Liebe WWW-ler,
ich konstruiere hier mal einen fiktiven Fall.
Angenommen 4 Personen fahren zusammen in einer Fahrgemeinschaft von Ort X nach Ort Y. Person A hat für das Jahr 2003 noch woanders, im Ort Z gewohnt. Nehmen wir weiter an, Ort X (Wohnort) ist vom Ort Y (Arbeitsstätte) 80km entfernt und der anzurechnende Betrag liegt über 4500€.
Nun hat Person B bei der Lohnsteuererklärung für 2003 angegeben, in einer Fahrgemeinschaft zu fahren. Dazu hat er die Namen der restlichen drei Personen angegeben.
Frage 1: Was kann A dagegen unternehmen, da es ja nicht stimmt.
Frage 2: Was haben C und D zu befürchten?
Frage 3: Wie sieht das Steuerrecht Fahrgemeinschaften im allgemeinen an?
Frage 4: Können trotzdem die vollen Kilometer abgerechnet werden?
Frage 5: Wenn nicht, was darf angerechnet werden?
Frage 6: Was ist steuerrechtlich bei Fahrgemeinschaften zu beachten, auch im Hinblick auf die Steuererklärung?
Freue mich auf eure Antworten und wünsche allen einen schönen Sonntag.
Viele Grüße
Anja