Fahrgemeinschaft - Was beachten?

Liebe WWW-ler,

ich konstruiere hier mal einen fiktiven Fall.

Angenommen 4 Personen fahren zusammen in einer Fahrgemeinschaft von Ort X nach Ort Y. Person A hat für das Jahr 2003 noch woanders, im Ort Z gewohnt. Nehmen wir weiter an, Ort X (Wohnort) ist vom Ort Y (Arbeitsstätte) 80km entfernt und der anzurechnende Betrag liegt über 4500€.

Nun hat Person B bei der Lohnsteuererklärung für 2003 angegeben, in einer Fahrgemeinschaft zu fahren. Dazu hat er die Namen der restlichen drei Personen angegeben.

Frage 1: Was kann A dagegen unternehmen, da es ja nicht stimmt.

Frage 2: Was haben C und D zu befürchten?

Frage 3: Wie sieht das Steuerrecht Fahrgemeinschaften im allgemeinen an?

Frage 4: Können trotzdem die vollen Kilometer abgerechnet werden?

Frage 5: Wenn nicht, was darf angerechnet werden?

Frage 6: Was ist steuerrechtlich bei Fahrgemeinschaften zu beachten, auch im Hinblick auf die Steuererklärung?

Freue mich auf eure Antworten und wünsche allen einen schönen Sonntag.

Viele Grüße
Anja

Hallo

bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kommt die Entfernungspauschale zum Ansatz. Dabei ist es egal, ob du Alleine, in Fahrgemeinschaft, oder mit welchem Fahrzeug du deine Arbeitsstätte erreicht.
Jeder von euch kann die Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angeben.

Wichtig wird es erst wenn die beantragten Aufwendungen für die Fahrten 5112,- Euro übersteigen. Da nur tatsächliche entstandene Aufwendungen mit dem eigenen Pkw den Ansatz des Höchstbetrages mit ‚öffentlichen‘ Verkehrsmitteln übersteigen dürfen.

Bye Nauraa