als ich gestern zu meinem abgestellten Auto kam, war der Schrecken groß: Beim Ausparken hatte der vor mir stehende meinen Wagen so dermaßen beschädigt, daß die Motorhaube sich nicht mehr öffnen läßt. Vermutlich ist auch der darunterliegende Kühler beschädigt. Der Schuldige war natürlich spurlos verschwunden.
Ich konnte mich jedoch, aufgrund des ausländischen Kennzeichens, an den Jeep erinnern, hinter dem ich Tags zuvor geparkt hatte, und fand denselbigen nur ein paar Querstraßen weiter am Straßenrand abgestellt. Die Beschädigungen an beiden Autos (Abdruck der Aufschrift des hinten am Jeep angebrachten Ersatzreifens auf meiner Motorhaube) paßten eindeutig zusammen. Der Jeep wurde dann direkt durch Polizei und Staatsanwalt beschlagnahmt, und der Fahrer hat sich mittlerweile gemeldet.
Nochmal Glück gehabt!
Nun eine Frage bezüglich meiner Ansprüche an dessen Haftpflichtersicherung:
Die Schadensbehebung würde mittels Verwendung von Neuteilen rund 2000 DM kosten (Altteile sind nur sehr schwer zu finden). Mein Auto ist aber höchstens noch 1000 DM Wert. Kann die Versicherung nun die Zahlung auf 1000 DM begrenzen? Damit könnte ich aber das Auto nicht in einen Zustand versetzten, in welchem sich die Haube öffnen läßt, ich würde also auf dem Restbetrag sitzen bleiben.
Ich könnte mir auch überlegen, die Reparatur sein zu lassen und das Geld gleich in ein neues Auto zu investieren. Zahlt die Versicherung nur auf Reparaturrechnug oder auch auf Kostenvoranschlag (oder: Gutachten?)
Das ganze wird noch dadurch verkompliziert, daß der Fahrer sein Auto in Frankreich versichert hat. Muß die französische Versicherung sich an deutschen Schadensregelungen orientieren? Sind diese vielleicht sogar europaweit genormt?
Die Schadensbehebung würde mittels Verwendung von Neuteilen
rund 2000 DM kosten (Altteile sind nur sehr schwer zu finden).
Mein Auto ist aber höchstens noch 1000 DM Wert. Kann die
Versicherung nun die Zahlung auf 1000 DM begrenzen? Damit
könnte ich aber das Auto nicht in einen Zustand versetzten, in
welchem sich die Haube öffnen läßt, ich würde also auf dem
Restbetrag sitzen bleiben.
Wer sagt denn, das Dein Auto nur noch DM 1000,- Wert hat?
Lass den Schaden von einem Sachverständigen schätzen. Die Kosten hierfür trägt der Schadensverursacher (bzw. seine Versicherung).
Meist wird der Wert dort etwas höher angesetzt. In Deinem Fall sieht es so aus, als läge ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.
In diesem Fall wird der Wert des Autos festgelegt und Du bekommst diesen Wert ersetzt (zuzügl. einiger Pauschalen).
Ich könnte mir auch überlegen, die Reparatur sein zu lassen
und das Geld gleich in ein neues Auto zu investieren. Zahlt
die Versicherung nur auf Reparaturrechnug oder auch auf
Kostenvoranschlag (oder: Gutachten?)
Die Versicherung zahlt auch nach Gutachten (s.o.) oder Kostenvoranschlag.
Das ganze wird noch dadurch verkompliziert, daß der Fahrer
sein Auto in Frankreich versichert hat. Muß die französische
Versicherung sich an deutschen Schadensregelungen orientieren?
Sind diese vielleicht sogar europaweit genormt?
Ich persönlich habe mich mal mit einem Sattelzug aus NL angelegt (und habe natürlich verloren).Da den LKW-Fahrer jedoch die Schuld traf, hat die deutsche Partnerversicherung den Schaden ersetzt (auch hier war es ein Totalschaden). Den Wagen hatte ich 2 Wochen vorher für DM 2.000,- gekauft. Der Gutachter schätzte den Wert auf DM 4.000,- (war gut erhalten das Teil) und ich bekam
letztendlich mehr erstattet als ich bezahlte.
Ob die Regelungen EU weit überall gleich sind, weiss ich aber nicht (nehme es aber bei Frankreich mal an,wer weiss mehr?)
Die Schadensbehebung würde mittels Verwendung von Neuteilen
rund 2000 DM kosten (Altteile sind nur sehr schwer zu finden).
Mein Auto ist aber höchstens noch 1000 DM Wert. Kann die
Versicherung nun die Zahlung auf 1000 DM begrenzen? Damit
könnte ich aber das Auto nicht in einen Zustand versetzten, in
welchem sich die Haube öffnen läßt, ich würde also auf dem
Restbetrag sitzen bleiben.
die Versicherung wird den tatsächlich entstandenen Schaden ersetzen. Ist das Auto laut Gutachten also nur noch DM 1000,-- wert, wirst Du auch nur DM 1000,-- bekommen.
