Fahrgeometrische Anfahrbarkeit einer Garage

Hallo,
an einer 6 m breiten Einbahnstraße, die zu beiden Seiten jeweils 2 m Gehweg aufweist, ist das Parken beidseitig unter Gehwegbenutzung erlaubt.

Planerisch ist vorgesehen, dass künftig nur noch auf der rechten Seite gegenüber von vier Garagen in Fahrtrichtung nach links auf dem Straßenkörper geparkt werden darf und desweiteren soll der Fahrradverkehr wegen der Schüler, die diese Fahrtrichtung gegen die Einbahnstraße zur Wegersparnis von 130 m nutzen, gegenüber der Fahrtrichtung erlaubt und hierfür ein Fahrradweg vor diesen Garagen markiert werden.

Das längste Fahrzeug der Nutzer der vier im rechten Winkel zur Straße stehenden Garagen ist ein 4,50 m langer PKW mit einem Wendekreis von 10,8 m.

Die lichte Weite der Garagen beträgt innen 2,77 m, im Tor 2,27 m und zur Straße hin 2,37 m.

Der Stauraum von den Garagen bis zum Gehweg beträgt 1,40 m.

Somit ergibt sich von der Gegenseite her ein Gesamtabstand von den Garagen von
6,00 m Straßenkörper
2,00 m Gehweg
1,40 m Stauraum
______

9,40 m Gesamtabstand, wovon abzuziehen wäre:
2,00 m Fahrzeugbreite der üarkenden PKW(kaum Kleinwagen)
4,50 m Fahrzeuglänge des längsten Fahrzeuges
______

2,90 m verbleibender Abstand, weil das Fahrzeug erst nach Verlassen der Garage mit dem Einschlagen beginnen kann.

Tatsächlich würde aber der Radius des Wendekreises (10,8 m) von 5,40 m als verbleibender Abstand benötigt, wodurch fahrgeometrisch 2,50 m Abstand fehlen würden.

Hinzu kommt, dass der Begegnungsverkehr morgens, wenn die Schüler zu den Schulen fahren und die Mütter, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule gebracht haben, für die Zeitdauer des Rangierens zum Erliegen käme.

Es stellt sich die Frage, ob eine solche Planung der Verkehrserleichterung förderlich ist, und ob das Parken gegenüber den Garagen im Hinblick auf die verbleibenden Abstände und die bei der Anfahrbarkeit möglichen Konflikte noch zulässig wäre.

Bestünde die Möglichkeit, anhand einer Rechenformel oder ähnlich zu ermitteln, wieviel mal man Rangieren müsste, um in die Garage vorwärts (wegen des Ausladens)hinein zu fahren und wie oft das beim heraus fahren notwendig wäre.

Im Voraus schon einmal besten Dank - allein schon fürs Lesen.

Herzliche Grüße
Geysirius

Hi

Ich fange jetzt nicht an zu rechnen , da ich in der nächsten Stadt meines Wohnortes mit lauter solchen planungstechnichen Unsinn konfrontiert werde und die Planer wohl keine ahnung und die Abnahme und Bauingeneure noch weniger davon hatten

so kann ein Audi A6 nicht aus dem Parkhaus des Krankenhaus ausfahren ohne nochmal zurück zu setzen , weil die Kurve zu eng ist .
da diese Kurve zwischen Scheinleser und Halteschranke ist , ist die Schranke schon wieder unten bis das Auto ankommt

dann hat man einen grossen Freiflächenparkplatz angelegt der durch Betonpfeiler auf 2,10 Durchfahrtsbreite begrenzt ist .
da passt kein Mittelklasse Wagen durch , weil die Spiegel zu weit abstehen .
von unseren 4 Auto’s in der Familie passt mit Milimeterarbeit gerade der Opel Astra durch , der Audi , der andere Opel und der Chevrolet passen da nicht rein, dafür passen aber Sprinter , VW Buss , M-Klasse , X5 usw , da deren Spiegel höher ist und die damit über den Betonpollern her können .
In die Tiefgarage 2te Tiefebene der Stadthalle passt auch der Sportcoupe von Opel und der Chevrolet nicht rein , die setzen auf , wenn man von der Einfahrt auf die Ebene kommt .
in die zweite Tiefebene der Kreissparkasse passt auch nur der Astra , die anderen sind zu lang und kommen nicht um die Kurve zwischen Tiefebene 1 zu 2 auch wenn da keiner blöde parkt
zum Garagendach von Karstatt passt auch nur der Astra , die anderen sind vom Fahrwerk zu tief und schrammen in der Auffahrkurven die extrem hohen Bordkanten an der Bodengruppe vorne links und hinten rechts ( Serienfahrwerk nichts umgebasteltes )

und in einer anderen Stadt sind Parkflächen angelegt , deren Parklänge 4,50 ist , wer da einen grossen Audi , BMW oder Mercedes o.ä. hinstellt , zahlt 15 Euro , da der über die Markierung ragt .

und in einer anderen Stadt in der nähe gibt es ein Wohnviertel mit Durchfahrt verboten 1,5 t und dort wohnt ein fleissiger Frührentner der sich mit Auto’s auskennt .
Wenn ich dort zum Kundendienst muss entweder mit dem Audi oder mit dem Lieferwagen Fiat Scudo komme , kann ich schon die 15 Euro vorabüberweisen.

gruss

Toni

Hallo,

nachdem die Garagen schon stehen, was spricht dagegen das einfach mal auszuprobieren ?

Im schlimmsten Fall sind halt die Parkplätze gegenüber wider weg :wink:

Grüßle
Elton

Guten Morgen

Es gibt keine gesetzliche Vorgabe.

