Fahrerlaubnis

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe den Führerschein vor über 25 Jahren gemacht. Damals auf Automatik. Es hieß: Kein Problem, Du kannst trotzdem Schaltwagen fahren. Was ich auch die letzten 25 Jahre gemacht habe.
Nun sehe ich in meinem neuen Führerschein diesen Eintrag Schlüssel 78, dass ich nur Automatik fahren darf. Wie ist das einzuschätzen und wie bekommt man diesen Eintrag notfalls weg?

Danke

Thomas

Wurde die Prüfung damals auf einem Automatikfahrzeug
gemacht?

Wenn die Schlüsselzahl in den Kartenführerschein
übernommen wurde, war im alten Führerschein sicher auch
schon ein Automatikeintrag vorhanden.
Diesen Eintrag kann man nur durch eine erneute Prüfung
auf einem Fahrzeug mit Handschaltung weg bekommen

Viele Grüße
Sascha

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wurde die Prüfung damals auf einem Automatikfahrzeug
gemacht?

Wenn die Schlüsselzahl in den Kartenführerschein
übernommen wurde, war im alten Führerschein sicher auch
schon ein Automatikeintrag vorhanden.
Diesen Eintrag kann man nur durch eine erneute Prüfung
auf einem Fahrzeug mit Handschaltung weg bekommen

Viele Grüße
Sascha

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.

Ich kann leider nicht weiterhelfen.
mfg
Hannes Linke

Hallo Thomas

Ich weiß nicht, wer Ihnen damals gesagt hat, dass Sie auch Schaltwagen fahren dürfen. Der Fahrlehrer war es bestimmt nicht, denn er muss es ja wissen. Wenn Ihre Fahrerlaubnis nur auf Automatik eingeschränkt ist, dann dürfen Sie nur Autos fahren, die kein Kupplungspedal haben. Fahren Sie dennoch ein Auto mit Kupplungspedal, dann fahren Sie ohne Fahrerlaubnis.
Wenn Sie diesen Zustand (Schlüsselzahl 78) beseitigen wollen, dann müssen Sie zum Bürgeramt gehen und einen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis stellen für Schaltwagen. Ich empfehle Ihnen eine Fahrschule aufzusuchen und dort das prüfungsgerechte Fahren zu üben. Sie müssen dann eine Fahrprüfung ablegen und erhalten dann eine Fahrerlaubnis ohne Schlüsselzahl 78. Sie brauchen keine Sonderfahrten machen (Autobahn, Nachtfahrt und dergleichen mehr.) Sie brauchen auch keine theoretische Prüfung ablegen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Friedrich

Hallo Thomas

meine erste nachfrage lautet wann den Führerschein gemacht, und war dazwischen mal ein Entzug?

Wenn der Führerschein nach 1975 gemacht wurde gab es die trennung Schaltung / Automatik.
Wer den Führerschein auf Schaltung gemacht hat dar alle Arten fahren der auf Automatik hat eine einschränkung (siehe 78). Man kann diese Zahl durch eine erneute Prüfung Praktisch austragen.

Gruß

Axel

Hallo,

der Fahrlehrer hat es gesagt, anno 1984. Eine erneute Prüfung ist ja eigentlich unsinnig, da ich ja 25 Jahre unfallfrei Schaltwagen fahre. Was würde der Spaß den kosten? Gibt es noch eine andere Möglichkeit?

Danke.

Hi Axel,

der Führerschein wurde 1984 gemacht, Entzug gab es nicht. Eine erneute Prüfung ist ja irgendwie unsinnig, nach 25 Jahren…
Was kostet so etwas? Gibt es noch eine andere Möglichkeit?

