Folgender hypothetischer Fall:
Ein Kleintransport möchte von der Haupt- in die Nebenstraße abbiegen, merkt, dass er es nicht schafft und setzt ohne zu blinken und zu schauen zurück. Das hinter ihm befindliche Fahrzeug hupt und legt den Rückwärtsgang ein, sieht aber, dass hinter ihm ein weiteres Fahrzeug steht. Nun hupt auch der dritte Wagen in der Reihe, doch der Kleintransporter kommt immer näher. Der zweite Wagen lässt sich so weit wie möglich zurückrollen (es geht stark rückwärts bergab), doch der Transporter schiebt Wagen 2 in Wagen 3. Nun legt Wagen 1 den Vorwärtsgang ein und gibt Gas. Wagen 2 hat vorne und hinten sichtbare Spuren (Stoßstange eingedellt, kam aber wieder raus), Wagen 3 vorn. Das Nummernschild konnte sich Wagenfahrer 2 merken, die Polizei wird informiert und beginnt, wegen Fahrerflucht zu ermitteln.
Was erwartet den flüchtigen Fahrer des Kleintransporters? Man könnte ihm ja zugute halten, dass er den ganzen Vorgang vielleicht nicht mitbekommen hat (evt. laute Musik, starke Überforderung wegen der engen Straßen o.ä.). Würde ihm das positiv angerechnet werden oder gar eher negativ, weil hier eine gewisse Vorsicht nicht gegeben war?
Wie werden die Schäden an Wagen 2 und 3 geregelt? Muss die 2 den Schaden an der Front von W3 ersetzen, tut dies W1 oder ist W3 selbst Schuld, weil er nicht genügend Sicherheitsabstand gehalten hat? Ist es wirklich so, dass bei Fahrerflucht die Versicherung nicht zahlt, W2 also auf seinem Schaden sitzen bleiben könnte?
könnte ihm ja zugute halten, dass er den ganzen Vorgang
vielleicht nicht mitbekommen hat
das gibts nur bei richtigen LKWs
(evt. laute Musik, starke
Überforderung wegen der engen Straßen o.ä.). Würde ihm das
positiv angerechnet werden oder gar eher negativ, weil hier
eine gewisse Vorsicht nicht gegeben war?
wohl eher negativ, wenn ich irgendwo nicht rumkomme bin ich besonders vorsichtig und such mir evtl. einen Einweiser
Ist es wirklich so, dass bei Fahrerflucht die
Versicherung nicht zahlt,
nur wenn derFlüchtige nicht gefunden wird, was hier aber wohl nicht der Fall sein dürfte
könnte ihm ja zugute halten, dass er den ganzen Vorgang
vielleicht nicht mitbekommen hat
das gibts nur bei richtigen LKWs
Selbst dann dürfte das vor Gericht schwierig sein.
Schließlich könnte er mit der Begründung sonst 3 Kinder auf einmal straffrei umnieten…
(evt. laute Musik, starke
Überforderung wegen der engen Straßen o.ä.). Würde ihm das
positiv angerechnet werden oder gar eher negativ, weil hier
eine gewisse Vorsicht nicht gegeben war?
wohl eher negativ, wenn ich irgendwo nicht rumkomme bin ich
besonders vorsichtig und such mir evtl. einen Einweiser
Das verlangt die StVO, auch wenn es völlig unrealistisch ist.
Die laute Musik zuzugeben und als strafmindernd zu erwarten wäre dann der Gipfel der Blödheit…
Ist es wirklich so, dass bei Fahrerflucht die
Versicherung nicht zahlt,
nur wenn derFlüchtige nicht gefunden wird, was hier aber wohl
nicht der Fall sein dürfte
Dann gibt es die Verkehrsopferhilfe, die dafür einspringt. Möglicherweise aber nur bei Personenschäden. Das wäre noch zu recherchieren.
zuerst muss herausgefunden werden, ob der LKW-Fahrer den Unfall überhaupt bemerkt haben muss.
Es gab nämlich auch schon Fälle, das LKWs mit dem Aufbau Spiegel abgefahren haben und es kam dennoch zum Freispruch, weil dem Fahrer nicht nachgewiesen werden konnte, dass er den Unfall überhaupt bemerkt hat.
Dann ist es natürlich keine Fahrerflucht, denn Schaden muss er als Verursacher aber dennoch bezahlen.
Selbst dann dürfte das vor Gericht schwierig sein.
Schließlich könnte er mit der Begründung sonst 3 Kinder auf
einmal straffrei umnieten…
Der Vortrag, man habe den Unfall nicht bemerkt, kommt eigentlich immer, wenn nicht absolut fernliegend. Das hat auch nichts damit zu tun ob LKW oder nicht. Es müsste dann ein Sachverständigengutachten eingeholt werden, ob der Unfall u.U. nicht wahrnehmbar war.
Wer einen Unfall nicht bemerkt, handelt bezüglich der Unfallflucht nicht vorsätzlich. Ob ein Kind zu schaden kommt oder nur ein Auto beschädigt wird spielt keine Rolle. Und das Entfallen der Strafbarkeit wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort bedeutet ja nicht, dass man gar nicht bestraft wird.
(evt. laute Musik, starke
Überforderung wegen der engen Straßen o.ä.). Würde ihm das
positiv angerechnet werden oder gar eher negativ, weil hier
eine gewisse Vorsicht nicht gegeben war?
wohl eher negativ, wenn ich irgendwo nicht rumkomme bin ich
besonders vorsichtig und such mir evtl. einen Einweiser
Wiederum: Und wenn wegen lauter Musik der Unfall tatsächlich nicht bemerkt wird, wird der Unfall eben nicht bemerkt und es entfällt der Vorsatz.
Wie werden die Schäden an Wagen 2 und 3 geregelt? Muss die 2
den Schaden an der Front von W3 ersetzen, tut dies W1 oder ist
W3 selbst Schuld, weil er nicht genügend Sicherheitsabstand
gehalten hat?
Hi,
„selbst schuld“ wäre wohl nicht ganz fair Versicherer 2 könnte zahlen, würde sich aber von VR 1 das Geld zurückholen.
Ist es wirklich so, dass bei Fahrerflucht die
Versicherung nicht zahlt, W2 also auf seinem Schaden sitzen
bleiben könnte?
Jein. Der Fahrer verliert die Haftpflichtdeckung, d. h. VR 1 holt sich seine Aufwendungen bis zu 5000 EUR zurück, in Kasko gibt es nichts (Heckschaden bei W! ?!). Da dies schon ein recht krasser Fall ist, könnte ich mir außerdem vorstellen, dass der Versicherer den Kollegen kündigt.
Verkehrsopferhilfe kommt hier nicht zum Tragen, da Verursacherfz. bekannt.
es ist natürlich extrem unglaubwürdig, dass der Fahrer eines Kleintransporters den Aufprall nicht bemerkt. Zudem hatte der Hintermann ja vor der Berührung sogar noch gehupt.
Trotzdem muss dem Fahrer erst nachgewiesen werden, dass er den Unfall bemerkt hat.
Der Fahrer wird dies hier aber eher schwer widerlegen können.
Trotzdem muss dem Fahrer erst nachgewiesen werden, dass er den
Unfall bemerkt hat.
Der Fahrer wird dies hier aber eher schwer widerlegen können.
Das klingt irgendwie paradox. Wer ist denn hier nun in der Beweispflicht?
Muss „man“ dem Fahrer nachweisen, dass er den Unfall bemerkt hat, oder muss der Fahrer beweisen, dass er ihn nicht bemerkt hat?