Fahrerflucht/Teilschuld ?

Jemand hat mein parkendes Auto beim Einbiegen in eine Straße angefahren (Schaden rd. 350 Euro). Er hat nur einen winzigen Zettel mit seiner Telefonnummer hinterlassen und will nun maximal 50% der Reparaturkosten tragen. Mit der Begründung, dass ich weniger als 5 Meter von der Straßeneinmündung geparkt hätte (das stimmt) und somit eine Teil-/Mitschuld an dem Unfall hätte. Ist das richtig?
Sollte ich auf sein „Angebot“ eingehen oder habe ich begründete Motive auf 100% Begleichung der Kosten (ggf. durch Einschaltung eines Anwaltes) zu beharren?
Fakt ist, ich habe zu nah an der Straßeneinmündung geparkt. Aber andererseits auch nicht so nah, dass es wirklich behindernd gewesen wäre. (Schliesslich sind in den zwei Stunden, in denen der Unfall geschehen sein muss, über hundert autos kollisionsfrei an meinem Wagen vorbei gefahren).
Für Eure Infos bin ich sehr dankbar!

Hallo Monika,
als erstesmal hättest du sofort die Polizei rufen müssen.
Hiers handelt es sich klar um Fahrerflucht und das ist heutzutage kein Kavaliersdelikt.
Geh zur Wache und zeig ihn an.
Das du zu nah an der strassenmündung geparkt hast gibt Ihm nicht das Recht deinen Wagen zu beschädigen.

Meines Erachtens stehen dir 100% zu.

Gruß Anno

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HI,
es ist noch nicht lange her, da las ich ein Gerichtsurteil in einert ähnlichen Sache. Da war ein Mottorradfahrer seitlich in ein Auto gefahren, welches im absoluten Halteverbot stand. Der Motorradfahrer bestritt vor Gericht seine Schuld, da ja der Wagen falsch geparkt war. Er wurde zu 100% schuldig gesprochen. Genaue Begründung kann ich nicht mehr wiedergeben.
Ich hoffe es hilft dir weiter
Gruß
Mary

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als erstesmal hättest du sofort die Polizei rufen müssen.
Hiers handelt es sich klar um Fahrerflucht und das ist
heutzutage kein Kavaliersdelikt.
Geh zur Wache und zeig ihn an.
Das du zu nah an der strassenmündung geparkt hast gibt Ihm
nicht das Recht deinen Wagen zu beschädigen.

Hi, da der Fahrer ja eine TelNr hinterlassen hat würde ich mit einer Anzeige eher noch warten. Rechtlich ist das natürlich trotzdem Fahrerflucht, aber ein derartiges Vorgehen ist dennoch üblich und erfüllt eigentlich auch den Zweck (wenn die Nr richtig ist) - wichtig ist nicht daß der andere bestraft wird (wobei er ja prinzipiell guten Willen gezeigt hat), sondern daß Du zu Deinem Geld kommst.
Laß den Schaden begutachten und wende Dich an die Versicherung des Gegners - in so einem Fall sollte die eigentlich ohne große Probleme Deinen Schaden bezahlen (und zwar 100%), da er auf ein abgestelltes Auto aufgefahren ist.
Macht er Probleme, kannst Du immer noch mit einer Anzeige drohen, oder sie auch durchführen - für die Schadensabwicklung ist das aber irrelevant.

LG
Stuffi

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Hallo,

selbst wenn du eine Teilschuld zuerkannt bekommen würdest - was ich bezweifle - so liegt diese mit Sicherheit nicht so hoch, dass er mit 50% davon kommt.

Auch wenn ein Fahrzeug falsch abgestellt ist, hat noch lange niemand das Recht da dagegenzufahren.

Auf keinen Fall drauf eingehen.

