meine freundin wurde wegen Fahrerflucht angezeigt und ist noch in der Probezeit.
Sie hat ein parkendes Auto gerammt und der linke Außenspiegel ist abgekracht. Aus Schock und weil sie nichts da hatte um ihre Nummer zu hinterlassen ist sie dummerweise weggefahren. Ist ihr zum 1. Mal passiert. Der Polizist meinte ab einem bestimmten Schadensbetrag könne man ihr den Führerschein wegnehmen.
Was denkt ihr wird man ihr bei dem Schaden den Schein abnehmen und für wie lange? Und was kommt noch an Strafe auf sie zu?
HALLO ERST MAL
SO WIE ICH DIE SACHE SEHE WIRD DEINE FREUNDIN AUF JEDEN FALL EINE NACHSCHULUNG BESUCHEN MÜSSEN UND IHR WIRD MIT ZIEMLICHER WAHRSCHEINLICHKEIT DIE FAHRERLAUBNIS ENTZOGEN FÜR WELCHEN ZEITRAUM WIRD EIN GERICHT ENTSCHEIDEN
DIE HÖHE DER STRAFE WIRD AUCH DAS GERICHT FESTLEGEN SOWEIT DAZU
WIE MAN ABER IN DER FAHRSCHULE LERNT GENÜGT ES NICHT EINEN ZETTEL ZU SCHREIBEN DENN MAN MÜSSTE SICH NACH EINER ANGEMESSENEN ZEIT DIE MAN BEI DEM BESCHÄDIGTEN FAHRZEUG VERBRINGEN MUSS SICH DIREKT MIT DER POLIZEI IN VERBINDUNG SETZEN UND DEN SCHADEN MELDEN ICH KANN LEIDER NICHT NACHVOLLZIEHEN WARUM MAN SICH VON EINEM UNFALLORT ENTFERNT ES GIBT DOCH VERSICHERUNGEN DIE DEN SCHADEN BEZAHLEN DANN WÄHRE DEINER FREUNDIN ABSOLUT NICHTS PASSIERT
ICH HOFFE GEHOLFEN ZU HABEN
ich bin kein Fachman im Verkehrsrecht, aber soweit ich weiß ist die Höhe des Schadens egal sondern vielmehr die Tatsache das Fahrerflucht begangen wurde.
Der Führerschein wird bestimmt für einige Zeit eingezogen.
Den Schaden übernimmt die Versicherung bei Fahrerflucht nicht.
Dazu kann ich leider nicht viel sagen. Ich glaube aber, der Schaden muss schon sehr beträchtlich sein. Vielleicht lohnt sich eine Nachfrage bei der kostenlose Rechtsrechtsberatung des örtlichen Amtsgerichts.
N´Abend!
Ich bin mir nicht sicher, ob Deine Freundin ein Fahrverbot erhält. Möglicherweise gibt es Punkte, eine Verlängerung der Probezeit, Nachschulung, „Idiotentest“ - alles insgesamt sehr unschön und teuer.
Google mal, es gibt Seiten für Bußgeld, Verwahrnung und dergleichen…
…hatte nun keine perfekte Lösung parat, hoffe trotzdem geholfen haben zu können.
Die genauen Konsequenzen hängen sehr von den Umständen des Einzelfalls ab. Hier spielen die Schwere des Verkehrsverstoßes und z.B. auch Vorbestrafungen wegen Verkehrsvergehen eine gewichtige Rolle.
Daher ist eine verbindliche Anwort auf ihre Frage nicht möglich.
Generell muss man bei einer Unfallflucht als Führerschein auf Probe-Fahrer damit rechnen, dass einem die Probezeit deutlich verlängert wird. Dazu kommen die bei allen Verkehrstelnehmern üblichen Folgen (Punkte, Geldstrafe etc.)
Man unterscheidet also zwischen A-Verstößen (schwerwiegend) und B-Verstößen (normale Ordnungswidrigkeiten). Eine Unfallflucht ist mit Sicherheit ein schwerwiegender Verstoß im Sinne der Liste A und zieht daher eine verlängerung der Probezeit und ggf. eine Nachschulung nach sich.