Ich könnte mir auch überlegen, die Reparatur sein zu lassen
und das Geld gleich in ein neues Auto zu investieren. Zahlt
die Versicherung nur auf Reparaturrechnug oder auch auf
Kostenvoranschlag (oder: Gutachten?)
Du kannst Abrechnung auf Gutachtenbasis verlangen, dann bekommst Du das Geld und kannst selbst reparieren, verschrotten oder sonstwas machen. Dann bekommst Du allerdings keinen Nutzungsausfall (Mietwagen etc.) erstattet.
Das ganze wird noch dadurch verkompliziert, daß der Fahrer
sein Auto in Frankreich versichert hat. Muß die französische
Versicherung sich an deutschen Schadensregelungen orientieren?
Sind diese vielleicht sogar europaweit genormt?
Hast Du die grüne Versicherungskarte von dem Übeltäter ? Normalerweise wird die Regulierung von einer zentralen Stelle in Hamburg übernommen und läuft in der Regel sehr problemlos.
Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe!
Oliver
Bitte.
PS: Wird der Typ eigentlich strafrechtlich wg. Unfallflucht belangt ?
Hast Du die grüne Versicherungskarte von dem Übeltäter ?
Normalerweise wird die Regulierung von einer zentralen Stelle
in Hamburg übernommen und läuft in der Regel sehr problemlos.
Im Moment habe ich ihm den Kostenvoranschlag für die Reparatur gegeben, er wird das dann der Versicherung einreichen. Mal schauen. Zumindest der Unfallgegner ist recht kooperativ.
Falls es dennoch Probleme gibt (gerade bezüglich Restwert meines Autos), müßte ich mich vielleicht selbst mal an die Stelle in Hamburg wenden. Weißt Du vielleicht wie sich diese Stelle nennt?
PS: Wird der Typ eigentlich strafrechtlich wg. Unfallflucht
belangt ?
Kommt drauf an. Die Polizei hat, nachdem er sich gleich gemeldet hat und doch sehr zerknirscht war, auf eine Weiterleitung an den Staatsanwalt verzichtet. Mir bleibt diese Option natürlich theoretisch offen. Aber im Moment ist der Guteste wie gesagt recht kooperativ
In diesem Fall wird der Wert des Autos festgelegt und Du
bekommst diesen Wert ersetzt (zuzügl. einiger Pauschalen).
Muß die Versicherung das Gutachten auf jeden Fall zahlen, auch wenn sich hinterher herausstellt, daß sie mit ihrer Schätzung des Wertes richtig lag? Kann ich einfach einen Gutachter bestellen, ohne das vorher mit der Versicherung abzusprechen?
Im Moment siehts ganz gut aus, zumindest der Verursacher ist kooperativ… aber mal abwarten, was die Versicherung sagt.
Falls es dennoch Probleme gibt (gerade bezüglich Restwert
meines Autos), müßte ich mich vielleicht selbst mal an die
Stelle in Hamburg wenden. Weißt Du vielleicht wie sich diese
Stelle nennt?
Hallo,
ich habe die Adresse gerade nicht zur Hand, sie steht aber auf jeder grünen Versicherungskarte drauf und jede Versicherungsagentur kann sie dir nennen.
Kommt drauf an. Die Polizei hat, nachdem er sich gleich
gemeldet hat und doch sehr zerknirscht war, auf eine
Weiterleitung an den Staatsanwalt verzichtet. Mir bleibt diese
Option natürlich theoretisch offen. Aber im Moment ist der
Guteste wie gesagt recht kooperativ
Da die Verfolgung von Unfallflucht im öffentlichen Interesse ist, wundert es mich sehr, dass hier nicht von Amts wegen ermittelt wird. Aber die Möglichkeit Strafantrag zu stellen hast Du ja auch später noch.
ich würde den Gutachter in jedem Fall vorher abklären.
Nimm dir am besten einen von der Dekra. Lass den Wagen aber dort begutachten, wo er repariert werden soll… kann etwas ausmachen… besser als bei der Dekra direkt…
Warum? Erfahrung…
und der Gutachter muss im Verhältnis zum Schaden stehen… bei dir würde, wenn der Wert 1000 DM ist, das 50% ausmachen.
Zahlen muss den Gutachter aber dennoch der andere Versicherer, auch wenn die Schätzung durch das Gutachten bestätigt wird.
Muß die Versicherung das Gutachten auf jeden Fall zahlen, auch
wenn sich hinterher herausstellt, daß sie mit ihrer Schätzung
des Wertes richtig lag? Kann ich einfach einen Gutachter
bestellen, ohne das vorher mit der Versicherung abzusprechen?
Ja. Die Versicherungen haben zwar auch eigene Gutachter und sehen es lieber, wenn diese zum Einsatz kommen aber ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, daß die immer etwas mehr zu Gunsten der Versicherung schätzen.
Die Adresse in Hamburg ist: