Hallo,
folgender Sachverhalt:
Angenommen zwei Autos streifen sich auf der Landstraße und verlieren jeweils einen Spiegel. Beide Autos halten an, jedoch fährt Auto1 nach nach ein paar Sekunden weiter und versucht mit hoher Geschwindigkeit zu entkommen. Auto2 nimmt die Verfolgung auf und Auto 1 hält nach ca. 2km und nach Fahrt durch einen Ort an. Kann Auto2 Anzeige wegen Fahrerflucht stellen, auch wenn es bei der Verfolgung genau wie Auto1 die Höchstgeschwindigkeiten teils drastisch überschritten hat??
Moin!
folgender Sachverhalt:
Angenommen zwei Autos streifen sich auf der Landstraße und
verlieren jeweils einen Spiegel. Beide Autos halten an, jedoch
fährt Auto1 nach nach ein paar Sekunden weiter und versucht
mit hoher Geschwindigkeit zu entkommen. Auto2 nimmt die
Verfolgung auf und Auto 1 hält nach ca. 2km und nach Fahrt
durch einen Ort an.
Da es um eine Lappalie wie einen Rückspiegel ging und daraufhin offenbar beide wie die Rambos gerast sind, würde ich zunächst mal darüber nachdenken, falls die Polizei nichts unternehmen sollte, freiwillig den Führerschein abzugeben…
Kann Auto2 Anzeige wegen Fahrerflucht
stellen, auch wenn es bei der Verfolgung genau wie Auto1 die
Höchstgeschwindigkeiten teils drastisch überschritten hat??
Klar, man kann andere wegen jedem Unsinn anzeigen.
Die Frage ist, was der Staatsanwalt dann damit anfangen soll. Kann einer der beiden eindeutig die Schuld des anderen beweisen? Oder ist es eher wahrscheinlich, dass beide jeweils auf ihrem Schaden sitzen bleiben, da nicht beweisbar ist, wer nun auf der Seite des anderen fuhr…
Ich persönlich würde hier den Ball ganz gewaltig flach halten, aber der TE könnte natürlich zunächst einen anwalt aufsuchen, um sich eine professionelle Einschätzung einzuholen.
M.
Hallo,
Da es um eine Lappalie wie einen Rückspiegel ging und
daraufhin offenbar beide wie die Rambos gerast sind, würde ich
zunächst mal darüber nachdenken, falls die Polizei nichts
unternehmen sollte, freiwillig den Führerschein abzugeben…
Bei einem Unfall gibt es keinen Lappalien. Da darf einfach keiner wegfahren. Auto1 hat auf alle Fälle Faherflucht begangen, aber:
Kann Auto2 Anzeige wegen Fahrerflucht
stellen, auch wenn es bei der Verfolgung genau wie Auto1 die
Höchstgeschwindigkeiten teils drastisch überschritten hat??
Wie möchte Auto2 denn DAS erklären? Außer Auto1 ist Polizist im Dienst und hatte Blaulicht an, aber ansonsten herrscht bei uns noch nicht Slebstjustiz in Rambomanier.
Das richtige Vorgehen in so einem Fall ist: Kennzeichen aufschreiben und dann die Polizei einschalten. Wenn der Unfall natürlich daran liegt, dass beide gerast sind und beide gleichermaßen am Unfall Schuld sind würde ich die Polizei rauslassen und schön brav meinen Schaden selber zahlen, denn sonst könnte es für beide ungemütlich werden.
Grüße
Jessica
Moin!
Da es um eine Lappalie wie einen Rückspiegel ging und
daraufhin offenbar beide wie die Rambos gerast sind, würde ich
zunächst mal darüber nachdenken, falls die Polizei nichts
unternehmen sollte, freiwillig den Führerschein abzugeben…Bei einem Unfall gibt es keinen Lappalien.
Doch, die gibt es. Z.B. wenn zwei entgegenkommende Autos jeweils zu nah am Mittelstreifen fahren und ihre linken Außenspiegel sich berühren. Das sind in meinen Augen Lappalien, wegen derer es vollkommen ungerechtfertigt ist, auch nur den verkehr auf der Landstraße aufzuhalten geschweige denn dem anderen Deppen noch wie ein Irrer hinterher zu jagen und dabei andere massiv zu gefährden. Ein Außenspiegel kostet maximal 500 Eur.
Wie gesagt, ich denke, hier sollten einfach beide Fahrer eine freiwillige 1-jährige Fahrpause einlegen und sich in Kontemplation begeben. Für die übrigen Verkehrsteilnehmer kann dies nur von Vorteil sein…
Da darf einfach
keiner wegfahren.
Das ist klar. Es hätte völlig ausgereicht, wenn beide (möglichst weit) rechts ran gefahren wären und ihre Adressen ausgetauscht hätten.
