Liebe/-r Experte/-in,
mir wurde 1996 die FE der Klassen 1b & 3 (damals bis 7,5t) entzogen.
Der Grund: 19 Punkte in Flensburg, größtenteils erstanden
durch „angewiesene“ schnelle Fahrweise.(Kein Alkohol, keine Drogen)
Mir wurde eine MPU auferlegt, deren Ergebnis war, das ich durch eine Nachschulung (Gesetzesstand 1996!)a 6 Doppelstunden und eine anschließende Fahrt mit einem Fahrlehrer ich meine FE zurückerhalte.
Leider konnte ich damals das Geld für die Schulung nicht aufbringen, so wurde mir die FE entzogen.
Nun ist es unabgänglich, das ich eine FE zumindest für PKW wiederbekomme.
Da die Aussagen der örtlichen Fahrschulen sich sehr unterscheiden, würde ich gerne wissen, wie ich auf legale und günstige Weise den Lappen wiederbekomme.
Entzogen wurde der FS in Herne, NRW, ich wohne aber seit 1996 in Berlin.
Es muss einen anderen Weg geben, als nur für den Antrag auf „Neuerteilung\Wiedererteilung“ schon 195.- € zu bezahlen.
Auto fahren kann ich selbstverständlich noch, nur fehlt mir die „Prüfungspraxis“. Autofahren daher, weil ich als KFZler arbeite, und auf dem Grundstück ständig rumrangiere.
Eine Fahrschule sagte mir, das ich mir die Papiere von der Behörde schicken lassen soll, die mir die FE entzogen hat, und lediglich die Nachschulung machen muss, und ich dann meinen FS wiederbekomme…
Bitte um jede noch so kleine Info, bin sehr dankbar!
Leider kann ich urlaubsbedingt nicht weiterhelfen.
mfg
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Hallo Herr Kai Gillert,
Ich nehme an die Füherscheinbehörde fordert die 195,- €. Da täte ich mal nachfragen ob eine Wiedererteilung für Sie genemigt wird, oder Sie müssen die Fahrerlaubnis nochmals (Ersterteilung) machen.
Bei der Wiedererteilung können Sie (die kosten beziehen sich auf Baden - Württemberg) mit ca. zu den 195 € noch 500 € für die Fahrerlaubnis rechnen, Sie müssen nur noch eine Theorieprüfung (keine Fahrschule nötig) und eine Praktische Prüfung da brauchen Sie eine Fahrschule machen, keinen Theoretischen Unterricht und die Sonderfahrten fallen weg.
Bei eine Ersterteilung eine ganz normale Ausbildung in Theorie und Praxis mit den entsprechenden Prüfungen.
In Baden - Württemberg wird über diesen Zeitraum 1996 - 2009 mehr als 10 Jahre noch eine Fahrverhaltensbeobachtung durch einen Verkehrspsychologen angeordnet um eine Wiedererteilung zu erhalten wenn diese positiv ausfällt kann die Fahrelaubnisbehörde einer Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zustimmen.
Mfg
Axel Dötterl
Kfz- Meister und Fahrlehrer aller Klassen
Sehr geehrter Herr Gillert,
ich habe hier in Berlin beim Bürgeramt recherchiert und mir selbst sind als Fahrschulinhaber und als Seminarleiter von Aufbauseminaren Fälle bekannt, die um eine Antragstellung auf Neuerteilung/Wiedererteilung beim Bürgeramt nicht herumkommen. Der Antrag auf Neuerteilung kostet in Berlin 220,- EUR und die Auskunft über das polizeiliche Führungszeugnis 13,- EUR.
Leider kann ich Ihnen keine bessere Antwort geben. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihren Bemühungen zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.
MfG Reinhard Friedrich