Es gibt die Fahrerlaubnis Verordnung. Meinem Verständis nach gilt diese für Teilnehmer am Straßenverkehr, inkl. Fahrrad,Mofa,elektr. Rollstuhl usw.
Ist jene Fahrerlaubnis Verordung dann auch bindend für Fußgänger auf dem Gehweg?
Bin in einer Diskussion ob Sehbehinderte verpflichtet sind sich zu kennzeichnen (siehe Paragraph 2 in jenen Gesetz).
Ist ein Rollstuhlfahrer auf der Straße unterwegs mit einem eölektrisch betriebenen Gefährt denke ich sollte er seine Sehbehinderung zeigen durch die gelbe Armbinde bzw. Anstecknadel.
Doch ist man Fußgänger auf dem Gehweg, gilt da nicht eher das BGB als die Fahrerlaubnis Verordnung ?
Bin selbst sehbehindert als Fußgänger unterwegs,mag aber nicht immer meine gelbe Anstecknadel tragen. Tragen sie eher in überfüllten Einkaufszentren oder in der Innenstadt wo viele Menschen sind mit denen ich ggf. zusammen stoßen könnte.
Deshalb, remple ich in einem Einkaufszentrum versehentlich jemanden an oder auf dem Gehweg ,Fußgängerzone…unterliege ich dann nicht dem BGB oder dem Fahrerlaubnisrecht?
Jemand bezieht sich auf das Fahrerlaubnisrecht und meint ich müsse überall meine Sehbehinderung kenntlich machen. Ich sei dazu verpflichtet.
Wie gesagt,ich bin ein reiner Fußgänger, nutze kein Fahrrad oder ähnliches im öffentlichen Straßenverkehr.
Schwieriges Thema,kann man lange darüber diskutieren.
Danke für Eure Antworten!
Markus,der 1969er