Fahrerlaubnis wiedererteilung

Liebe/-r Experte/-in,
Führerschein 1&3 1971 gemacht 73 wegen punkte verloren
bis 99 ohne gefahren, erwischt worden, dann nicht mehr gefahren, psychotherapie und 2010 MPU gemacht.
musste prüfung kl.B machen , um mich an die neuen gegebenheiten des straßenverkehrs zu gewöhnen ; so sagte man mir.
kl A verweigert man mir , bzw. ich soll auch dafür eine prüfung machen. begründung : wie bei B ich müsse mich an die neuen …
das ist mir nicht einleuchtend, der straßenverkehr ist für alle fahrzeuge gleich
außerdem jeder der die alte kl3 hat oder kl1 aber z.B…
30 jahre nicht gefahren ist darf ohne weiteres fahren.

soll isch nun beim verwaltungsgericht klage einreichen?

a ntwort eilt

Nein, nicht klagen sondern einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Nach 10 Jahren werden alle Strafeintragungen gelöscht. Man bekommt dann den Führerschein einfach wieder. Ich weiß nicht, welche Fahrschule Sie da über den Tisch gezogen hat.
MfG.
Reinhard Friedrich

sorry kann ich nicht helfen