Gruß Ivo

Hallo,

es entscheidet nicht der Unfallverursacher, wieviel prozent des Schadens er übernimmt.
Wenn Du den Unfall der Polizei meldest, wirst Du wegen des Parkverstoßes wohl ein Verwarnung bekommen, das dürfte aber schon alles sein.
Ich denke, der Veruracher wird mit 100% belastet werden.
Von einem Polizisten weiss ich, das in den wenigsten Fällen der Falschparker eine Teilschuld bekommt, nämlich dann, wenn durch die Regelverletzung ein Unfall unvermeidbar ist. Das ist in Deinem Fall nicht gegeben.
Ich würde den Unfall der Polizei melden. Falls es sich um Fahrerflucht handeln sollte, werden sich andere Instanzen darum kümmern. Allerdings hätte ich sofort die Polizei gerufen.

Gruß
roland

Ähm…ein wenig off topic
Tach zusammen,

mal so grundsätzliches (meine Meinung):

Hi, da der Fahrer ja eine TelNr hinterlassen hat würde ich mit
einer Anzeige eher noch warten. Rechtlich ist das natürlich
trotzdem Fahrerflucht, aber ein derartiges Vorgehen ist
dennoch üblich und erfüllt eigentlich auch den Zweck (wenn die
Nr richtig ist)

Üblich???
Ganz klar NEIN.
Üblich ist eigentlich eine angemessene Zeit zu warten (diese ist in keinem Gesetz näher erläutert) und wenn der Geschädigte nicht aufzufinden ist ab zur nächsten Polizeidienststelle und Unfall melden.

  • wichtig ist nicht daß der andere bestraft

wird (wobei er ja prinzipiell guten Willen gezeigt hat),
sondern daß Du zu Deinem Geld kommst.

Guten Willen hat er mit seinen Angeboten von 50% erst mal nicht gezeigt.

Laß den Schaden begutachten und wende Dich an die Versicherung
des Gegners - in so einem Fall sollte die eigentlich ohne
große Probleme Deinen Schaden bezahlen (und zwar 100%), da er
auf ein abgestelltes Auto aufgefahren ist.

Yepp

Macht er Probleme, kannst Du immer noch mit einer Anzeige
drohen, oder sie auch durchführen - für die Schadensabwicklung
ist das aber irrelevant.

So, und genau hier bin ich völlig anderer Meinung.
Hier sollte man doch wenigstens ein wenig Geradlinigkeit zeigen.
Drohen ist schon recht, aber bitte nicht in dieser Argumentationsweise. „Wenn du nicht zahlst, dann zeig ich dich an!“
Entweder erstatte ich sofort Anzeige, eventuell auch später, aber nie und nimmer unter dieser Argumentation.
Drohen i. Sinne von „Zahle lieber alles, oder wir werden uns auf dem zivilrechtlichen Wege auseinandersetzten müssen und das kann für dich ganz schön teuer werden…“ find ich o.K.

Ob und wie sich dabei die Staatsanwaltschaft einschaltet (strafrechtlich-Fahrerflucht), das steht dann auf einem anderen Blatt.

Nur so am Rande
Gruß
der Alex

Hallo,

also ich gehe mal davon aus, daß es einen Sinn macht, 5 Meter von der Straßeneinmündung wegzubleiben, unter anderem deshalb, daß man die Kurve nehmen kann, ohne ein parkendes Fahrzeug zu beschädigen.
Es macht auch Sinn 5 Meter jew. davon wegzubleiben, weil idR dort die Bordsteine herabgesenkt sind, und so Mamas mit Kinderwägen, alten Leuten oder auch Rollstullfahrern so eine Kantenlose Überquerung der Straße ermöglicht wird, und man auch besser gesehen wird. (Klar, das ist nicht überall so, manchmal gibts gar keine abgesenkten Bordsteine und manchmal sind sie auch nicht in der besagten 5m Zone)

An Deiner Stelle würde ich mal Nachbarn fragen, ob sie denn etwas zu dem Vorgang sagen können.
Falls nicht, würde ich den Versursacher kommen lassen, mein eigenes Auto an genau die gleiche Stelle parken und das ganze Manöver wiederholen lassen…(natürlich langsam *gg*)
Ist es so, daß Dein Auto die Fahrt des Anderen behindert hat, ok, dann siehs ein.
Hätte er aber besser aufpassen *können*, dann sag ihm, er solls bezahlen.
Bog er nämlich einfach so um die Kurve *obwohl* er gesehen hat, daß es eng wird, war das mE mutwillig.

