Fahrerlaubnis Verordnung gilt für Fußgänger ?

Es gibt die Fahrerlaubnis Verordnung. Meinem Verständis nach gilt diese für Teilnehmer am Straßenverkehr, inkl. Fahrrad,Mofa,elektr. Rollstuhl usw.

Ist jene Fahrerlaubnis Verordung dann auch bindend für Fußgänger auf dem Gehweg?

Bin in einer Diskussion ob Sehbehinderte verpflichtet sind sich zu kennzeichnen (siehe Paragraph 2 in jenen Gesetz).

Ist ein Rollstuhlfahrer auf der Straße unterwegs mit einem eölektrisch betriebenen Gefährt denke ich sollte er seine Sehbehinderung zeigen durch die gelbe Armbinde bzw. Anstecknadel.

Doch ist man Fußgänger auf dem Gehweg, gilt da nicht eher das BGB als die Fahrerlaubnis Verordnung ?

Bin selbst sehbehindert als Fußgänger unterwegs,mag aber nicht immer meine gelbe Anstecknadel tragen. Tragen sie eher in überfüllten Einkaufszentren oder in der Innenstadt wo viele Menschen sind mit denen ich ggf. zusammen stoßen könnte.

Deshalb, remple ich in einem Einkaufszentrum versehentlich jemanden an oder auf dem Gehweg ,Fußgängerzone…unterliege ich dann nicht dem BGB oder dem Fahrerlaubnisrecht?

Jemand bezieht sich auf das Fahrerlaubnisrecht und meint ich müsse überall meine Sehbehinderung kenntlich machen. Ich sei dazu verpflichtet.

Wie gesagt,ich bin ein reiner Fußgänger, nutze kein Fahrrad oder ähnliches im öffentlichen Straßenverkehr.

Schwieriges Thema,kann man lange darüber diskutieren.

Danke für Eure Antworten!

Markus,der 1969er

Hallo,

Es gibt die Fahrerlaubnis Verordnung. Meinem Verständis nach gilt diese für Teilnehmer am Straßenverkehr, inkl. Fahrrad,Mofa,elektr. Rollstuhl usw.

Ist das so? Brauchen Fussgänger, Radfahrer und Rollstuhlfahrer irgend eine Fahrerlaubnis?
Also § 1 sagt, dass jeder zugelassen ist, wenn es keiner besonderen Erlaubnis für die Verkehrsart bedarf.

Ist jene Fahrerlaubnis Verordung dann auch bindend für Fußgänger auf dem Gehweg?

Nur insofern, dass sie keiner besonderen Erlaubnis dafür bedürfen.

Bin in einer Diskussion ob Sehbehinderte verpflichtet sind sich zu kennzeichnen (siehe Paragraph 2 in jenen Gesetz).

Dort steht etwas von können, also nicht müssen.

Ist ein Rollstuhlfahrer auf der Straße unterwegs mit einem eölektrisch betriebenen Gefährt denke ich sollte er seine Sehbehinderung zeigen durch die gelbe Armbinde bzw. Anstecknadel.

Also vernünftig wäre das ganz sicher.

Doch ist man Fußgänger auf dem Gehweg, gilt da nicht eher das BGB als die Fahrerlaubnis Verordnung ?

Das BGB sagt vielleicht etwas Haftungsfragen, wenn dan etwas passiert ist aber nichts zur Teilnahme am Straßenverkehr.

Bin selbst sehbehindert als Fußgänger unterwegs,mag aber nicht immer meine gelbe Anstecknadel tragen. Tragen sie eher in überfüllten Einkaufszentren oder in der Innenstadt wo viele Menschen sind mit denen ich ggf. zusammen stoßen könnte.
Deshalb, remple ich in einem Einkaufszentrum versehentlich jemanden an oder auf dem Gehweg ,Fußgängerzone…unterliege ich dann nicht dem BGB oder dem Fahrerlaubnisrecht?

Also hier hat die Fahrerlaubnis überhaupt nichts zu suchen. Die Haftung ist dann in der Tat nach dem BGB zu beurteilen. Anwürfe wie: Kannst Du nicht richtig kucken, können dann ja wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Jemand bezieht sich auf das Fahrerlaubnisrecht und meint ich müsse überall meine Sehbehinderung kenntlich machen. Ich sei dazu verpflichtet.

Also zumindest die FeV sieht hier keine Pflicht.

Wie gesagt,ich bin ein reiner Fußgänger, nutze kein Fahrrad oder ähnliches im öffentlichen Straßenverkehr.
Schwieriges Thema,kann man lange darüber diskutieren.

