Fahrerlaubnisbehörde Fahrerlaubnisbehörde Fahrerlaubnisbehörde

hallo und guten Tag,
ich wende mich an Sie zu folgendem Sachverhalt

ich habe eine Frage zu der Behörde…Fahrerlaubnisbehörde,
dabei denke ich, dass Sie evtl. aus Ihrer Berufspraxis
ein nahliegendes Beispiel haben/hatten und mir behilflich
sein können.

Zu mir ich bin 48 Jahre und seit 17 Jahren berentet auf
grund einer seelischen Erkrankung…Psychose

Vor 7 Jahren ist ein Sachverhalt eingetreten aufgrund dessen ich meinen Führerschein entzogen bekommen habe.
Ich musste einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen…die zuständige Behörde hat von
mir ein Gutachten von einem Speziallisten (psychologen)
angefordert, welches ich auch beigebracht habe.
Das Gutachten ist positiv ausgefallen! (Gutachten stammt aus 2005)

Nur gab es in 2005 noch eine sog. 2 Jahresfrist seitens
der Fahrerlaubnisbehörde innerhalb welcher ich hätte ab
Führerscheinentzug (2003) diesen ganzen Formularkram mit
der Behörde hätte erledigen müssen. Diese 2-Jahresfrist
ist aber nicht eingehalten worden, d.h. der gesamte Vor-
gang von Anfang bis Ende hat länger als 2 Jahre gedauert.

Dieseser letzte Absatz nur zum besseren Verständnis zu
den Vorschriften/Gesetzen der Fahrerlaubnisbehörde.

Die Behörde hat mir damls in 2005 schriftilch mitgeteilt, dass ich „aufgrund der 2-Jahres-Vorschrift“
die ich nicht fristgerecht erfüllt hätte,die Auflage
bekommen würde meinen Führerschein neu abzulegen.

In den vergangen Jahren war es mir aufgrund meiner kleinen Rente jedoch nicht möglich die Führersccheinprüfung abzulegen.

Ich habe mich letzte Woche telefonisch…an einen Mitarbeiter der
Fahrerlaubnisbehörde gewandt mit allgemeinen Fragen
dabei erklärte mir dieser Mitarbeiter, dass es die

2 Jahres-Vorschrift nicht mehr geben würde und ich
erneut einen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellen solle…der Fall würde neu entschieden

und dieser Mitarbeiter stellt dabei im Telfonat deutlich
hervor, dass ich …mit keiner neuen Führerscehinprüfung
zu rechnen hätte…allenfalls erneut ein Gutachten
beibringen müsste.

Soviel zu diesem Behördenkram.

Meine Frage das Gutachten aus 2005 ist von einem Psychologen der zuständig ist für Fahrerlaubnisdinge
erstellt worden…ich habe 250,00 Euro dafür bezahlt
und es ist positiv ausgefallen…in den nachfolgenden
Jahren ist mein Gesundheitszustand…stabil gewesen und
ich bin in lfd. behandlung und nehme neuroleptika ein.

Kann die Behörde von mir ein erneutes Gutachten verlangen
oder würde es auch ausreichen wenn ich auf das Gutachten aus 2005 verweise und ein ärztliches Attest beibringe
woraus hervorgeht, dass ich in Behandlung bin und ich stabil bin???

Ich habe wenig Rente und die Kosten für den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis betragen bereits 55,oo Euro…und wenn dann wieder 250,00 Euro fällig werden
bedeutet dies für mich schon eine wirtschaftliche Härte.

Ich danke Ihnen, dass Sie mir „zugehört“ haben und würde
mich über eine Antwort von Ihnen freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane

hallo und guten Tag,
ich wende mich an Sie zu folgendem Sachverhalt

ich habe eine Frage zu der Behörde…Fahrerlaubnisbehörde,
dabei denke ich, dass Sie evtl. aus Ihrer Berufspraxis
ein nahliegendes Beispiel haben/hatten und mir behilflich
sein können.