LG Maja

Hi Maja,

Ist es so, daß Dein Auto die Fahrt des Anderen behindert hat,
ok, dann siehs ein.

Wenn es wirklich danach ginge, dann hätte ich damals als LKW-Fahrer in Hamburg die halbe Innenstadt zu Klump und Asche fahren dürfen :wink:
Ob ein Auto im Parkverbot steht oder nicht. Der andere hat die erforderliche Aufmerksamkeit nicht walten lassen. Als Autofahrer hast Du auch mit dem Fehlverhalten anderer zu rechnen (dazu siehe auch die neue Gesetzgebung zur Gefährdungshaftung).
Gruss Sebastian

Sehe ich nicht ganz so:

Wenn der andere meint, nur 50% zahlen zu müssen, ist das eine irrige Rechtsmeinung, aber noch nicht prinzipiell „Probleme machen“ - die Versicherung weiß das sicher besser.

Es bringt dem Geschädigten rein gar nichts, wenn der Unfallschuldige auch noch eine Anzeige bekommt - er kommt auch nicht schneller zu seinem Recht (Reparaturkosten) - warum also die Polizei?

Es war vielleicht nicht der richtige Weg - aber wenn der auch zum Ziel führt ist es doch kein Problem.

lg
Stuffi

nu mal net kriminell werden!!!

Macht er Probleme, kannst Du immer noch mit einer Anzeige
drohen, oder sie auch durchführen - für die Schadensabwicklung
ist das aber irrelevant.

Hi!

Mit einer Anzeige zu drohen um an das Geld zu bekommen ist zweifelsfrei eine Nötigung und sollte das bei mir jemand machen hat er unverzüglich eine Strafanzeige am Hals die einiges an Unannehmlichkeiten bringt!

Bernd

Was - das ist Nötigung?
Wieso: Wenn er kooperativ ist, liegt für mich keine Fahrerflucht vor - keine Anzeige.
Wenn er die Schadensabwicklung behindert dann muß das halt den „offiziellen“ Weg gehen - Anzeige!
Wo ist die Nötigung?

Hi!

Mit einer Anzeige zu drohen um an das Geld zu bekommen ist
zweifelsfrei eine Nötigung und sollte das bei mir jemand
machen hat er unverzüglich eine Strafanzeige am Hals die
einiges an Unannehmlichkeiten bringt!

Bernd

Hallo Bernd,

ich zittere vor Dir.

Nur so zur Kenntnisnahme: Eine Nötigung setzt Rechtswidrigkeit voraus. Der Verzicht auf das Erstatten einer in diesem Fall berechtigten Strafanzeige ( das Erstatten unberechtiger Strafanzeigen ist ggf. „Vortäuschung einer Straftat“ nach 145 d )ist ebensowenig rechtswidrig wie das Erstatten einer solchen.

Bei der Erstattung einer Strafanzeige deswegen machst Du Dich m.E. lediglich lächerlich; Unannehmlichkeiten bringst DU keine.

so long,
speedofthoughts

keinesfalls drauf einlassen!
Hallo,

er hat volle Schuld. Mir ist das gleiche passiert, ein Bus hat meinen PKW ebenso an der Ecke mitgenommen - ich habe einen Strafzettel über 10 EUR bekommen wegen Parken im 5m-Raum und er die volle Schuld am Unfall.

Gruß,
Micha