupt nichts bemerkt, macht man sich folglich auch nicht strafbar. Und ob es im Rahmen des möglichen liegt, von einem Unfall nichts bemerkt zu haben, ist wie immer eine Frage des Einzelfalls. Hier m.E. plausibel. Staatsanwälte haben im allgemeinen genügend wichtigere Fälle auf dem Tisch.

Gruß
smalbop

Hallo,

Weil man annahm es wäre lediglich die Felge
an der Bordsteinkante

Auch die darf man nicht beschädigen! Jedenfalls sollte man sich nicht angewöhnen, daß öffentliches Eigentum „nichts“ ist. Wo die Grenze zu einer Bagatelle ist, überläßt man im Zweifelsfall lieber Leuten, die sich damit auskennen, bevor man riskiert eine Straftat zu begehen.

gewesen fuhr derjenige weiter.

Hat man von
einem Unfall überhaupt nichts bemerkt,

Man hat aber nach der Schilderung etwas bemerkt…

Probezeit

… das (vermutlich durch mangelnde Erfahrung) aber falsch eingeschätzt und sich nicht vergewissert.

Cu Rene

Hallo " Zwiebel ",

Du hättest die Bullerei glatt vor Ort rufen müssen.

weggehen vom Ort wäre ohnehin Nüsse gewesen.

Schiete bauen und dazu stehen…

mfg

nutzlos

Hallo,
nach FAQ darf ich nicht die Fragen in der ich Form stellen, und die Antworten nicht in der Du Form.
Darf ich (d’oh eine ich Frage!!)… Darf man dennoch Sachverhalte schildern, die mir passiert sind?

Beim Ausparken mit einem Transporter wurde ich von einem Kollegen beim Ausparken eingewiesen, Stoßstange des Hintermanns touchiert, zu zweit geguckt ob etwas passiert ist, nichts gesehen, weggefahren.
Wochen später Brief von der Staatsanwaltschaft, Anzeige wegen Fahrerflucht, schuldig.
Dass ich in Süddeutschland wohne, der Unfall in Berlin passiert ist, der Schaden 20 Euro betrug (verbeultes Nummernschild), die Versicherungen sich schon längst geeinigt hatten, undundund war irrelevant. Das Hingucken bewies, dass ich „etwas“ mitbekommen hatte. Danach wegzufahren war vorsätzlich. Hätte ich nicht geguckt (so der Richter), wäre evtl. gar nix passiert. 400 Euro ärmer und etwas schlauer bin ich dann zurückgekommen.

grüße,
jartUl

Guten Morgen,
erstmal vielen Dank für alle Antworten.
400,-€ sind viel Geld, allerdings zu verkraften, wenn der Schein, an dem auch die Arbeit hängt bei einem bleibt.
MfG Zwiebel

Hallo " nutzlos ",

Du hättest die Bullerei glatt vor Ort rufen müssen.

Erstens heisst es Polizei und zweitens ist das bei einem Bagatellschaden, der sich dazuhin nur am eigenen Fahrzeug befindet, alles andere als ein Zwang.

Schiete bauen und dazu stehen…

Macht er ja… er zahlt seinen Schaden…

Gruss HighQ

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Hallo,

meintwegen darf er sogar mit dem Hammer auf seine Felge einhauen. Von einer sichtbaren offensichtlichen Beschädigung der Treppe hat er nichts geschrieben.

Er hat lediglich später eine Delle in seiner Stossstange festgestellt… woher die auch immer kommen mag. Nun ist er unsicher ob die Treppe nicht doch beschädigt wurde. Es hindert ihn niemand da nochmals nach zu sehen und dann das doch noch zu melden.

In der Ausgangslage jedoch kann ich keine Fahrerflucht erkennen… weswegen er aber einen eventuellen Schaden an der Treppe trotzdem reuglieren müsste.

Gruss HighQ

Jemand hat mit der Stoßstange seines PKW, beim ausparken, die
Ecke einer Treppe so gestreift, dass ein geringfügiger Schaden
festzustellen ist. Weil man annahm es wäre lediglich die Felge
an der Bordsteinkante gewesen fuhr derjenige weiter.
Überrascht stellte der Fahrer, zwei Tage später, einen Schaden
an der Stoßstange fest und meldete sich bei dem Besitzer der
Treppe und alles nahm seinen gewohnten Lauf (Versicherung,
Schadensregulierung). Wenn der Besitzer der Treppe, sich nun
doch dazu entscheidet, den Fahrer (noch in der Probezeit)
anzuzeigen, hat der dann mit schlimmeren Folgen zu rechnen?

weil hier jeder pauschal den vorsatz ablehnt, könnte die argumentation der staatsanwaltschaft etwa folgerndermaßen aussehen (ohne dass ich diese ansicht vertrete):

"das vorsätzliches verhalten des angeschuldigten, insbesondere die kenntnis, dass ein meldungspflichtiger unfall vorlag, drängt sich anhand der objektiven indizien des falles geradezu auf.

für ein vorsätzliches verhalten des dem angeschuldigten zur last gelegten verhaltens ist es nicht erforderlich, dass dieser genaue kenntnis von der art des verursachten Schadens hat. es genügt bereits, dass sich dem angeschuldigten die vorstellung aufdrängen musste, dass er einen nicht ganz belanglosen schaden verursacht hat (Schönke/Schröder Strafgesetzbuch, 28. Aufl. 2010, Rn.71 mwn).

auf grundlage des technischen sachverständigengutachtens (anlage) und des umstands, dass die stoßstange des angeschuldigten eine erhebliche verbeulung aufweist, ist davon auszugehen, dass der zusammenstoß mit der treppe erheblich war und vom angeschuldigten akustisch und visuell wahrnehmbar war. er musste daher davon ausgehen, dass nicht nur sein fahrzeug einen schaden erlitten hatte.

der angeschuldigte hat selbst ausgesagt, dass er einen zusammenprall wahrnahm und aufgrund dessen sein fahrzeug inspizierte.
dass der angeschuldigte nur den bordstein auf schäden untersuchte, aber gerade nicht die treppe, die sich in unmittelbarer nähe zum fahrzeug befand, schließt ein vorsätzliches verhalten nicht aus.
denn aufgrund der heftigkeit des zusammenpralls musste sich dem angeschuldigte aufdrängen, dass nicht nur die felge mit dem randstein in berührung kam.

die behauptung des angeschuldigten, er habe keinen schaden an der treppe erkennen können, stellt sich daher als bloße schutzbehauptung dar.

tatbestandlich ist § 142 stgb zwar nicht anwendbar, wenn ein völlig belangloser schaden entstanden ist. davon ist hier aber nicht auszugehen. denn bei der beschädigung einer treppe ist regelmäßig davon auszugehen, dass der eigentümer jedwede beschädigung haftungsrechtlicher verfolgen will."

ich gebe zu, dass es einiges an begründungsaufwand bedarf. andererseits sollte man berücksichtigen, dass gerichte bei verkehrsstrafsachen aufgrund der heutigen rücksichtslosigkeit im straßenverkehr nicht gerade zimperlich sind.
sollte es zur verhandlung kommen, hängt alles von der glaubwürdigkeit des angeklagten ab…

p.s. im süddeutschen raum versucht die staatsanwaltschaft stets solche fälle zur anklage zu bringen

@ HighQ,
Hallo,

Du hast recht, ich sollte Umgangssprache nicht 1:1 hier niederschreiben.

Der Begriff " B******* " war ja nicht beleidigend gemeint, aber das Eis ist dabei in der Tat recht dünn.

mfg

nutzlos