Zu mir ich bin 48 Jahre und seit 17 Jahren berentet auf
grund einer seelischen Erkrankung…Psychose

Vor 7 Jahren ist ein Sachverhalt eingetreten aufgrund dessen
ich meinen Führerschein entzogen bekommen habe.
Ich musste einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis
stellen…die zuständige Behörde hat von
mir ein Gutachten von einem Speziallisten (psychologen)
angefordert, welches ich auch beigebracht habe.
Das Gutachten ist positiv ausgefallen! (Gutachten stammt aus
2005)

Nur gab es in 2005 noch eine sog. 2 Jahresfrist seitens
der Fahrerlaubnisbehörde innerhalb welcher ich hätte ab
Führerscheinentzug (2003) diesen ganzen Formularkram mit
der Behörde hätte erledigen müssen. Diese 2-Jahresfrist
ist aber nicht eingehalten worden, d.h. der gesamte Vor-
gang von Anfang bis Ende hat länger als 2 Jahre gedauert.

Dieseser letzte Absatz nur zum besseren Verständnis zu
den Vorschriften/Gesetzen der Fahrerlaubnisbehörde.

Die Behörde hat mir damls in 2005 schriftilch mitgeteilt, dass
ich „aufgrund der 2-Jahres-Vorschrift“
die ich nicht fristgerecht erfüllt hätte,die Auflage
bekommen würde meinen Führerschein neu abzulegen.

In den vergangen Jahren war es mir aufgrund meiner kleinen
Rente jedoch nicht möglich die Führersccheinprüfung
abzulegen.

Ich habe mich letzte Woche telefonisch…an einen Mitarbeiter
der
Fahrerlaubnisbehörde gewandt mit allgemeinen Fragen
dabei erklärte mir dieser Mitarbeiter, dass es die

2 Jahres-Vorschrift nicht mehr geben würde und ich
erneut einen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellen
solle…der Fall würde neu entschieden

und dieser Mitarbeiter stellt dabei im Telfonat deutlich
hervor, dass ich …mit keiner neuen Führerscehinprüfung
zu rechnen hätte…allenfalls erneut ein Gutachten
beibringen müsste.

Soviel zu diesem Behördenkram.

Meine Frage das Gutachten aus 2005 ist von einem Psychologen
der zuständig ist für Fahrerlaubnisdinge
erstellt worden…ich habe 250,00 Euro dafür bezahlt
und es ist positiv ausgefallen…in den nachfolgenden
Jahren ist mein Gesundheitszustand…stabil gewesen und
ich bin in lfd. behandlung und nehme neuroleptika ein.

Kann die Behörde von mir ein erneutes Gutachten verlangen
oder würde es auch ausreichen wenn ich auf das Gutachten aus
2005 verweise und ein ärztliches Attest beibringe
woraus hervorgeht, dass ich in Behandlung bin und Hallo Christiane, die Behörde kann tatsächlich so verfahren und ein aktuelles Gutachten anfordern.Wäre immer noch billiger als den Führerschein neu zu machen. Aber: Ein persönliches Gespräch mit Deinem Sachbearbeiter bei der Führerscheinstelle kann dennoch erfolgreich sein. Gehe doch einfach mal hin und erkläre Deine Situation in einem persönlichen Gespräch.Ist oft erfolgreicher als ein Telefonat.

Viel Erfolg
Rolf B.

hallo und guten Tag,
ich wende mich an Sie zu folgendem Sachverhalt

ich habe eine Frage zu der Behörde…Fahrerlaubnisbehörde,
dabei denke ich, dass Sie evtl. aus Ihrer Berufspraxis
ein nahliegendes Beispiel haben/hatten und mir behilflich
sein können.

