Fahrkartenautomat außer Betrieb, was nun?

Hallo alle :smile:

Gestern abend bin ich mit der Straßenbahn zu einer Freundin gefahren und an der Haltestelle war ein Fahrkartenautomat der nur passendes Kleingeld akzeptierte aber (noch) keine 20 Cent Stücke annahm (Fahrkarte kostet € 1,20) und ich hatte nur eine 1 Euro- und eine 20 Centmünze. Jede unserer Straßenbahnen hat aber außerdem noch einen Fahrkartenautomat der auch ohne Probleme die neuen Münzen akzeptiert. Nur war der in der StraBa, mit der ich fahren musste, ‚vorrübergehend Außer Betrieb‘.
So bin ich schwarz gefahren.
Hätte ich im Falle einer Kontrolle die Strafe zahlen müssen?
Muss ich den StraBa Fahrer informieren das ich wegen kaputten Automatens keinen Fahrschein hab???

MfG
Lilly

Hallöchen,

Hätte ich im Falle einer Kontrolle die Strafe zahlen müssen?
Muss ich den StraBa Fahrer informieren das ich wegen kaputten
Automatens keinen Fahrschein hab???

ich denke, auch bei Euch steht an jeder Straßenbahntür: „Zutritt nur mit gültigem Fahrausweis“ oder ähnliches bzw. sind wohl in jeder Bahn Hinweise darauf zu finden, was los ist, wenn man ohne Fahrschein fährt.

Insofern hättest Du nicht fahren dürfen. Soviel zur Theorie. Nur wären bei uns diverse Bahnen und Busse völlig leer, weil es reichlich Automaten gibt, die praktisch ständig hin sind.

Zur Praxis: Du solltest normalerweise zum Fahrer gehen und das Problem kurz schildern. Dann wird der Dir schon sagen, was Du tun sollst. Entweder bei ihm zahlen (was heute ja oftmals nicht mehr geht), draußen bleiben (was wohl die Ausnahme sein dürfte) oder einfach hinsetzen und freuen. Dies ohne Kommentar zu tun, könnte Dich u.U das übliche erhöhte Beförderungsentgelt kosten.

Wenn Du dem Fahrer Bescheid sagst, hat das auch den „Vorteil“, daß die beiden Automaten u.U. im nächsten Jahr oder so repariert werden.

Gruß
Christian

Hallo Lilly,

ich war mal bei dem Verein (Stadtwerke Abteilung Verkehr) und während einer Ausbildung sogar mal ein paar Wochen unfreiwillig im Kontrolldienst.

Damals war es so: Wenn ein Fahrgast angab, dass der Automat defekt war, wurden die Personalien aufgenommen. Dann wurde die Meldung an den technischen Dienst weitergeleitet. Die fuhren raus und reparierten das Teil gleich. Wenn’s wirklich defekt war, war die Sache für den Fahrgast erledigt, wenn nicht, gab’s eine Nachberechnung des erhöhten Beförderungsentgelts.

Ich habe noch nie erlebt, dass ein Fahrer einen Fahrgast aufgrund des Hinweises „Automat an der Haltestelle … defekt, habe keinen Fahrausweis.“ vor die Tür gesetzt hat.

Da öffentliche Verkehrsmittel Beförderungspflicht haben (= Kontraktionszwang für den Beförderungsvertrag), könnte ich mir vorstellen, dass das auch gar nicht geht. Wenn der Automat defekt ist und der Verkehrsbetrieb sich damit „weigert“, das Beförderungsentgelt entgegenzunehmen, befindet er sich m.E. im Annahmeverzug und muss die Beförderungsleistung trotzdem erbringen (meine halb-laienhafte Meinung).

Ich würde mich auf jeden Fall immer absichern und sofort den Fahrer informieren. Hilfreich ist auch (wenn man das hinbekommt), sich die Automatennummer zu notieren.

Schlecht ist es allerdings, wenn an der Haltestelle mehrere Automaten standen und nicht alle defekt waren.

Grüße
Sebastian

Zum Fahrer gehen und fragen…
… was Du machen sollst.

Entweder er verkauft Dir eine, oder er sagt Du sollst Dich setzen und informiert die Zentrale zur Behebung des Defekts.

gruß

dennis