Fahrgeld Pfändbar ?

Hallo www Gemeinde

Wenn man vom Finanzamt Monatlich eine „Pendlerpauschale“ ausgezahlt bekommt, da man einen bestimmten weg zur Arbeit zurücklegt (36 cent für ersten 10KM, ab 11KM 40 cent pro km), ist diese dann pfändbar ? Das Monatliche Nettoeinkommen beträgt dabei ca 900 Euro. Die Fahrtkosten belaufen sich auf ca 150 Euro Monatlich. (Bleiben ja einem wirklich nur ca 750 euro übrig)
Soweit ich weiss ist man unter 940 Euro nicht pfändbar.

Gruß

Adrian

Was ist das denn? Das FA zahlt Kilometergeld??? Das musst du mir mal genauer erklären. Seit wann denn sowas. Ich verdiene auch nur 900.- euro netto, mir zahlt keiner etwas beim FA.

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Was ist das denn? Das FA zahlt Kilometergeld??? Das musst du
mir mal genauer erklären. Seit wann denn sowas. Ich verdiene
auch nur 900.- euro netto, mir zahlt keiner etwas beim FA.

Wenn du am Jahresende deine Steuererklärung abgeben musst, kannst du ja Angeben wie viel KM du zu deiner Arbeitsstätte fahren mustest. (Nur eine Fahrtrichtung wird gezählt). Dies bekommst du dann erstattet. Man kann aber auch Pauschal angeben wie viel km du zur arbeit fahren musst und sich die Pendlerpauschale auch Monatlich auf Konto überweisen lassen. Ich habe mein zuständiges Finanzamt angerufen und mich darüber informiert. Am besten du rufst auch bei deinem zuständigen Finanzamt an und informierst dich darüber. Mein Vater macht das genauso.

Achsooo, du meinst den Einkommenssteuerjahresausgleich. Alles klar, danke :smile:

Achsooo, du meinst den Einkommenssteuerjahresausgleich. Alles
klar, danke :smile:

Nein, meint der Eingangsposter nicht.

Weil er bestimmte Kosten „vorher“ klar dalegen
kann, lässt er sich das auf seiner Steuerkarte
vermerken. Eine Art „Freibetrag“. Damit zahlt
er nicht so viele Vorschüsse an das Finanzamt.

Vorteil : er hat das Geld in der Hand, kann zur Arbeit.
Er muss nicht fürchten, dass das Guthaben aus seiner
Einkommenssteuererklärung gepfändet wird.

Auf die Frage :
Fahrtkosten sind Werbungskosten und dienen
dem Erhalt der Arbeit - sind also nicht
pfändbar.
Gerade heute haben wir gegen eine Kreiskasse Strafantrag
gestellt, weil die widerrechtlich gepfändet haben.
Wirst also im Zweifel nicht am Anwalt / Gericht
vorbeikommen.

Ist ne miese Sache diese Art Pfändungsversuch.

Deshalb, weil es heute schon zu viele
Sozialschmarotzer gibt…

Hallo Lambert,

Fahrtkosten sind Werbungskosten und dienen
dem Erhalt der Arbeit - sind also nicht
pfändbar.

das steht so aber nicht in der ZPO. Bitte Dich also um konkretere Hinweise hierzu, bevor die wohlmeinenden Gehaltsabrechner, die hier mitlesen, diese Auffassung schlicht übernehmen.

Nicht pfändbar sind „Auslagen“ des Arbeitnehmers, betreffend Fahrten geht es um Reisekosten, nicht um die täglichen Wege. Es besteht die Möglichkeit, bei individuell außergewöhnlich hohen Aufwendungen eine ebenfalls individuell höhere Feststetzung des nicht pfändbaren Betrages zu beantragen - die Gleichung „Werbungskosten sind grundsätzlich nicht pfändbar“ geht so aber nicht auf.

Oder gibt es mittlerweile Rechtsprechung hierzu, die das präzisieren würde? Bei mir ists zwei Jahre her, dass ich die Frage einer nicht ganz faulen Anwältin vorgelegt habe, sie konnte dazu nichts finden.

Was die von Dir angesprochene Pfändbarkeit von ESt-Erstattungen angeht: dieses ist wieder eine ganz andere Kiste. Der Arbeitgeber ist gehalten, auf die errechnete Nettoauszahlung unter Berücksichtigung nicht pfändbarer Anteile die Pfändungstabelle anzuwenden, egal wie es zu dieser Nettoauszahlung gekommen ist. Anderenfalls sitzt er mit im Boot und haftet für nicht einbehaltene pfändbare Bezüge.

