Fahrerflucht mit französischen Kennzeichen

Hallo,

nach der Arbeit habe ich mein weißes Auto auf dem Parkplatz mit roten Kratzspuren aufgefunden. Daneben lagen Plastikscherben eines Autoscheinwerfers. Ich habe daraufhin die Polizei angerufen, die den Fall aufgenommen hat und ein Verfahren wegen Unfallflucht eingeleitet hat. Die Polizei hat vorort Fotos gemacht und die Lage der Kratzer bestimmt. Am nächsten Tag entdeckte ich auf dem Parkplatz einen roten Wagen der vorne weiße Kratzspuren in derselben Höhe besaß und zusätzlich einen beschädigten Frontscheinwerfer hatte. Die Polizei hat dann bei diesem Wagen auch die Kratzer vermessen und anhand des Nummernschilds den Halter bestimmt. Bei dem Halter handelt es sich um einen Franzosen.

Da ich keine Vollkaskoversicherung besitze forderte meine Versicherung mich auf die europäische Versicherungsnummer (grüne Karte) des Unfallgegners zu besorgen, damit der Fall abgewickelt werden kann. Die Polizei konnte mir allerdings nur Nummernschild und Adresse des Halters mitteilen. Inzwischen habe ich diesem einen Zettel an die Schweibenwischer geklemmt um ihn aufzufordern die entsprechenden Daten an mich zu übersenden. Da er auf diese Aufforderung nicht reagiert stellt sich für mich die Frage wie ich weiter vorgehen soll?

Eventuell ein Einschreiben mit Frist formulieren um sich rechtliche Schritte vorzuhalten oder direkt einen Anwalt einschalten?

Vielen Dank schonmal, wenn mir jemand Anregungen zum Vorgehen geben kann!

Nur über Anwalt!!!
An das Geld wirst aber leicht kommen!
Evtl. wird das weiße Auto in Deutschland gepfändet - aber das weiß ein Anwalt.
Er sollte Verkehrsrecht machen und das auf Europa-Ebene. wenn ADAC-Mitglied bist, dann vermitteln dir die einen!

ich denke, du hättest Anzeige wegen Fahrerflucht erstatten sollen (was evtl. noch immer kannst), dann hätte die Polizei ihn „drangekriegt“. Mich wundert eh, dass die nicht tätig wurden (sofern deine geschichte stimmt)…

Hallo,

Schäden mit Fahrzeugen/Haltern aus dem Ausland können ziemlich kompliziert und langwierig sein, von daher würde ich einen Anwalt einschalten

Gruß,
Micha

Am besten einen Rechtsanwalt kontaktieren.

Ich würde direkt einen RA beauftragen.

Ohne Umwege direkt zum Anwalt!!!

Ich hoffe für Sie, sie haben eine Rechtschutzversicherung.

hallo,
ich würde auf jeden Fall ein Anwalt einschalten, meistens reicht dies schon ,das solche reagieren wenn vom Anwalt Post kommt.Sonst Sorry kann ich dir nicht weiter helfen. Ich drücke dir fest die Daumen, dass du die Sache geregelt bekommst

Hast du die Adresse und das Nummernschild, die dir die Polizei gegeben hat, an deine Versicherung weitergereicht? Die müssen sich schließlich mit deren Versicherung auseinandersetzen…

Meiner Erfahrung nach kannst du ewig warten…die Versicherung zu ermitteln geht über die Zulassungsstelle…du kannst aber auch gleich zivil Klagen. Nimm dir einen Anwalt aus Colmar, die sind zweisprachig!

Hallo,
da der vermutliche Schadenverursacher bekannt ist, würde ich einen Rechtsanwalt nehmen…wenn Du einen für diesen Fall begeistern kannst.
VG WB

also laut bgb sowieso immer erstmal eine (angemessene) frist stellen, die bei nicht einhaltung juristische konsequenzen nach sich zieht. fristsetzung ist schon muss. und juristisch bist du ja eh gut dran, da die polizei bereits ermittelt hat.