Wer kennt den § im BGB, der besagt, daß man das Fahrgeld zurüerstattet bekommt, wenn man von Behörden eingeladen wird
Hallo,
Wer kennt den § im BGB, der besagt, daß man das Fahrgeld zurüerstattet bekommt, wenn man von Behörden eingeladen wird
Da es ums Arbeitsamt geht, wird das wohl eher im SGB zu finden sein. Möglicherweise dann auch nur als Kann-Bestimmung.
Vielleicht kommt es dann noch drauf an, ob mal ALG-I oder -II erhält.
Grüße
Hoi.
Nicht im BGB, sondern in den spezielleren Gesetzen: § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 44 SGB III
http://www.jobcenter.wuppertal.de/vv/produkte/865/10…
Ciao Loki