Wenn Du mich eines Besseren belehren kannst: Gerne, aber bitte mit Quelle und Begründung.

Schöne Grüße

MM

MM :

die Quelle habe ich nicht, weil der beteiligte
ansonsten fleissige Chef meinte, da kann er
nix verdienen und hat die Frau direkt zum
Amtsgericht geschickt. Habe später erfahren,
dass sie dort Glück hatte, weshalb sie i. d.
Sache nicht wiederkam.

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Das glaube ich nicht!
Hi!

Wenn ich als Abrechner eine Pfändung in Händen halte, dann habe ich (etwas vereinfacht) vom verbleibenden Nettoeinkomen alles bis zur Freigrenze abzuführen!

Natürlich gibt es Vergütungsbestandteile, die nicht pfändbar sind (§§ 850a&b ZPO), aber um einen solchen handelt es sich hier NICHT!

Die Einkünfte aus dem Steuerausgleich sind pfändbar.

Wenn ein Freibetrag auf der Steuerkarte eingetragen ist, dann ist das doch nichts weiter, als ein „Vorschuss“ auf die Steuerrückzahlung!

Warum also sollte das Berücksichtigung finden, zumal ich als Abrechner überhaupt nicht wissen kann, warum der Freibetrag eingetragen wurde (das kann durchaus andere Gründe haben als die Entfernungspauschale)?!

Nix für ungut, aber da bist Du falsch informiert (oder beweist mir, dass ich falsch liege - mit Quelle!)!

Liebe Grüße
Guido

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Freibetrag?
Hi!

Ich nehme an, Du meinst die weniger gezahlten Steuern wegen der Eintragung eines monatlichen Freibetrags auf Deiner Steuerkarte?

Da muss ich Dich enttäuschen - diese „Bezüge“ sind voll pfändbar (der Abrechner kennt den Grund des Freibetrags nicht - wäre hier aber auch unerheblich - und muss abführen)!

Allerdings kommt jetzt die Einschrankung:
Bezüge bis 939,99 € sind in der Tat nicht pfändbar! Sinnigerweise werden unter Umständen dann 7 € gepfändet, wenn man einen Cent mehr verdient…
http://www.ratgeberrecht.de/docs/freibetraege.pdf

Zur Ursprungsfrage:
Man hätte bei einem höheren Einkommen noch die Möglichkeit, beim Vollstreckungsgericht einen Antrag zu stellen - allerdings kann es pfändbare Teile ausschließen, es muss nicht!!!

Siehe hierzu § 850 f ZPO

Liebe Grüße
Guido

Also wenn das tatsächlich gepfändet wird brauch ich ja nicht mehr zu arbeiten. Für was dann überhaupt. Arbeiten um sich den Weg zu finanzieren ? Ne das kann ned sein. Wenn jemand 900 euro verdient und die arbeit um die ecke hat ist er doch klar im vorteil als wenn einer 900 euro verdient aber 300 euro fahrtkosten hat. Mal sehen was kommt, sollte ich gepfändet werden kann ich automatisch nicht mehr arbeiten gehen. Das ist auch nicht im Sinne der Gläubiger. Die können dann auf ihr Geld weiterhin warten. Aber bei sowas wundert es mich nicht das die Leute lieber zu hause bleiben als für die fahrtkosten zu arbeiten …

Ja da kann ich die Arbeit getrost schmeissen … Die Fahrtkosten sprengen damit meinen Finanziellen rahmen. Die Gläubiger wirds nicht freuen, sind da aber auch selber schuld.

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Also bei mir wird nix auf die Steuerkarte eingetragen. Ich zahle dadurch nicht weniger steuern sondern bekomme die Pauschale Monatlich überwiesen. So hat man mir das beim Finanzamt gesagt.

Vom Finanzamt?!?!?!

Also bei mir wird nix auf die Steuerkarte eingetragen. Ich
zahle dadurch nicht weniger steuern sondern bekomme die
Pauschale Monatlich überwiesen. So hat man mir das beim
Finanzamt gesagt.

Hi!

Diese Variante kenne ich nicht - zweifel jetzt aber auch ein wenig!

Bekommst Du das Geld nicht vielleicht von der Bundesanstalt für Arbeit?

Verwirrte Grüße
Guido

Freigrenzentabelle
Hi!

Hast Du mal geschaut, wieviel Geld man bei Deinen Bezügen pfänden kann?

Es heißt nicht, dass man Dir alles bis zur Freigrenze wegnimmt!
Schau Dirnochmal meinen Link dazu an!

LG
Guido