Es gibt nur die EAR 05 der FSGV („Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs“). Demnach ist bei Senkrechtaufstellung von Parkständen gegenüber diesen Parkständen eine Fahrgassenbreite von 6,00 m beim Vorwärtseinparken und 6,00 m beim Rückwärtseinparken vorzusehen, jeweils gerechnet vom Rand des Parkstands (bzw. vorliegend: dem Garagentor). Lut UP sind 7,40 m (1,4 + 2 + 6 - 2) vorhanden. Ich sehe daher kein Problem - oder zumindest sehe ich keine nutzbare Argumentation im Hinblick auf das vorhandene Regelwerk.

Gruß
smalbop

Mit der angeblichen Unfähigkeit von Bauingenieuren hat das weniger zu tun. Es gibt einzuhaltende technische Regeln wie die EAR 05 oder die garagenverordnungen der Länder - und die werden auch eingehalten. Was nicht heißt, dass jeder Manni mit seinem Cadillac, seinem Humvee oder seinem Golf GTI mit selbst gewählten 2 cm Bodenfreiheit ohne anzuecken da durchfahren kann.

smalbop

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Dank an alle für die ergiebigen Antworten, besonders die Erläuterung von smalbop führt zu einem nachvollziehbaren Ergebnis, so dass die Angelegenheit und damit auch die Frage als erledigt zu betrachten ist.

Nochmals besten Dank für die schnellen Antworten.

Herzliche Grüße
Geysirius

Hallo!

Was aber auch bedeutet, dass die Architekten & Co. welche sich an die von dir skizzierten Verordnungen halten schlicht nur den Mindeststandart einhalten und nicht mit der Zeit gehen. Genauso wenig wie die Verordnungen. Inzwischen sollte den meisten bewusst sein, dass die Autos größer werden.

Gruß
Falke

Hallo,

Hai!

Dann muß man halt rückwärts in die Garage fahren. Zumindest grob
überschlägig sollte das problemlos gehen.

Der Plem

Was der Cali-Toni alles so erlebt… man glaubt es kaum…

Was aber auch bedeutet, dass die Architekten & Co. welche sich
an die von dir skizzierten Verordnungen halten schlicht nur
den Mindeststandart einhalten und nicht mit der Zeit gehen.
Genauso wenig wie die Verordnungen. Inzwischen sollte den
meisten bewusst sein, dass die Autos größer werden.

Ich würde eher sagen, inzwischen sollte den meisten bewusst sein, dass es so nicht weitergehen kann mit den immer größeren Autos.

Es ist aber nicht so, dass wir Bauingenieure uns grundsätzlich dagegen sperren würden, Straßen und Tiefgaragen mit amerikanischen Abmessungen zu bauen. Schließlich ist das höhere Honorar bei höheren Baukosten bares Geld wert.

Es ist daher eher so, dass wir aus Kostengründen von den Bauherren gehindert werden, genau das zu tun. Seien sie nun privat oder kommunal.

smalbop

Korrektur
Ich meinte _ 4,50 m beim Rückwärtseinparken_

Was die gegebene Situation aber auch nicht verschlechtert.

s.

Hallo!

Dies ist sicherlich richtig. Auf der anderen Seite konnte ich aktuell bei Bauvorhaben erleben, dass als Basis entweder die DIN (Elektro) oder die Mindesmaße für Garagen herangezogen wurden.

Bei der DIN bekommt man nur die minimalste Grundausstattung, welche zum überleben mit einem Lichtschalter und einem Zusatzgerät (Wahlweise Toaster oder Kaffeemaschine) notwendig ist.

Und in die Garage passte zwar ein 5er BMW Kombi, aussteigen war jedoch nicht mehr möglich. Ganz zu schweigen vom schließen des Garagentores.

Gruß
Falke

Hallo

Dies ist sicherlich richtig. Auf der anderen Seite konnte ich
aktuell bei Bauvorhaben erleben, dass als Basis entweder die
DIN (Elektro) oder die Mindesmaße für Garagen herangezogen
wurden.

Bei der DIN bekommt man nur die minimalste Grundausstattung,
welche zum überleben mit einem Lichtschalter und einem
Zusatzgerät (Wahlweise Toaster oder Kaffeemaschine) notwendig
ist.

Es hängt ganz davon ab, welcher Ausstattungswert nach „DIN“ (übrigens: DIN 18015) vertraglich vereinbart wurde, gleiches gilt für die Abmessungen der Garage. Leider tätigen die meisten Hauskäufer die größte Investition ihres Lebens, ohne sich zuvor auch nur grob darüber zu informieren, was sie da grade einkaufen. Eine Handlungsweise, die ihnen bei der vergleichsweise bescheidenen Investition in einen neuen PKW nie in den Sinn kommen würde. Es wäre mal ein interessante volkspsychologische Studie, warum das in Deutschland so ist.

Und i die Garage passte zwar ein 5er BMW Kombi, aussteigen
war jedoch nicht mehr möglich. Ganz zu schweigen vom schließen
des Garagentores.

Nun ist ein 5er BMW Kombi auch nicht unbedingt ein normales Auto, aber das hatten wir ja schon. Die Straßen und die Garagen sind nun einmal bereits da und können nicht einfach alle abgerissen und neu gebaut werden, bloß weil einige Autohersteller einige immer breitere und längere Karosserien auf den Markt bringen und manche Konsumenten ihnen die auch noch unüberlegt abkaufen.

Mit größerer Berechtigung könnte man also (statt der Bauingenieure wegen der Garagen) die Maschinenbauingenieure bei den Autoherstellern fragen, wieso sie eigentlich ihre Neukonstruktionen nicht an die vorhandene Verkehrsinfrastruktur anpassen - und die Käufer, wieso sie sich erst nach dem Kauf von Auto oder Immobilie über die erforderliche Größe ihrer Garage Gedanken machen.

Gruß
smalbop

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