Hallo!
Könnt mir jemand bitte folgende Frage einschätzen?
Wenn jemand einen Poller beim Wenden rückwärts anfährt und diesen etwas umknickt, ein Foto schießt sowie die GPS-Daten speichert (um das Malheur später zu melden!), dann aber nicht die Polizei anruft, sondern erst ca. 2 Stunden danach persönlich bei der Polizei erscheint, um den Fall zu melden, ist es dennoch Fahrerflucht.
Angenommen der Fahrer (Mitte 30) ist beruflich im Außendienst tätig, also auf den Führerschein dringend angewiesen, und hatte bisher noch nie einen Punkt auf dem Konto, wie könnte die Strafe aussehen? Gäbe es eine Chance, um den Verlust der Fahrerlaubnis herumzukommen?
Danke schon mal für Eure Meinung.
Gruß
Christian
PS. Nehmt mal an, dass der Fahrer bei der Polizei glaubhaft versichern konnte, dass er sich nur aus Unwissenheit vom Unfallort entfernt hat und jederzeit vorhatte, den Vorgang zu melden. Dieses würde der Polizist auch in seinem Protokoll vermerkt haben.