Fahrerflucht mich erheblichem Sachschaden - Eintrag ins Führungszeugnis?

Hallo, liebes Forum!

Nehmen wir an, der Täter X ist 18 Jahre alt und befindet sich in der Probezeit.
Er hat er mit dem Auto seiner Eltern bei Nacht in einer Kurve unter vorgeschriebener Geschwindigkeit auf Laub die Kontrolle verloren und ist dabei in einen parkenden Pkw gefahren. Personen wurden nicht dabei nicht geschädigt. Aus Panik, er könne seinen Führerschein verlieren oder Ärger von seinen Eltern bekommen, da der Wagen ihnen gehört habe er sich, ohne eine angemessene Zeit zu warten oder die Polizei zu rufen, vom Unfallort mitsamt seines Autos entfernt. Der Schaden am geschädigten Fahrzeug würde sich auf ca. 2500 € belaufen. Nachdem er zu Hause angekommen wäre, habe er das Auto abgestellt und sich schlafen gelegt. Am nächsten Morgen habe er beschlossen zur Polizei zu gehen, um sich selbst als Unfallverursacher zu erkennen zu geben, da ihm, nachdem er sich beruhigt hatte alles andere als falsch erschien und er wusste, dass er für seinen Fehler gerade stehen müsse. Er hat sich also gestellt, im Präsidium einen Alkoholtest gemacht, welcher bewies, dass er nicht unter Alkoholeinfluss stand. Weiterhin habe er sich schnellstmöglich mit seiner Versicherung in Verbindung gesetzt und den Geschädigten aufgesucht, d.h. sich um die Schadensregulierung gekümmert. Der Geschädigte selbst wäre nicht sauer und habe sogar noch vorgeschlagen, die Anzeige zurückzuziehen, jedoch ginge dies ja bekanntlich nicht, da es sich um ein Offizialdelikt handeln würde. 

Der Täter habe nach einer Weile einen Brief bekommen in dem er zum Prozess vorgeladen würde. 
Ihn beschäftigt aber seit dem Unfall die Frage, ob davon etwas im Führungszeugnis landen würde, da er sich nach dem Abitur bei der Kriminalpolizei bewerben wollen würde.
Bis zu diesem Unfall wäre er noch nie polizeilich aufgefallen, wenn dies eventuell auch ausschlaggebend sei.

Also die Frage:

Kann man schätzen oder klar sagen, ob all das in seinem Führungszeugnis aufgenommen werden würde und wenn ja, inwiefern dies seine Bewerbung bei der Kripo gefährden würde?

Vielen Dank im Voraus,

Philipp

Hallo,

Kann man schätzen oder klar sagen, ob all das in seinem Führungszeugnis aufgenommen werden würde und wenn ja,

kann sein, kann aber auch nicht sein. Guckst Du hier

http://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsunfallflucht

unter Punkt „Rechtsfolgen“.

Auf jeden Fall wird es ein teurer Spaß. Bei Straftaten regulieren die Versicherungen den Fremdschaden, holen sich das Geld aber vom Verursacher zurück.

Gruß

Nordlicht

zum Glück haben die da ein Auge zugedrückt, da ich noch über meine Eltern versichert bin und diese schon beide seit über 20 Jahren Unfallfrei fahren. Und da wir Vollkasko sind zahlt die Versicherung - trotz der vorliegenden Straftat (zum Glück!)

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Hallo

Also die Frage:

Kann man schätzen oder klar sagen, ob all das in seinem
Führungszeugnis aufgenommen werden würde und wenn ja,
inwiefern dies seine Bewerbung bei der Kripo gefährden würde?

„Klar sagen“ kann man nicht, aber schätzen - also empirische Erfahrung deutscher Strafjustiz heranziehen - geht schon:

-> Wer sich bei der Kripo bewirbt, ist Deutscher.

–> Wer Deutscher ist, hat keine sieben Brüda mit Tagesfreizeit, die wissen, wo die Häuser von Richter und Staatsanwalt wohnen.

—> Die können also ein Exempel statuieren, weil an ihnen selbst keines statuiert werden wird.

----> Das sieht für den jungen Mann alles nicht gut aus, und Jugendstrafrecht gibt’s in seinem Fall eher auch nicht mehr, ist ja kein alter Bekannter, sondern ein gefährlicher Ersttäter.

Gruß
s.

Hallo,

ab einem Fremdschaden von ca. 1000 Euro wird die Fahrerlaubnis entzogen. Das bedeutet: nach einer Sperrfrist (ich vermute von etwa 9 Monaten) ganz neuen Führerschein in der Fahrschule machen!

Selbst wenn das einen Eintrag im Bundeszentralregister nach sich ziehen sollte (was auf die Höhe der Strafe ankommt), kriegt ein Arbeitgeber bei einem „normalen“ Führungszeugnis davon keine Kenntnis, da darin nur die „schwereren Fälle“ stehen.
Jedoch in einem „erweiterten Führungszeugnis“ steht das sehr wohl drin. Du kannst davon ausgehen, dass die Polizei als Arbeitgeber ein „erweitertes“ FZ anfordert.

Allerdings gibt es beim §142 StGB (Verkehrsunfallflucht) den Absatz 4. Darin steht, dass das Gericht die Strafe mildern oder ganz darauf verzichten KANN, wenn der Fahrer sich innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet.

Nur nebenbei: eine Anzeige bei der Polizei KANN AUF KEINEN FALL zurückgenommen werden. Die Polizei darf die Anzeige nämlich gar nicht einstellen, sondern MUSS die AKTE IMMER an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Da ist es völlig egal, ob es ein Offizial- oder Antragsdelikt ist.
Man kann als Geschädigter vielleicht sagen, dass man auf eine Verfolgung verzichtet, was die Staatsanwaltschaft aber nicht interessieren muss.

Zur Antwort von smalbop, der entweder ein Witzbold ist oder wenig Ahnung hat:
-> Wer sich bei der Kripo bewirbt, ist Deutscher.
Das ist Quatsch, weil dies keine Voraussetzung mehr ist.

Genauso Blödsinn ist seine Antwort:
----> Das sieht für den jungen Mann alles nicht gut aus, und Jugendstrafrecht gibt’s in seinem Fall eher auch nicht mehr, ist ja kein alter Bekannter, sondern ein gefährlicher Ersttäter.

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Zu deinem Kommentar auf die 1. Antwort:
Die Schäden am ANDEREN Auto (oder Person oder was auch immer) zahlt die HAFTPFLICHT-Versicherung. Wenn hier im Vertrag drin steht, dass auch bei Vorliegen einer Straftat gezahlt wird, hast du tatsächlich Glück gehabt. Aber mit Vollkasko hat das nichts zu tun, die zahlt nämlich Schäden am EIGENEN Fahrzeug.

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Korrektur
Hallo
auch wenn die FE entzogen wird, muss der „Unhold“ nicht nochmal zur Fahrschule.
Er kann 6 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist eine neue FE beantragen - die Behörde wird dann mitteilen, ob eine erstellt wird oder ob noch Auflagen (ich denke hier an MPU) erfüllt werden müssen.

Gruß
HaWeThie

Hat der Stammtisch heute Pause?

selten so einen Stuss gelesen

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Hat der Stammtisch heute Pause?

Was ist für dich der „Stammtisch“?

selten so einen Stuss gelesen

Du hast den Text wohl eher nicht verstanden.