Hallo Miss,
ich fürchte, Du musst Deiner „Freundin“ mitteilen, dass sie sich wahrscheinlich zumindestens zeitweise von ihrem Führerschein verabschieden muss. Hierbei kann ich natürlich nicht sagen, welche Sperrfrist erteilt wird und welche Auflagen zum Wiedererlangen der Fahrerlaubnis auferlegt werden (u.U. sogar MPU oder auf deutsch: „Idiotentest“)
Sorry, aber Abhauen ist Scheiße, vor Allem für den Geschädigten, und da zählen windige Ausreden nicht!
meine freundin wurde wegen Fahrerflucht angezeigt und ist noch
in der Probezeit.
Sie hat ein parkendes Auto gerammt und der linke Außenspiegel
ist abgekracht. Aus Schock und weil sie nichts da hatte um
ihre Nummer zu hinterlassen ist sie dummerweise weggefahren.
Ist ihr zum 1. Mal passiert. Der Polizist meinte ab einem
bestimmten Schadensbetrag könne man ihr den Führerschein
wegnehmen.
Was denkt ihr wird man ihr bei dem Schaden den Schein abnehmen
und für wie lange? Und was kommt noch an Strafe auf sie zu?
Tja,
deine Freundin hat zumindest erst mal ein Straafverfahren am Hals. Im Fall einer Verurteilung muss sie zumindest mit Punkten und einer Nachschulung rechnen.
Das Gericht kann (!) ihr auch die FE entziehen und eine Sperrfrist verhängen - da kann aber keiner eine genaue Prognose geben.
Na, die Aussage mit dem „Schock“ zieht nun auch nicht immer!
Wenn man Lebewesen anfährt und veletzt, kann man davon ausgehen, dass ein Schock evtl. vorlag, aber bestimmt nicht wegen relativ kleinem ‚Blechschaden‘.
Zudem, darf sie nicht einfach mal eben ihre Adressdaten hinterlassen - sie ist verpflichtet dort zu bleiben und die Polizei zu informieren, wenn sie den /die Besitzer/in nicht ausfindig machen kann!
Falls sie je in einer Fahrschule was gelernt haben sollte, dann wüsste sie es!
Der Verdacht, dass eine Tateinheit (z.B. Trunkenheit) vertuscht wurde, liegt Nahe.
Es wird wohl, falls nicht noch durch Ermittlungen der Polizei, andere tateinheiten bekannt werden (durch evtl. Zeugen)auf eine satte Geldstrafe hinaus laufen, in Höhe von ca. 1,5 Monatslöhne. Je nach Einkommen. Auch eine zusätzliche Nachschulung ist denkbar.
Insgesamt eine sehr teure „Schock“- Sache.
danke für deine Antwort.
also Trunkenheit war da auf keinen Fall im spiel. .der Unfall ist um 16 Uhr nachmittags passiert. Sie hat gemeint sie hatte angst, dass sie Ärger bekommt weil ihre Eltern den Schaden bezahlen müssen vom anderen Auto… was im Nachhinein unbegründet war…
nunja… ist dumm gelaufen jetzt hat sie daraus gelernt!
während einer Nachschulung wird einem doch der Führerschein entzogen oder?
Hallo,
ob Alkohol oder nicht - die Staatsanwaltschaften allgemein gehen, bei Fahrerflucht, immer vom ‚Schlimmsten‘ aus. Entsprechend fällt ihr Strafbeimessung aus.
Die ‚Ausrede‘ mit den Eltern, welche die Reparatur des beschädigte Autos bezahlen müßte, ist auch nicht so glaubwürdig, da die Frau schliesslich einen Führerschein gemacht ha und dort lernt wofür Haft-PFLICHT-Versicherungen sind.
Falls die Frau jemals eine Fahrschule besucht hat, so hat sie wohl ein erhebliches Aufmerksamkeitsdeffizit.
Wie sonst ist ihre Unwissenheit zu erklären?
Zur Frage:
Wenn die Staatsanwaltschaft den FS entzogen hat (was sehr stark an zunehmen ist), dann bleibt er auch in ihrem Gewahrsam, auch in der Nachschulungszeit. Ein endgültiger Bescheid (Staatsanwaltschaft) oder Urteil
(Gericht) entscheidet über die Dauer des Entzuges.
Ist die Entzugsdauer länger als 2 Jahre, wird der FS vernichtet und es muss erneuert eine Fahrschule besucht werden, wenn ein FS beantragt wird.
Ja Hallo so wie du mir das beschreibst ist das eine Fahreflucht ich würde mich Stellen um eine härtere Srafe zu entgehen helf deiner Freundín.Karl-Heinz