Richtig. Im eigenen Interesse spricht wohl einiges für die Kennzeichnung, Pflicht ist sie nicht.

Grüße

Es gibt die Fahrerlaubnis Verordnung. Meinem Verständis nach
gilt diese für Teilnehmer am Straßenverkehr, inkl.
Fahrrad,Mofa,elektr. Rollstuhl usw.

Hallo,

§1 §2 3§ regeln die Teilnahme am Verkehr
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/index.html

Ist jene Fahrerlaubnis Verordung dann auch bindend für
Fußgänger auf dem Gehweg?

Ja, für jeden der am Verkehr teilnimmt.

Bin in einer Diskussion ob Sehbehinderte verpflichtet sind
sich zu kennzeichnen (siehe Paragraph 2 in jenen Gesetz).

Verpflichtet nicht, aber für mich, als jemand der nicht sehbehindert ist, eine große Hilfe. Egal ob ich jetzt Auto fahre, oder als Fußgänger unterwegs bin.

Ist ein Rollstuhlfahrer auf der Straße unterwegs mit einem
eölektrisch betriebenen Gefährt denke ich sollte er seine
Sehbehinderung zeigen durch die gelbe Armbinde bzw.
Anstecknadel.

Sollen ja.

Doch ist man Fußgänger auf dem Gehweg, gilt da nicht eher das
BGB als die Fahrerlaubnis Verordnung ?

Das kommt erst ins Spiel wenn es Schäden gegeben hat.

Was zählt ist die StVO

Deshalb, remple ich in einem Einkaufszentrum versehentlich
jemanden an oder auf dem Gehweg ,Fußgängerzone…unterliege
ich dann nicht dem BGB oder dem Fahrerlaubnisrecht?

In Einkaufszentren gilt die FEV nicht, weil es da keine Teilnahme am Verkehr gibt.

Da gilt für Schadensregulierung das BGB, und für andere Vorkommnisse evt. StGB wenn z,B, jemand verletzt wird.

Schwieriges Thema,kann man lange darüber diskutieren.

Eigentlich nicht. Wenn es Hilfsmittel gibt die Behinderte und Nichtbehinderte das Miteinander zu erleichtern, finde ich es gut wenn sie auch eingesetzt werden.

Gruß

Nostra

Danke für Eure Antworten. Weiß nun das ich meine Sehbehinderung nicht gesetzlich verpflichtend zu erkennen geben muß, aber ich kann.

War nur entsetzt zu hören,das jemand felsenfest überzeugt ist man muß sich als Sehbehinderter zu erkennen geben.

Im §2 steht ja auch immer nur „kann“ und nicht „muß“.

Ich kenne mehrere Personen die sehr schlecht sehen,jene tragen auch keine Zeichen an ihrer Kleidung. Bewegen sie langsam und vorsichtig in ihrer Umwelt.

Man mag nicht immer zu erkennen geben das man behindert ist. Wurde z.B. auch dafür mal von einer Schulsekrätärin beschimpft,ich sei wegen meiner Sehbehinderung ein Sozialschmarotzer, sie (jene Frau ) müsse noch bis mind. 65 Jahren arbeiten.Sie kann das nicht ertragen und warf mich aus der Schule in Hamburg wo ich wegen einer Schulangelegenheit war wegen meines Sohnes.

Trägt man so eine gelbe Brosche,Armbinde etc. wird man nicht immer nett behandelt, falls man überhaupt von anderen wahr genommen wird.

Grüße
Markus,der 1969er

OT
Hallo

Wurde z.B. auch dafür mal von einer Schulsekrätärin
beschimpft,ich sei wegen meiner Sehbehinderung ein
Sozialschmarotzer,

Da könnte man auf den Gedanken kommen, diese komische Sekretärin wegen Beleidigung anzuzeigen.

Als Sozialschmarotzer würde ich jemanden bezeichnen, der arbeiten kann, aber nicht will. Das dann auch nur, wenn er Sozialleistungen bezieht.

sie (jene Frau ) müsse noch bis mind. 65
Jahren arbeiten.

Ist doch toll, wenn sie bis dahin noch arbeiten kann. Es gibt Berufe, da ist das einfach nicht drin.

Sie kann das nicht ertragen und warf mich aus
der Schule in Hamburg wo ich wegen einer Schulangelegenheit
war wegen meines Sohnes.

Die hat bestimmt einen Vorgesetzten…

Trägt man so eine gelbe Brosche,Armbinde etc. wird man nicht
immer nett behandelt

Kann nicht verstehen, warum es das gibt.

Hans