Meine Freundin hatte am Sonntag einen Unfall.
In einer leichten Rechtsbiegung wurde sie von einem
anderen Fahrzeug gerammt, weil der Fahrer die Kurve
geschnitten hat und auf unsere Spur geriet.
Wir haben nun folgendes Problem: Es steht Aussage gegen Aussage,
wer denn nun die Mittellinie überfahren hat und so Unfallverursacher
ist. (Sie sagt er, er sagt sie, jeder hat einen Beifahrerzeugen…)
Die Polizei tendiert nun salomisch zur Annahme, beide wären zu weit
links gewesen und sollten sich die Strafe teilen. Gleiches gelte
dann natürlich für die Versicherungen.
Meine Freundin hat keine Kasko und deshalb wäre es echt blöd, wenn
sich da nichts ergäbe (zumal sie ja unschuldig ist)…
Hier nun zu meiner Frage:
Zuerst dachten wir, der andere sei angehauen. Unser Auto stand ca. 100m
vom Unfallort entfernt mitten auf der Straße (fahruntüchtig) und wir sind
bis dorthin und sogar noch weiter gelaufen. Keiner da! Polizei alarmiert.
Dann kam ein Radfahrer, den fragten wir, ob er jemanden am Straßenrand
gesehen hätte. Der nahm mich dann mit, mindestens ca. 500m weit weg und um
die Ecke einer Abbiegung stand er dann und war eifrig damit beschäftigt,
sein Rad zu wechseln.
(Dabei half ihm einer, der extra angehalten hat.) Der Mann wirkte unsicher
und ertappt. Außer seinem kaputten Rad, war augenscheinlich noch nichts zu
sehen. Als sein Auto wieder flott war, nahm ich ihn mit zum Unfallort, wo
die Polizei (ein weiteres entsetzlich trauriges Kapitel, aber jetzt nicht
weiter von Belang…) sogar schon dort war.
Alles wurde aufgenommen und nahm seinen Gang.
Nachträglich erfuhren wir nun von mehreren Seiten, unter diesen Umständen
wäre es eindeutig Fahrerflucht gewesen.
-
Der Mann ist nach dem Unfall über einen halben Kilometer weiter gefahren.
(Hatte angeblich keine Möglichkeit anzuhalten, da Verkehr zu dicht.) -
Hat sich nicht schnellstmöglich zum Unfallort zurückbegeben (eigentlich ja gar nicht).
(Hat angeblich Hüftschaden, aber ja noch einen Beifahrer und den Mann, der
angehalten und Reifen gewechselt hat - es wäre also kein Problem gewesen!) -
Erst als ich ihn holte, begab er sich zum Unfallort, ca. 30min später
und erst nach dem Eintreffen der Polizei.
IST ES FAHRERFLUCHT? (LOHNT EINE ANZEIGE UND WÜRDE DIESE KOSTEN FÜR UNS NACHSICHZIEHEN?)
BEZÖGE SICH EIN SCHULDSPRUCH WEGEN UNFALLFLUCHT UNMITTELBAR AUF DIE
(ungeklärte) SCHULDFRAGE DES ZUSAMMENPRALLS?
Wir haben den Radfahrer als Zeugen, sowie das Kennzeichen des Radwechslerhelfers.
Wir sind dankbar für jeden qualifizierten Rat!! (Jeder erzählt was anderes, ehrlich,
und das geht von „das habt ihr so gut wie gewonnen“ bis „keine Chance“…
(Haben auch keinen Rechtsschutz, leider…)
Vielen vielen vielen Dank!!!