Auto1 hat auf alle Fälle Faherflucht
begangen, aber:Kann Auto2 Anzeige wegen Fahrerflucht
stellen, auch wenn es bei der Verfolgung genau wie Auto1 die
Höchstgeschwindigkeiten teils drastisch überschritten hat??Wie möchte Auto2 denn DAS erklären? Außer Auto1 ist Polizist
im Dienst und hatte Blaulicht an, aber ansonsten herrscht bei
uns noch nicht Slebstjustiz in Rambomanier.
Eben. Wenn man schon nciht selbst erkennt, dass man auf der Sraße nichts verloren hat, sollte man nach solchen Aktionen besser den Ball flach halten.
Das richtige Vorgehen in so einem Fall ist: Kennzeichen
aufschreiben und dann die Polizei einschalten. Wenn der Unfall
natürlich daran liegt, dass beide gerast sind und beide
gleichermaßen am Unfall Schuld sind würde ich die Polizei
rauslassen und schön brav meinen Schaden selber zahlen, denn
sonst könnte es für beide ungemütlich werden.
Vielleicht waren sie auch einfach beide zu weit links. Beide werden das vom jeweils anderen behaupten, jeder trägt seinen Schaden selbst und somit hätte man sich den ganzen Quatsch sparen können.
Nur gut, dass kein Unbeteiligter zu Schaden gekommen ist.
M.
Hallo,
ohne den Fall in allen Einzelheiten zu kennen:
Fahrer Auto 1 (Flüchtiger) könnte den Tatbestand der Fahrerflucht erfüllt (§ 142 StGB)haben.
Der Fahrer Auto 2 (Verfolger) könnte durch das Überschreiten der zul. Höchstgeschwindigkeit eine Owi begangen haben.
M.E. nach ist das Begehen der Owi als Notstandshandlung gerechtfertigt (er verletzt ein Recht, um ein anderes zu schützen).
Gruss
Iru
Hallo!
Kann Auto2 Anzeige wegen Fahrerflucht
stellen,
Ich weiß, dass die modernen Autos eine ganze Menge können, aber das geht zu weit, eine Anzeige erstatten, das schafft nicht mal K.I.T.T. Da müsste das Auto schon einen ihm nahestehenden Menschen fragen, ob der das für es besorgen kann.
auch wenn es bei der Verfolgung genau wie Auto1 die
Höchstgeschwindigkeiten teils drastisch überschritten hat??
Das hat doch nichts mit der Tatsache zu tun, dass Auto2 geflohen ist.
Hallo!
Die Frage ist, was der Staatsanwalt dann damit anfangen soll.
Ermitteln und Strafbefehl beantragen oder Anklage erheben. Der wird schin wissen, was er tun soll, da er eine spezielle Ausbildung genossen hat.
Kann einer der beiden eindeutig die Schuld des anderen
beweisen?
Was denn für eine Schuld? Tathandlung ist das Sich-Entfernen, Täter kann jeder sein, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann. Und was ein Unfall ist, ist keine Wertfrage.
Oder ist es eher wahrscheinlich, dass beide jeweils
auf ihrem Schaden sitzen bleiben, da nicht beweisbar ist, wer
nun auf der Seite des anderen fuhr…
Na und?
Ich persönlich würde hier den Ball ganz gewaltig flach halten,
aber der TE könnte natürlich zunächst einen anwalt aufsuchen,
um sich eine professionelle Einschätzung einzuholen.
Das mit dem Anwalt: Super! Aber was zum Teufel ist ein TE?
Das sind in meinen Augen
Lappalien, wegen derer es vollkommen ungerechtfertigt ist,
auch nur den verkehr auf der Landstraße aufzuhalten geschweige
denn dem anderen Deppen noch wie ein Irrer hinterher zu jagen
und dabei andere massiv zu gefährden. Ein Außenspiegel kostet
maximal 500 Eur.
Und damit 150 Euro mehr als sehr viele Menschen im Monat für Essen, Kleidung, Bildung und Kultur zur Verfügung haben. Eine Lappalie - herrlich! Aber wahrscheinlich dürften die in Deinem Weltbild ohnehin nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Das ist klar. Es hätte völlig ausgereicht, wenn beide
(möglichst weit) rechts ran gefahren wären und ihre Adressen
ausgetauscht hätten.
Ja, haben sie aber nicht!!!
Hallo!
M.E. nach ist das Begehen der Owi als Notstandshandlung
gerechtfertigt (er verletzt ein Recht, um ein anderes zu
schützen).
Gönnen wir uns doch mal den Spaß und schauen ins Gesetz:
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Rechtsgut ist das Feststellungsinteresse. Und wenn Du Marke, Typ, Farbe und Kennzeichen hast und dann auch ncoh den Fahrer ein wenig beschreibenkannst, dann hast Du mehr als Du brauchst, um Deinen Schaden (eventuell) reguliert zu bekommen. Dann den Übeltäter wie einen Geiselnehmer durch Stadt und Land zu verfolgen, um ihn zu stellen, das ist ganz und gar unangemessen. Oder glaubst Du, er rückt Dir dann seinen Ausweis raus und gibt Dir Angaben zum Umfang seiner Unfallbeteiligung?
