Fahrerflucht Ja/Nein?

Meine Freundin hatte am Sonntag einen Unfall.
In einer leichten Rechtsbiegung wurde sie von einem
anderen Fahrzeug gerammt, weil der Fahrer die Kurve
geschnitten hat und auf unsere Spur geriet.
Wir haben nun folgendes Problem: Es steht Aussage gegen Aussage,
wer denn nun die Mittellinie überfahren hat und so Unfallverursacher
ist. (Sie sagt er, er sagt sie, jeder hat einen Beifahrerzeugen…)
Die Polizei tendiert nun salomisch zur Annahme, beide wären zu weit
links gewesen und sollten sich die Strafe teilen. Gleiches gelte
dann natürlich für die Versicherungen.
Meine Freundin hat keine Kasko und deshalb wäre es echt blöd, wenn
sich da nichts ergäbe (zumal sie ja unschuldig ist)…

Hier nun zu meiner Frage:
Zuerst dachten wir, der andere sei angehauen. Unser Auto stand ca. 100m
vom Unfallort entfernt mitten auf der Straße (fahruntüchtig) und wir sind
bis dorthin und sogar noch weiter gelaufen. Keiner da! Polizei alarmiert.
Dann kam ein Radfahrer, den fragten wir, ob er jemanden am Straßenrand
gesehen hätte. Der nahm mich dann mit, mindestens ca. 500m weit weg und um
die Ecke einer Abbiegung stand er dann und war eifrig damit beschäftigt,
sein Rad zu wechseln.
(Dabei half ihm einer, der extra angehalten hat.) Der Mann wirkte unsicher
und ertappt. Außer seinem kaputten Rad, war augenscheinlich noch nichts zu
sehen. Als sein Auto wieder flott war, nahm ich ihn mit zum Unfallort, wo
die Polizei (ein weiteres entsetzlich trauriges Kapitel, aber jetzt nicht
weiter von Belang…) sogar schon dort war.
Alles wurde aufgenommen und nahm seinen Gang.

Nachträglich erfuhren wir nun von mehreren Seiten, unter diesen Umständen
wäre es eindeutig Fahrerflucht gewesen.

  • Der Mann ist nach dem Unfall über einen halben Kilometer weiter gefahren.
    (Hatte angeblich keine Möglichkeit anzuhalten, da Verkehr zu dicht.)

  • Hat sich nicht schnellstmöglich zum Unfallort zurückbegeben (eigentlich ja gar nicht).
    (Hat angeblich Hüftschaden, aber ja noch einen Beifahrer und den Mann, der
    angehalten und Reifen gewechselt hat - es wäre also kein Problem gewesen!)

  • Erst als ich ihn holte, begab er sich zum Unfallort, ca. 30min später
    und erst nach dem Eintreffen der Polizei.

IST ES FAHRERFLUCHT? (LOHNT EINE ANZEIGE UND WÜRDE DIESE KOSTEN FÜR UNS NACHSICHZIEHEN?)

BEZÖGE SICH EIN SCHULDSPRUCH WEGEN UNFALLFLUCHT UNMITTELBAR AUF DIE
(ungeklärte) SCHULDFRAGE DES ZUSAMMENPRALLS?

Wir haben den Radfahrer als Zeugen, sowie das Kennzeichen des Radwechslerhelfers.

Wir sind dankbar für jeden qualifizierten Rat!! (Jeder erzählt was anderes, ehrlich,
und das geht von „das habt ihr so gut wie gewonnen“ bis „keine Chance“…
(Haben auch keinen Rechtsschutz, leider…)

Vielen vielen vielen Dank!!!

Hallo Patrick,

ich bin kein Rechtsexperte, aber ich habe eine Idee, die entscheidend sein könnte:

Der Schaden am Gegnerfahrzeug scheint mir reichlich ungewöhnlich. Wenn der Reifen durch die Kollision geplatzt wäre, so müßte ja der Kotflügel erheblich mitbeschädigt sein. Dies ist aber, so wie Du sagst, nicht der Fall.
Folgender Erklärungsversuch: Vielleicht war ja der Reifenschaden Ursache für das zu Weite Abdriften in der Kurve. Das, so würde ich meinen, würde Eure Version des Unfallhergangs entscheidend stützen, auch vor Gericht.

Weitere Idee: „Hüftschaden“ klingt nach längerfristiger Schmerzmitteleinnahme. Diese setzen häufig die Fahrtüchtigkeit herab.

