Ich hatte vor ein paar Tagen ein Stammtischgespräch wo ein Gewerbetreibender aus Deutschland eine Baustelle in der Schweiz hat .
es gab ärger mit der örtlichen Polizei wegen des einen Firmenwagens mit der Aussage das der Wagen nicht mit einem PKW Führerschein ( alte Klasse 3 ) gefahren werden darf
Hallo!
Klasse 3 = neue EU-Klasse B = bis 3.500 kg Gewicht.
Kann es ein, der Dogde Doppelkabiner ist schwerer ?
Und woher soll der Schweizer Polizist wissen, dass man vielleicht wegen der Altregelung zum Deutschen Führerschein mit Kl. 3 LKWs bis 7,5 t fahren darf ?
Hätte man EU-Führerschein ,dann sollte man doch den entsprechenden vermerk im FS haben.
alte Klasse 3 ist doch bis 7500kg, bei Umschreibung auf die neuen FS hat er automatisch C1 eingetragen, damit dürfte das Fahrzeug selbst in der Schweiz gefahren werden. Den C1 gibt es auch in der Schweiz. Der Gute wird leider nur den alten Grauen haben und die Schweiz gehört nun mal nicht zur EU. Damit dürfte er das Fahrzeug eben nicht fahren. Mit dem Plastikkärtchen aber schon. Der Dodge kann locker mit 4600 kg zGG eingetragen sein.