Ich mache zur Zeit eine Weiterbildung vom Arbeitsamt aus. Letzten Monat war ich 5 Tage krankgeschrieben. Jetzt habe ich einen „Aufhebungsbescheid“ bekommen, in dem steht, dass mir für diese Woche das Fahrgeld gestrichen wird, weil ich NICHT AM KURS TEILGENOMMEN HABE. Ich finde das eine Frechheit, weil es dargestellt wird, als hätte ich absichtlich den Kurs versäumt. Dabei hatte ich ja einen sog. „wichtigen Grund“ nicht teilzunehmen. Lohnt sich der Widerspruch gegen dieses Schreiben? Wenn ja, wie muss ich da vorgehen? Ich habe nämlich irgendwo gehört, dass einem das Fahrgeld nicht gestrichen wird, wenn man Fahrgeld für ein öffentl. Verkehrsmittel bekommt.
Hallo,
Du warst fünf Tage krank, in den fünf Tagen bist Du nicht zur Weiterbildung gefahren, verständlich und nachvollziehbar. Aber warum sollte Dir dann das Arbeitsamt Fahrgeld für die Woche zahlen?
Ich hab keine Ahnung zu den rechtlichen Hintergründen, muss ich zugeben. Aber gesunder Menschenverstand sollte doch ausreichen…
Ich vermute, dass dies nur anders wäre, wenn Du eine Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel hast - schließlich kannst Du am Monatsanfang nicht wissen, dass Du während des Monats eine Woche krankheitsbedingt ausfällst. Ich könnte mir vorstellen, dass sich dann evtl. die Sachlage ändert.
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Hallo,
du bist doch in der Woche nicht gefahren - was willst du dann mit Fahrgeld??
wenn du nicht aus „wichtigem Grund“ gefehlt hättest, wären die Kosten sicher auch zurückgefordert worden.
Gruß
HaWeThie
Hallo,
wo ist eigentlich das Problem?
Und wo sieht es so aus, als wenn dir irgendwas vorgeworfen wird?
Kann es sein, das du da aus Ärger etwas falsches hinein interpretiert hast?
Fakt ist, das Arbeitsamt zahlt dir Fahrgeld um deine Schulungsmaßnahme zu erreichen. An den 5 Tagen warst du krank und konntest nicht teilnehmen. Also, warum soll dir das AA für die 5 Tage Fahrgeld zahlen?
Ich versteh deinen Ärger nicht wirklich.
Gruß
roland
Gut, es stimmt, dass ich nicht am Kurs teilgenommen habe und somit ist es auch richtig, dass ich für diese Woche kein Fahrgeld bekomme.
Was mich ärgert ist, dass das Arbeitsamt wahnsinnig schnell in der Bearbeitung ist, wenn es jemanden Geld streichen kann. Bekommt man aber Geld vom Arbeitsamt, kann man warten.
Auskünfte bekommt man sowieso nicht, man muss den werten Beamten -die alles andere als freundlich sind- alles aus der Nase rausziehen. Nach dem Motto: Was der Arbeitslose nicht weiß, macht ihn nicht heiß - und spart dem Arbeitsamt Geld.
Dieses Beamtentum gehört einfach abgeschafft.
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Dein Ärger in Ehren, aber…
Huhu!
Was mich ärgert ist, dass das Arbeitsamt wahnsinnig schnell in
der Bearbeitung ist, wenn es jemanden Geld streichen kann.
Bekommt man aber Geld vom Arbeitsamt, kann man warten.
Ich habe bislang nie länger als 2 Wochen gewartet!
Auskünfte bekommt man sowieso nicht,
Schon mal die Merkblätter durchgearbeitet? Offene Fragen werden Dir dann ganz sicher beantwortet! Allerdings ist es an Dir, die Fragen auch tatsächlich zu stellen!
man muss den werten
Beamten -die alles andere als freundlich sind- alles aus der
Nase rausziehen. Nach dem Motto: Was der Arbeitslose nicht
weiß, macht ihn nicht heiß - und spart dem Arbeitsamt Geld.
Dieses Beamtentum gehört einfach abgeschafft.
Ich habe bisher nur sehr wenige Beamte dort kennen gelernt! Die meisten waren Angestellte im Öffentlichen Dienst…
Sei mir nicht böse - ich höre immer wieder von allen möglichen Leuten, wie mies sie beim Arbeitsamt abgefertigt werden… Einzig die eigene Erfahrung habe ich in den letzten 17 Jahren weder als selbst Betroffener (von nur meinem örtlichen Arbeitsamt), noch als Mitarbeiter einer Personalabteilung (mit ca.8 Arbeitsämtern - darunter die viel beschäftigten in Duisburg und Dortmund) dort gemacht!
Liebe Grüße
Guido
P.S. @MODs - sorry, wegen des off topics