Zu mir ich bin 48 Jahre und seit 17 Jahren berentet auf
grund einer seelischen Erkrankung…Psychose

Vor 7 Jahren ist ein Sachverhalt eingetreten aufgrund dessen
ich meinen Führerschein entzogen bekommen habe.
Ich musste einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis
stellen…die zuständige Behörde hat von
mir ein Gutachten von einem Speziallisten (psychologen)
angefordert, welches ich auch beigebracht habe.
Das Gutachten ist positiv ausgefallen! (Gutachten stammt aus
2005)

Nur gab es in 2005 noch eine sog. 2 Jahresfrist seitens
der Fahrerlaubnisbehörde innerhalb welcher ich hätte ab
Führerscheinentzug (2003) diesen ganzen Formularkram mit
der Behörde hätte erledigen müssen. Diese 2-Jahresfrist
ist aber nicht eingehalten worden, d.h. der gesamte Vor-
gang von Anfang bis Ende hat länger als 2 Jahre gedauert.

Dieseser letzte Absatz nur zum besseren Verständnis zu
den Vorschriften/Gesetzen der Fahrerlaubnisbehörde.

Die Behörde hat mir damls in 2005 schriftilch mitgeteilt, dass
ich „aufgrund der 2-Jahres-Vorschrift“
die ich nicht fristgerecht erfüllt hätte,die Auflage
bekommen würde meinen Führerschein neu abzulegen.

In den vergangen Jahren war es mir aufgrund meiner kleinen
Rente jedoch nicht möglich die Führersccheinprüfung
abzulegen.

Ich habe mich letzte Woche telefonisch…an einen Mitarbeiter
der
Fahrerlaubnisbehörde gewandt mit allgemeinen Fragen
dabei erklärte mir dieser Mitarbeiter, dass es die

2 Jahres-Vorschrift nicht mehr geben würde und ich
erneut einen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellen
solle…der Fall würde neu entschieden

und dieser Mitarbeiter stellt dabei im Telfonat deutlich
hervor, dass ich …mit keiner neuen Führerscehinprüfung
zu rechnen hätte…allenfalls erneut ein Gutachten
beibringen müsste.

Soviel zu diesem Behördenkram.

Meine Frage das Gutachten aus 2005 ist von einem Psychologen
der zuständig ist für Fahrerlaubnisdinge
erstellt worden…ich habe 250,00 Euro dafür bezahlt
und es ist positiv ausgefallen…in den nachfolgenden
Jahren ist mein Gesundheitszustand…stabil gewesen und
ich bin in lfd. behandlung und nehme neuroleptika ein.

Kann die Behörde von mir ein erneutes Gutachten verlangen
oder würde es auch ausreichen wenn ich auf das Gutachten aus
2005 verweise und ein ärztliches Attest beibringe
woraus hervorgeht, dass ich in Behandlung bin und Hallo Christiane, die Behörde kann tatsächlich so verfahren und ein aktuelles Gutachten anfordern.Wäre immer noch billiger als den Führerschein neu zu machen. Aber: Ein persönliches Gespräch mit Deinem Sachbearbeiter bei der Führerscheinstelle kann dennoch erfolgreich sein. Gehe doch einfach mal hin und erkläre Deine Situation in einem persönlichen Gespräch.Ist oft erfolgreicher als ein Telefonat.

Viel Erfolg
Rolf B.

hallo rolf,

vielen dank dass du mir geantwortest hast

ich habe im letzten telefonat mit dem sachbearbeiter
meine situation dargelegt…aber leider ohne den
erhofften erfolg…er sagt ich ziehe nicht eher ihre
akte bis mir die behördliche mitteilung vorliegt, dass
sie einen neuantrag auf fahrerlaubnis gestellt haben.

nun muss ich sehen wie ich das geld 500,00 euro zu-
sammen bekomme…ist schon schwer wenn ich nur 30,00
euro im monat für luxus übrig habe…

ich danke dir trotzdem vielmals für deine hilfe

alles gute und nochmals danke
christiane