Fahrerlaubnis?

Guten Tag,

meine frage lautet, ob man den Motorradführerschein machen kann, wenn man den Autoführerschein abgeben muss in dieser zeit?

Hi,

wenn es sich nur um Fahrverbot, also kein Entzug, handelt, ja. Da ist der Fahrlehrer der Fahrzeugführer.

Was nicht geht ist, nach bestandener Prüfung mit dem Mopped zur Fahrschule fahren. Ab da ist der Fahrlehrer nicht mehr Fahrzeugführer.

Q-Gruß

Hi,

wenn es sich nur um Fahrverbot, also kein Entzug, handelt, ja.
Da ist der Fahrlehrer der Fahrzeugführer.

Was nicht geht ist, nach bestandener Prüfung mit dem Mopped
zur Fahrschule fahren. Ab da ist der Fahrlehrer nicht mehr
Fahrzeugführer.

Kann man das so aus einem Gesetz o.ä. z.B. der FeV ableiten?

Gruß

Hi

_§ 2 StVG Fahrerlaubnis und Führerschein

(15) Wer zur Ausbildung, zur Ablegung der Prüfung oder zur Begutachtung der Eignung oder Befähigung ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führt, muss dabei von einem Fahrlehrer im Sinne des Fahrlehrergesetzes begleitet werden. Bei den Fahrten nach Satz 1 sowie bei der Hin- und Rückfahrt zu oder von einer Prüfung oder einer Begutachtung gilt im Sinne dieses Gesetzes der Fahrlehrer als Führer des Kraftfahrzeugs, wenn der Kraftfahrzeugführer keine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt._

http://www.jusline.de/index.php?cpid=f2c30fa9c0eeb4e…

Q-Gruß

Hi

_§ 2 StVG Fahrerlaubnis und Führerschein

(15) Wer zur Ausbildung, zur Ablegung der Prüfung oder zur
Begutachtung der Eignung oder Befähigung ein Kraftfahrzeug auf
öffentlichen Straßen führt, muss dabei von einem Fahrlehrer im
Sinne des Fahrlehrergesetzes begleitet werden. Bei den Fahrten
nach Satz 1 sowie bei der Hin- und Rückfahrt zu oder von einer
Prüfung oder einer Begutachtung gilt im Sinne dieses Gesetzes
der Fahrlehrer als Führer des Kraftfahrzeugs, wenn der
Kraftfahrzeugführer keine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt._

http://www.jusline.de/index.php?cpid=f2c30fa9c0eeb4e…

Na ich frag ja nur, weil es hier bei uns ein Haufen Gesetze und Verordnungen gibt. Hier steht es so, dort anders.
Und dann noch der Unterschied fahren und führen.
Also der Fahrlehrer führt die Karre. Verstanden.
Was ist den nun bei einem Fahrverbot? Fahren tut das Fahrzeug, gerade bei einem Motorrad aber dann doch der, der draufsitzt und den Lenker in der Hand hat.
Aber der hat ja Fahrverbot. ???

Gruß

Hi,

es geht hier um führen

V§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis Straßenverkehrsgesetz
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
ein Kraftfahrzeug führt , obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist,
http://bundesrecht.juris.de/stvg/__21.html

Da der Fahrlehrer das Fahrzeug führt, ist im Prinzip egal wer fährt, bzw. am Lenker / Lenkrad ist.

Ein Fahrschüler darf kein Fahrzeug führen, es fehlt schlicht an der Fahrerlaubnis deshalb der

Auszug aus § 2 StVG
Bei den Fahrten nach Satz 1 sowie bei der Hin- und Rückfahrt zu oder von einer
Prüfung oder einer Begutachtung gilt im Sinne dieses Gesetzes
der Fahrlehrer als Führer des Kraftfahrzeugs,

und dann geht es weiter mit,

wenn der Kraftfahrzeugführer keine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.

Bis zur bestandenen Prüfung hat der Fahrschüler keine Fahrerlaubnis. Ab dem Moment wo der Prüfer die Fahrerlaubnis aushändigt, hat der Fahrschüler eine Fahrerlaubnis, die er aber nicht nutzen darf, weil eben ein Fahrverbot besteht. Würde er jetzt von der Prüfung zur Fahrschule fahren, wäre nicht mehr der Fahrlehrer der Fahrzeugführer, sondern der frischgebackene Führerscheininhaber. Also fahren ohne Fahrerlaubnis.

Q-Gruß