Hallo WWF
ich bin nicht deiner Meinung, dass eine Verfolgung „ganz und gar unangemessen“ ist. Solange kein anderer (wie im UP geschildert) zu Schaden kommt, halte sie für ein angemessenes Mittel.
Auch wenn man die Fahrzeugdaten hat, heisst das aber noch lange nicht, dass man diese als Anspruchsgrundlage nutzen kann. Der Täter entzieht sich ganz bewusst seiner Personalienfeststellung durch Flucht. Und gerade das, die Flucht nach einem so kleinen Schaden, ist doch ein Indiz, das auf eine Nichtversicherung bzw. ein falsches Kennzeichen hinweist.
Und wenn man ihn gestellt hat und die Identität bleibt weiterhin unklar („Oder glaubst Du, er rückt Dir dann seinen Ausweis raus“) dann kann man sich durchaus auf den § 127 beziehen. 
Gruss
Iru
TE = Threadersteller …
Gruss
Hallo
ich bin nicht deiner Meinung, dass eine Verfolgung „ganz und
gar unangemessen“ ist. Solange kein anderer (wie im UP
geschildert) zu Schaden kommt, halte sie für ein angemessenes
Mittel.
Das ist ein schmaler Grat da es sich auf bereits glücklich ausgegangene Ereignisse bezieht. Dies kann man aber unmöglich vorhersehen.
Beispiel: Jemand steht zu spät auf und muss mit überhöhter Geschwindigkeit in die Arbeit rasen. Ein angemessenes Verhalten weil ja keiner zu Schaden gekommen ist?
Gruss vonsales
Tach!
Die Frage ist, was der Staatsanwalt dann damit anfangen soll.
Ermitteln und Strafbefehl beantragen oder Anklage erheben. Der
wird schin wissen, was er tun soll, da er eine spezielle
Ausbildung genossen hat.
Danke für den Hinweis…
Kann einer der beiden eindeutig die Schuld des anderen
beweisen?Was denn für eine Schuld? Tathandlung ist das Sich-Entfernen,
Täter kann jeder sein, dessen Verhalten nach den Umständen zur
Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann. Und was ein
Unfall ist, ist keine Wertfrage.
In der Tat ist es das.
Zunächst einmal ist festzustellen, ob es sich überhaupt um einen Unfall handelt, für den der Straftatbestand Fahrerflucht in Frage kommt. Bei Lappalien ist dies nämlich nciht der Fall, s. auch das Thema Parkrempler.
Oder ist es eher wahrscheinlich, dass beide jeweils
auf ihrem Schaden sitzen bleiben, da nicht beweisbar ist, wer
nun auf der Seite des anderen fuhr…Na und?
s.o.
Ich persönlich würde hier den Ball ganz gewaltig flach halten,
aber der TE könnte natürlich zunächst einen anwalt aufsuchen,
um sich eine professionelle Einschätzung einzuholen.Das mit dem Anwalt: Super! Aber was zum Teufel ist ein TE?
Das ist das in Webforen gängige Kürzel für „Thread-Ersteller“, auch Themenstarter genannt.
M.
Moin!
Das sind in meinen Augen
Lappalien, wegen derer es vollkommen ungerechtfertigt ist,
auch nur den verkehr auf der Landstraße aufzuhalten geschweige
denn dem anderen Deppen noch wie ein Irrer hinterher zu jagen
und dabei andere massiv zu gefährden. Ein Außenspiegel kostet
maximal 500 Eur.Und damit 150 Euro mehr als sehr viele Menschen im Monat für
Essen, Kleidung, Bildung und Kultur zur Verfügung haben.
Was soll das denn jetzt?
Eine
Lappalie - herrlich! Aber wahrscheinlich dürften die in Deinem
Weltbild ohnehin nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Woher denkst Du, mein Weltbild beurteilen zu können?
Das ist klar. Es hätte völlig ausgereicht, wenn beide
(möglichst weit) rechts ran gefahren wären und ihre Adressen
ausgetauscht hätten.Ja, haben sie aber nicht!!!
Blöd.
M.
Und was ein Unfall ist, ist keine Wertfrage.
In der Tat ist es das.
Stimmt, ist es in der Tat.
Aber wie hoch ist der Wert? Ein Bagatellschaden stellt keinen Unfall dar. Das haben Gerichte schon vor Jahren festgestellt. Die momentan aktuelle Schadenshöhe liegt derzeit bei 40 bis 50 €. Damit ließe sich nicht einmal mehr ein kleiner Kratzer bezahlen; ich kann mir kaum einen Fahrzeugschaden vorstellen, der sich in derartig geringen Dimensionen abspielt. Und wenn es sich um 500 € handelt, sind wir von einem Bagatellschaden meilenweit entfernt und mitten drin im § 142 StGB.
Es mag sein, dass 500 € für dich ein Bagatellschaden ist, aber das ist deine eigene persönliche Auffassung und nicht von Relevanz für die Frage des „TE“.
Gruss
Iru