Fahrerlaubnis 1 Monat nach Ablauf der HU

Nabend,

ich wohne im Saarland und habe schon von mehreren (unverlässlichen) Quellen gehört, dass es in diesem Bundesland möglich ist, u.a. private PKW bis zu einen Monat nach Ablauf der HU zu fahren ohne dass es damit Probleme gibt.

Das Saarland ist angeblich das einzige Bundesland in dem das so ist.

Stimmt das???

gruß
Frederic

Hallo,

ist bundesweit gleich. Zwei Monate überziehen wird toleriert, kostet nichts.

Gruß

hartmut

Hallo,

ist bundesweit gleich. Zwei Monate überziehen wird toleriert,
kostet nichts.

Kann ich dazu mal bitte die Quelle haben?

Bommel

Zwei Monate überziehen wird toleriert,

Hallo,
hier steht, bis zu 2 Monate kostet 15 EUR, danach mehr.
http://www.einfach-autos.de/bussgeldkatalog/hauptunt…
Aber
was ist der Vorteil, wenn Du das Auto weiterfahren willst, kommt die naechste Untersuchung dann entsprechend frueher.
Gruss Helmut

Hi,

und danke für die vielen Antworten.

Sehe ich das falsch oder steht auf genannter Seite nicht gerade, dass es bis zu 2 Monaten nichts kostet? Private Kfz müssten doch in die Kategorie „Pkw und Krafträdern sowie sonstigen Kfz“ gehören.

Somit würde es nur für LKW/Busse in den ersten 2 Monaten etwas kosten. Bitte korrigieren wenn ich falsch liege…

Der Grund ist übrigens der, dass man durch das verspätete TÜVen die Frist für die nächste HU immer um 1-2 Monate weiterschieben kann…

Würde es denn einen haftungsrechtlichen Unterschied machen, wenn z.B. nach Ablaufen der Frist ein Unfall passiert?

gruß
Frederic

Hallo,

Der Grund ist übrigens der, dass man durch das verspätete
TÜVen die Frist für die nächste HU immer um 1-2 Monate
weiterschieben kann…

Genau das kann man nicht! Der nächste Termin ist genau der gleiche, auch wenn verspätet geprüft wurde. Um genau das auszuschließen, was Du hier andenkst.
Gruß
loderunner (ianal)

Moin,

Der Grund ist übrigens der, dass man durch das verspätete
TÜVen die Frist für die nächste HU immer um 1-2 Monate
weiterschieben kann…

Das war früher mal so.
Früher bekam man beispielsweise bei Termin 07/08 wenn man 09/08 erst hinfuhr, auch die Plakette 09/10.
Das ist aber geändert worden. Wenn Du heute mit Plakettenstand 07/08 erst 09/08 hinfährst, bekommst Du trotzdem die Plakette 07/10.
Fährst Du mit Plakettenstand 07/08 gar erst 07/09 hin, bekommst Du nur noch ein Jahr TÜV.
Wobei es kein Freibrief ist den TÜV-Termin bis zu 2 Monaten zu überziehen. Wenn das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist greifen natürlich die übrigen §§, je nach dem was bemängelt wird.
Unter Umständen kann das nach Nr.107.2, 108oder 214 BkatV geahndet werden. Und der Spass kostet dann zwischen 25,-EUR und 100,-EUR plus 3 Punkte.

Gruss Jakob

Private Kfz müssten doch in die Kategorie "Pkw und Krafträdern sowie

sonstigen Kfz" gehören.

Somit würde es nur für LKW/Busse in den ersten 2 Monaten etwas
kosten. Bitte korrigieren wenn ich falsch liege…

Hi,
doch, Du hast richtig gelesen, ich hab zu schnell gelesen. Bis 2 Monate keine Strafe.
Gruss Helmut

Hallo,

naja… ich hatte die letzte HU vor 1 Woche bei der Dekra. Hu ist 06/08 abgelaufen und jetzt hab ich die Plakette 07/10 …

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Halo,

naja… ich hatte die letzte HU vor 1 Woche bei der Dekra. Hu
ist 06/08 abgelaufen und jetzt hab ich die Plakette 07/10 …

Glückwunsch!
Der Prüfer hat das bestimmt nicht geschnallt.

Ich habe früher immer 2 oder mehr Monate rausgeschunden.
Da es immer sehr alte Autos waren, musste ich zweimal vorfahren.
Bei der 2. Vorfahrt habe ich durch kompetentes Auftreten (Selbermacher) ab und zu nochmal 1 Monat rausschinden können. Heute geht das alles leider nicht mehr.

Gruss,

TR

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Hallo,

Fährst Du mit Plakettenstand 07/08 gar erst 07/09 hin,
bekommst Du nur noch ein Jahr TÜV.
Wobei es kein Freibrief ist den TÜV-Termin bis zu 2 Monaten zu
überziehen. Wenn das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist greifen
natürlich die übrigen §§, je nach dem was bemängelt wird.
Unter Umständen kann das nach Nr.107.2, 108oder 214 BkatV
geahndet werden. Und der Spass kostet dann zwischen 25,-EUR
und 100,-EUR plus 3 Punkte.

Wie ist es denn, wenn ein Fahrzeug seit Jahren nicht auf öffentlichen Flächen bewegt wird und die HU z.B. 2003 fällig war?

Cheers, Felix

Hi

Wie ist es denn, wenn ein Fahrzeug seit Jahren nicht auf
öffentlichen Flächen bewegt wird und die HU z.B. 2003 fällig
war?

dann sollte man sich aufm Weg zum TÜV nicht erwischen lassen :wink: besser mal vorher bei den Behörden fragen

Cheers, Felix

Der Mikesch

Moin,

dann handelt es sich um eine vorübergehende Stillegung oder hat jemand 5 Jahre Steuern + Versicherung gezahlt ;o))

Gruß

Bernd

Moin,

Wie ist es denn, wenn ein Fahrzeug seit Jahren nicht auf
öffentlichen Flächen bewegt wird und die HU z.B. 2003 fällig
war?

Da wird dann der normale TÜV gemacht und man bekommt (so Gott und der Prüfer es wollen) die 2-Jahresplakette.
Es soll wohl eine Anweisung geben das bei bis zu 23 monatiger Überziehung max. 11 Monate abgezogen werden. Eine Bestätigung dafür habe ich allerdings nicht.
Bei meinem Anhänger hatte ich mich im Jahr geirrt. Der war eigentlich 05/07 fällig. Naja, das Ding benutze ich vielleicht max. 3 mal im Jahr.
Als ich jetzt im Mai da war gabs auch nur die Plakette bis 05/09, was mir aber klar war.

Gruss Jakob

Hallo,

Wie ist es denn, wenn ein Fahrzeug seit Jahren nicht auf
öffentlichen Flächen bewegt wird und die HU z.B. 2003 fällig
war?

Da wird dann der normale TÜV gemacht und man bekommt (so Gott
und der Prüfer es wollen) die 2-Jahresplakette.

Danke, so irgendwie muss es ja wohl sein :wink:

Mein Fendt Dieselross, Bj 55, http://www.walderdorff.org/cars/diesross.html kommt halt nie bis zur Straße :wink:

Cheers, Felix