Fahrgeldrückerstattung bei Einladung durchs Arbeitsamt § BGB

Wer kennt den § im BGB, der besagt, daß man das Fahrgeld zurüerstattet bekommt, wenn man von Behörden eingeladen wird

Hallo,

Wer kennt den § im BGB, der besagt, daß man das Fahrgeld zurüerstattet bekommt, wenn man von Behörden eingeladen wird

Da es ums Arbeitsamt geht, wird das wohl eher im SGB zu finden sein. Möglicherweise dann auch nur als Kann-Bestimmung.
Vielleicht kommt es dann noch drauf an, ob mal ALG-I oder -II erhält.

Grüße

Hoi.

Nicht im BGB, sondern in den spezielleren Gesetzen: § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 44 SGB III

http://www.jobcenter.wuppertal.de/vv/produkte/865/10…

Ciao Loki