Fahrerlaubnis CZ nach D überschreiben

Hallo,
folgende Situation: Meine Frau stammt aus Tschechien, hat dort 1991 ihren Führerschein gemacht, und lebt nun dauerhaft (bei mir…) in D. Folgerichtig benötigt sie nun auch eine deutsche Fahrerlaubnis.
Nach Auskunft von Behörden und ADAC kann diese nicht überschrieben werden und müßte deshalb hier neu gemacht werden.
Parallel dazu habe ich jedoch erfahren, daß die Führerscheine aus bspw. Polen und der Slowakei durchaus überschrieben werden könnten, was mich etwas verwundert, da m. W. keine nennenswerten Unterschiede zwischen diesen und dem tschechischen besteht.
Besteht Hoffnung, daß irgendwann demnächst die Regelung zur Überschreibung geändert wird…? Macht es Sinn, zu warten…?
MfG
Michael Zettler

Hi Michael,

die Aussagen sind nur teilweise richtig.

Soweit ich mich erinnern kann (meine Mom hatte vor etlichen Jahren genau dasselbe Problem mit ihrem polnischen Führerschein), ist es so, daß die Führerscheine durchaus umgeschrieben werden können, allerdings nur innerhalb eines Jahres nach dem Umzug nach Deutschland. Später muß die Pappe hier tatsächlich neu gemacht werden.

Wenn Du mich fragst, ist das absoluter Unsinn, schließlich sind ausländische Führerscheine nicht nur in dem Land, in dem sie gemacht wurden gültig, sondern gelten international.

Noch paradoxer ist, daß Deine Frau Gemahlin mit ihrem Führerschein in der Tschechei nach wie vor fahren kann.

Besteht Hoffnung, daß irgendwann demnächst die Regelung zur
Überschreibung geändert wird…? Macht es Sinn, zu warten…?

Klingelt’s bei Bürokratie???

Gruß

Tessa

Hallo,

die Aussagen sind nur teilweise richtig.

Soweit ich mich erinnern kann ist es so, daß die Führerscheine durchaus
umgeschrieben werden können, allerdings nur innerhalb eines
Jahres nach dem Umzug nach Deutschland. Später muß die Pappe
hier tatsächlich neu gemacht werden.

Dies gilt für diverse Ost-Staaten, jedoch nicht für CZ.

M. M. nach ist das Paradoxum aber, daß slowakische FS ungeschrieben werden können, obwohl bis 1990 die Tschechoslowakei einen einheitlichen FS hatte… strange…

Also werden wir Zeit aufwenden und zahlen… und als Protest kaufe ich ihr ein Auto mit mind. 5 Litern Hubraum und ohne Kat, daß auch an Steuer und Sprit noch `was verdient bleibt…;~)
MfG
Michael zettler

Ist möglich, wenn Prüfung abgelegt wurde…
Hallo Michael,

folgende Situation: Meine Frau stammt aus Tschechien, hat dort
1991 ihren Führerschein gemacht, und lebt nun dauerhaft (bei
mir…) in D. Folgerichtig benötigt sie nun auch eine deutsche
Fahrerlaubnis.

Kann Sie auch bekommen…

Nach Auskunft von Behörden und ADAC kann diese nicht
überschrieben werden und müßte deshalb hier neu gemacht
werden.

Stimmt nicht ganz, Deine Frau kommt aus einem „Drittstaat“ (nicht EU/EWR-Staat) und muß nach Verlegung Ihres dauerhaften Wohnsitzes nach D binnen 6 Monaten (!!) eine Umschreibung beantragen. Die Fahrausbildung entfällt, jedoch muß eine Theoretische und Praktische Prüfung abgelegt werden und der Tschechische FS bleibt bei der zuständigen Zulassungsstelle.

Tatsache ist auch, daß FS aus der Slowakei OHNE diese Prozedur anerkannt und umgeschrieben werden.

Ich (das Buch) empfiehlt VOR der praktischen Prüfung eine (kostenpflichtige) Probefahrt mit dem Fahrlehrer, damit die praktische Prüfung nicht zum Fiasko (auch Unfallrisiko) ausartet. Für die theoretische Prüfung meß sowieso „gebüffelt“ werden.

Ich darf Dich als MOD des „Vier,- und Mehrräder-Brettes“ auf die beiden Bücher verweisen die in der Brettbeschreibung zu sehen sind. Aus dem einen stammen die Hinweise diese Postings.

dennis

Vielen Dank, und auf gute Zusammenarbeit weiterhin… in Deinem Brett!