Gruß
Thomas

Hallo Thomas,
Wenn Sie keine prüfunge machen möchten wird Ihnen nichts anderst übrig bleiben auf Automatik umzusteigen. Ich vermute damals hat Ihre Fahrschule auf Automatik mit Ihnen die Prüfung abgelegt und so kommt es zu dieser Schlüsselnummer.
Wenn sie nachweisen können das Sie auf Schaltung damals die Praktische Prüfung für Kl. B (alt Kl. 3) abgelegt haben kann die Verwaltungsbehörde (Führerscheinstelle) diese Schlüsselnummer austragen. Schauen Sie mal auf Ihren alten Führerschein wenn sie diesen noch haben was hinten eingetragen ist. Wenn kein Eintrag über „automatischer Kraftübertragung“ ist ist der Nachweis erbracht und es ist ein Fehler vom Amt.
Kosten für eine steichung diese Schlüsselnummer ca. um 400 - 700,00 € (je nach Bundesland).

mgf
Axel

Hallo Axel,

sicher haben sie sich verschrieben…400 - 700 Euro…für das Ändern eines Eintrags wäre das ein bisschen viel Steuergeld.
Gruß
Thomas

Hallo Thomas,

so weit ich informiert bin, mußt Du ein paar Fahrstunden nehmen und leider noch einmal die praktische Prüfung absolvieren, erst dann ist es Dir erlaubt einen Schaltwagen zu führen und bekommst somit auch den Eintrag erweitert…bislang hast Du unerlaubt ein Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe geführt.

Lieben Gruß…

Hallo Thomas

Ich habe mich nicht verschrieben, das sind die Ausbildungskosten incl. der Praktischen Prüfung. Die Gebühr bei der Führerscheinstelle kann ich nicht genau sagen in unserm Landkreis sind es 37,50 € (Erweiterung) + 8,70 € (Steichung im Führerschein) und 5,10 € für die Gemeinde.

Da aber für die streichung der Schlüsselzahl eine Praktisch Prüfung fällig ist kommt der Betrag von 400-700 € zustande, bestehnd aus Anmeldebetrag, Fahrstunden, Vorstellung zur Prüfung und TüV Gebühr (in Höhe von 56,14 € Tüv Südwest).

mfg

Axel

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe den Führerschein vor über 25 Jahren gemacht. Damals
auf Automatik. Es hieß: Kein Problem, Du kannst trotzdem
Schaltwagen fahren. Was ich auch die letzten 25 Jahre gemacht
habe.
Nun sehe ich in meinem neuen Führerschein diesen Eintrag
Schlüssel 78, dass ich nur Automatik fahren darf. Wie ist das
einzuschätzen und wie bekommt man diesen Eintrag notfalls weg?

Danke

Hallo Thomas,

so weit ich informiert bin, mußt Du ein paar Fahrstunden nehmen und leider noch einmal die praktische Prüfung absolvieren, erst dann ist es Dir erlaubt einen Schaltwagen zu führen und bekommst somit auch den Eintrag erweitert…bislang hast Du unerlaubt ein Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe geführt.

Lieben Gruß…
Agnes

Thomas

Von 1984 bis März 1986 gab es keine Einschränkung zur Führung von Fahrzeugen mit automatischem Getriebe wenn die Prüfung auf einem solchen gemacht wurde. Voraussetzung war das mind. 6 Fahrstunden auf einem Schaltwagen absolviert wurden. Dennoch erfolgte ein Eintrag im Führerschein („Prüfung auf Fahrzeug mit Automatik abgelegt“), der rechtl. allerdings irrelevant ist und beim Umschreiben auf den neuen EU-Führerschein auch ersatzlos entfallen sollten.

Wenn die Führerscheinstellen diesen Eintrag in die Beschränkung 78 umgewandelt hat, hat sie einen Fehler gemacht. Einfach nochmal mit der Führerscheinstelle in Verbindung setzen.

Erstaunlich, was die Leute hier für einen Quatsch schreiben…

Viel Glück!
Rüdiger

Rüdiger, Du bist ein Genie!!

Ich kann dir gar nicht sagen, wie dankbar ich dir für diese Antwort bin. Ich hatte schon an meiner Wahrnehmung gezweifelt.

Herzliche Grüße aus Berlin!