Fahrkarten schon 2006 für 2007 gekauft

Hallo,

mich interessiert, wie folgende Kosten in der Steuererklärung zugeordnet
werden müssten:

Angenommen, jemand hat sich wegen der Preiserhöhung durch die DB eine
Fahrkarte für den Januar 2007 schon im Dezember 2006 gekauft (eben zum
günstigeren 2006er Preis). Nun unternimmt er damit eine beruflich bedingte
Reise, die er in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen
kann (z.B. Vorstellungsgespräch o.ä.).

In welcher Steuererklärung müssten dann diese Kosten abgesetzt werden:
In der für 2006, da dort die Kosten entstanden sind, oder in der für 2007,
da dort die Reise ja erst angetreten wurde?

Wäre das beim Tchibo-Ticket anders? (Das wurde ja im Dezember 2006 verkauft,
man sieht dort das Kaufdatum aber ja nicht auf der Fahrkarte.)

Gruß, Emma

Hallo,

da es sich um (vorweggenommene) Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit handelt, sind diese in dem Jahr anzusetzen. in dem sie bezahlt wurden, in diesem Fall also 2006 (Abflußprinzip §11 EStG)

Gruß,
Markus