Fahrgeld km - Geld Steuererklärung gemeldeter Wohnsitz woanders

Hallo, ich fahre täglich von meiner Ferienwohnung zur Arbeit. Mein gemeldeter Wohnsitz ist aber ein anderer. Kann ich in meiner Steuererklärung die tatsächlich gefahrenen km angeben oder wird das nicht anerkannt?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.

Servus,

dem Finanzamt ist es egal, ob Du gegen Melderecht verstößt oder nicht. Es gibt nur einen einzigen Zusammenhang, in dem es bei der ESt eine Rolle spielt, wo jemand gemeldet ist: Das ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Du kannst die tatsächlich gefahrene Entfernung angeben, mit der Anzahl von Tagen, für die Du sie tatsächlich gefahren bist.

Achte wie gesagt darauf, dass sich mit dem Lebensmittelpunkt auch die örtliche Zuständigkeit des Finanzamts ändert. Wenn in diesem Punkt ESt-Erklärungen inkohärent sind, führt das wie bereits ausführlich erklärt zu lästigen Diskussionen, die Du leicht vermeiden kannst, indem Du die Steuererklärung gleich an das richtige FA übermittelst.

Schöne Grüße

MM

Hallo, mein gemeldeter Wohnsitz gilt doch als Hauptwohnsitz oder?Kann ich dann einfach so, meine Steuererklärung in einer anderen Stadt abgeben? Mein Feriendomizil ist auf einem Campingplatz, auf dem ich mich zwar dauerhaft aufhalten kann, aber mich nicht anmelden darf.

Dein gemeldeter Wohnsitz gilt als Hauptwohnsitz, aber das hat mit der örtlichen Zuständigkeit des Finanzamtes nichts zu tun.

Die einzige Ausnahme, bei der Meldeverhältnisse für die Einkommensteuer eine Rolle spielen, habe ich Dir schon genannt.

Hierzu wörtlich aus § 19 AO (Hervorhebung von mir):

§ 19
Steuern vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen

(1) Für die Besteuerung natürlicher Personen nach dem Einkommen und Vermögen ist das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Wohnsitzfinanzamt). Bei mehrfachem Wohnsitz im Geltungsbereich des Gesetzes ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich der Steuerpflichtige vorwiegend aufhält.

Du mußt also Deine Steuererklärung bei dem für den Campingplatz zuständigen Finanzamt abgeben.

Warum Du Dich dort nicht anmelden darfst, sei mal dahingestellt.

Schöne Grüße

MM

Weil das nicht zum dauerhaften Bewohnen vorgesehen ist. Jedenfalls in den meisten Fällen.

D.h. sie kann sich da nicht anmelden, weil sie vom Verpächter keine Wohnungsgeberbestätigung erhält. Aber dürfen?

Na ja, ohne eine Bestätigung darf man, denke ich nicht, woanders anmelden… Sonst könnten das doch alle ohne jede Kontrolle tun. Oder habe ich was missverstanden?

Hierzu § 19 BMG:

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__19.html

Das Thema „Dauercamper“ wird übrigens von Gemeinde zu Gemeinde recht unterschiedlich gehandhabt. Wer fragt, bekommt immer eine Antwort.

Du kannst die zurückgelegten km auf jeden Fall angeben. Fährst du mit dem Auto oder mit den öffentlichen? Wenn du öffentlich fährst kann das Finanzamt ggf einen Nachweis in Form eines Monatstickets etc verlangen

Ja und? Ist seit 16. Mai geklärt.

Aber für Dich als ausgewiesenen Experten: Wie verfährt der Mitarbeiter beim FA bei der Veranlagung, wenn die angegebene Entfernung nicht zur angegebenen Adresse passt?

Schöne Grüße

MM