Fahrerkarte bei Miet-LKW

Hallo „Experten“,
ich habe zu folgenden Sachverhalt einige Fragen:

Ein Handelsunternehmen benötigt 2 - 3 Mal im Jahr einen LKW (7,5 Tonner) zur Auslieferung von Waren an dessen Kunden (d.h. ein Kunde bestellt beim Handelsunternehmen - dieses bestellt dann die Waren bei dessen Vorlieferanten und liefert dann aus und berechnet).
Da das Unternehmen selber keinen LKW hat mietet es sich diesen über eine Autovermietung. Es müsste sich dabei um den sog. Werkverkehr handeln.

Braucht dieses Unternehmen eine Fahrerkarte, da es ja gewerblich unterwegs ist ? Braucht das Unternehmen zusätzlich noch eine sog. „Urlaubsbescheinigung“ bzw. Tätigkeitsnachweis der letzten 28 Tage ? Immerhin fährt das Unternehmen nur 2 - 3 Mal im Jahr mit einem Miet-LKW.
Wie verhält es sich, da ja Werkverkehr betrieben wird ? Gibt es da andere Regelungen ? Muss das Unternehmen diesen anmelden ?

Über Infos freue ich mich :smile:

Grüße

Hallo,
also die Fahrerkarte kann nur eine Person haben, nicht ein Unternehmen. Und das Fahren mit fremden Fahrerkarten ist strengstens verboten…
Sind denn diese Miet-LKWS mit digitalen Fahrtenschreibern ausgerüstet und nicht mit der guten alten tachoscheibe ?
Ansonsten Fahrerkarte beim TÜV beantragen, ist kein großes Ding.

Wie sich das mit den Bescheinigungen der letzten 28 Tage verhält, weiss ich auch nicht.

Martin