Sofern der Fahrer nicht zurück an die Unfallstelle geschaut hat, ist das wohl als Fahrerflucht zu interpretieren. Angesichts des Hüftschadens hätte er ja auch seinen Beifahrer schicken können. Außerdem: Mit Reifenschaden hält man normalerweise nach 50 oder 100 Meter an und nicht erst nach einem halben Kilometer. Verkehr als Ausrede zählt m.E. nicht, sofern am Fahrbahnrand irgendwie Platz ist.

Hat irgendjemand den Unfall selbst (außer Euch) beobachtet? Eventuell mal zwecks Zeugensuche ein kleines Inserat in die Zeitung setzen. Damit könnte man dann vielleicht auch Pokern. Der gegnerische Beifahrer wird bei einer eventuellen Vereidigung zumindest kalte Füßte bekommen, wenn er nicht weiß, ob vielleicht noch ein Zeuge im Hintergrund ist oder nicht (Meineid = Straftat mit Freiheitsstrafe). Vor Gericht könnte man das Inserat vielliecht positiv einfließen lassen - wenn ihr etwas zu verbergen hättet, so würdet ihr ja eine solche Suche wohl kaum starten.

Naja, nur so ein paar Ideen…

Oliver

Moien!

Wie gut eure chancen stehen kann ich net genau sagen, aber für ein paar Tipps reichts es ;o))

Meine Freundin hatte am Sonntag einen Unfall.
In einer leichten Rechtsbiegung wurde sie von einem
anderen Fahrzeug gerammt, weil der Fahrer die Kurve
geschnitten hat und auf unsere Spur geriet.
Wir haben nun folgendes Problem: Es steht Aussage gegen
Aussage,
wer denn nun die Mittellinie überfahren hat und so
Unfallverursacher
ist. (Sie sagt er, er sagt sie, jeder hat einen
Beifahrerzeugen…)

Die Polizei macht sich da keine große Mühe - warum auch - und es kommt auf den Richter an. Allerdings weiß der Richter auch, daß man eine Rechtskurve kaum schneiden kann und der andere hatte die Linkskurve - das ist der Vorteil für euch…

Nachträglich erfuhren wir nun von mehreren Seiten, unter
diesen Umständen
wäre es eindeutig Fahrerflucht gewesen.

  • Der Mann ist nach dem Unfall über einen halben Kilometer
    weiter gefahren.
    (Hatte angeblich keine Möglichkeit anzuhalten, da Verkehr zu
    dicht.)

  • Hat sich nicht schnellstmöglich zum Unfallort zurückbegeben
    (eigentlich ja gar nicht).
    (Hat angeblich Hüftschaden, aber ja noch einen Beifahrer und
    den Mann, der
    angehalten und Reifen gewechselt hat - es wäre also kein
    Problem gewesen!)

  • Erst als ich ihn holte, begab er sich zum Unfallort, ca.
    30min später
    und erst nach dem Eintreffen der Polizei.

IST ES FAHRERFLUCHT? (LOHNT EINE ANZEIGE UND WÜRDE DIESE
KOSTEN FÜR UNS NACHSICHZIEHEN?)

Es handelt sich tatsächlich um Fahrerflucht! Noch vor kurzem hatten wir hier jemand wo ein junges Mädchen nach einem Unfall kurz nach Haus gelaufen war um ihre Mutter zu holen (war in der Nähe) und auch sie hatte deswegen Probleme.
Der „angebliche“ Hüftschaden wird zwar als Ausrede herhalten, aber ob das reicht ist fraglich…

BEZÖGE SICH EIN SCHULDSPRUCH WEGEN UNFALLFLUCHT UNMITTELBAR
AUF DIE
(ungeklärte) SCHULDFRAGE DES ZUSAMMENPRALLS?

Jein! Unfallflucht ist eine Strafsache und der Staat ermittelt gegen den Fahrer!
Eure Sache ist Zivilrecht und hat damit nichts zu tun!
Sollte es allerdings zur Verurteilung wegen Unfallflucht kommen erfährt das der Richter und fragt sich „Warum wollte der flüchten wenn er keine Schuld hatte…“

Bernd

Hi!

