Hallo,
ich bekomme von meinem Arbeitgeber für die Fahrstrecken des beruflich genutztes Privat PKW eine Kilometerpauschale von 58 Pf je km.
Meine beruflichen Fahrten enden für gewöhnlich am Wohnort.
Auf diese Weise habe ich als Arbeitsweg eigentlich nur die Fahrt zum Arbeitsort.
Ich möchte die Differenz der tatsächlichen Kosten je Fahrkilometer zu der mir „zugestandenen“ Vergütung bei der Steuer abrechnen.
Kann mir das F-Amt Probleme bereiten, weil ich für einen Teil meines Weges von der Arbeit eine Vergütung von meinem Arbeitgeber bekomme?
Das F-Amt will natürlich ein Fahrtenbuch haben.
Vielen Dank für`s antworten
hm
hi,
habe mal nachgelesen im nachschlagewerk, dort steht unter „zusammentreffen von fahrten wohnung arbeit und dienstreise“ folgendes:
"Fährt ein Arbeitnehmer morgens von seiner Wohnung zur Arbeitsstätte, besucht er anschließend im Auftrag des Arbeitgebers Kunden oder Lieferanten, um nach Erledigung der dienstlichen Obliegenheiten unmittelbar nach Hause zurückzufahren, ist die Gesamtstrecke wie folgt aufzuteilen:
Für die morgendliche Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist die halbe gesetzliche Entfernungspauschale anzusetzen. Die Fahrtstrecke zu den Kunden und die anschließende Fahrtstrecke nach Hause sind m.E. nach Dienstreisegrundsätzen zu berücksichtigen."
Prof. Dr. R. Keßler, Vors. Richter am BFH a. D.
das ist doch exakt dein fall, oder?
bsp. du hast weg zur arbeit von 20km, machst dann die dienstreise von 30km die zu hause endet.
ergo:
10 km * 0,36ct
10 km * 0,40ct
= 7,60 € davon 1/2 = 3,80 €
dazu dienstreise 30km * 30ct = 9,00 € - erstattung 9,- €
–> werbungskostenansatz nach stfr. erstattungen 3,80 €!
gruss vom
showbee