Ich würde es hier argumentativ mit BerndW halten. Erfahrungsgemäß werden Kurven meist zu eng und nicht zu weit gefahren.
Zur weiteren Vorgehensweise: vorausgesetzt, Du bist Dir Deiner Sache hier wirklich sicher und Ihr lügt Euch nichts in die Tasche: knallhart sein, sofort Anzeige erstatten wegen allem, was Euer Anwalt, den Ihr Euch sofort nehmen solltet, für möglich hält.
Deine Versicherung muß unverzüglich (!!!) schriftlich darüber informiert werden, daß es einen Unfall gab und Du den Unfallgegener für den Schuldigen hältst und keine Beitragserhöhung der Versicherung akzeptieren wirst. Das schiebt den Deals zwischen den Versicherern, die oftmals geschlossen werden, einen Riegel vor.
Es ist des weiteren äußerst wichtig, daß Du über Deinen Anwalt während der folgenden Gerichtsverhandlung auf Vereidigung aller Zeugen bestehst.

Falls Du ein sehr netter Mensch bist, kannst Du bevor Du das alles in die Wege leitest den Unfallgegener auf Dein geplantes Vorgehen aufmerksam machen und ihm die MÖglichkeit zur Korrektut seiner Aussage geben.
Das wäre fair, taktisch jedoch vielleicht nicht optimal, da dann natürlich Dein Vorsprung bzgl. der Anzeige weg ist. Andererseits ist zu erwarten, daß der Unfallgegener bereits zu demselben Mittel gegriffen hat. Dein Vorteil, sofern Du wie gesagt hier die Wahrheit schreibst, ist die Vereidigung der Zeugen. Eidliche Falschaussage wird mit einer Haftstrafe nicht unter 3 Monaten bestraft und spätestens an diesem Punkt in der Verhandlung knickt auch der beste Freund als Zeuge ein.

Viel Erfolg.

Grüße,

Mathias

Hallo!
Eine weitere Frage:
Mal angenommen die Polizei interessiert sich nicht ohnehin schon für die Fahrerflucht, da der Fahrer schlußendlich doch noch aufgekreuzt ist.
Wenn man nun mit diesem Fahrer aushandeln würde, er nimmt die Schuld auf sich, dafür reitet man nicht auf der Fahrerschuld herum, wäre das so etwas wie ein Vergleich, oder fiele das eher in den Bereich Nötigung / Erpreßung?
Gruß,
g.g.

Yep…das fällt eundeutig in diesen Bereich!! (OT)

Hallo,

Fahrerflucht wird von Amts wegen verfolgt. Eine Einigung kann jedoch, wenn sich der Täter mit dem Opfer einigt, strafmildernd sich auswirken.

Eine weitere Frage:
Mal angenommen die Polizei interessiert sich nicht ohnehin
schon für die Fahrerflucht, da der Fahrer schlußendlich doch
noch aufgekreuzt ist.

Solange die Polizei nicht eingeschaltet ist, aber vom Täter nach einer Flucht, wenn er wieder zurückkommt, dass er ein Schuldanerkenntnis abgibt, wenn man dann nicht auf der Fahrerflucht rumreitet, ist es schlichtweg im günstigen Fall Nötigung, im ungünstigen Fall kann es als versuchte Erpressung ausgelegt werden. Hier wird ja gefordert, wenn man nicht auf der Fahrerschuld rumreitet, würde nichts geschehen, wenn jemand die Schuld auf sich nimmt. es wird also verlangt, dass sich jemand auch gegen Versicherungsebdingungen verhält und Schaden in Kauf nimmt, den er möglicherweise nicht oder nur zum Teil zu tragen hat. Also Vorsicht bei der Vorgehensweise. Hier kann nämlich jemand „ja“ sagen und dann danach alles bestreiten und sogar den Vorwurf der Nötigung und - da noch nicht gezahlt ist - der versuchten Erpressung erheben.

Gruss Günter

Wenn man nun mit diesem Fahrer aushandeln würde, er nimmt die
Schuld auf sich, dafür reitet man nicht auf der Fahrerschuld
herum, wäre das so etwas wie ein Vergleich, oder fiele das
eher in den Bereich Nötigung / Erpreßung?
Gruß,
g.g.

Hallo, Patrick,

hier ist Strafanzeige zu erstatten wegen Unfallflucht. Es müsste aber von Amts wegen gegen den Fahrer von der Polizei bereits vorgegangen worden sein. Die Polizei wird dann zu ermitteln haben, ob hier tatsächlich Unfallflucht vorliegt oder ob die Gesamtumstände nicht so zu bewerten sind. Entscheidend hierbei ist, dass der Fahrer nicht selbst an den Unfallort gekommen ist, sondern ihr ihn aufgespürt und er erst nachdem er ertappt worden ist, an den Unfallort kam. Die Behauptung, er habe wegen des Verkehrs nicht halten können, scheint als Schutzbehauptung nicht zu genügen, um eine Einstellung eines Verfahrens zu erreichen.

Gruss Günter