Hallo,
Herr B fährt mit Firmenwagen nur den Weg daheim - Baustelle - daheim (keine sonstige Privatnutzung des Firmenwagens). Außerdem bekommt Herr B eine „Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte“ von x € vom Arbeitgeber.
Frau B macht nun zum ersten mal die Steuererklärung selber und weiß nicht, was genau wo eintragen.
Die „Pauschale …“ in Zeile 18 der Maske, die gleich aufgebaut ist wie der Lohnsteuerbescheid, wurde eingetragen. Nun sagt ihr das Programm bei der Plausibilitätsprüfung, dass auch eine Eintragung zu machen ist bei „Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte“. Aber Herr B bekommt ja schon seine Pauschale vom Arbeitgeber? Da bekommt er doch nichts mehr (zusätzlich), wenn er seine Arbeitsstätte da einträgt? Muss da trotzdem was eingetragen werden?
Kann man das anhand der Beschreibung so nachvollziehen? Falls noch Fragen dazu offen sind, fragt bitte.
Danke schon mal für Hinweise von einer (momentan noch) verwirrten Frau B. 
MfG
Die Fahrten sind einzutragen. Es gibt Fälle in denen nur ein Teil der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuerfrei erstattet wurden dann kann der Arbeitnehmer den Rest absetzen und wenn zu viel vom Arbeitgeber erstattet wurde dann wird die Überzahlung versteuert. Wenn hier genau die Kosten die entstanden sind erstattet wurden dann sind die Fahrten einzutragen, sie wirken sich aber nicht aus.
Zeile 18???
Gruß
Schwede
Danke Schwede!
Die Fahrten sind einzutragen.
Alle detailliert (da ja verschiedene Baustellen - in der näheren Umgebung)? Oder pauschal (zum Sitz des Arbeitgebers)? Herr B fährt aber direkt -> daheim - Baustellen - daheim (falls das von Bedeutung ist)
Es gibt Fälle in denen nur ein
Teil der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
steuerfrei erstattet wurden dann kann der Arbeitnehmer den
Rest absetzen und wenn zu viel vom Arbeitgeber erstattet wurde
dann wird die Überzahlung versteuert. Wenn hier genau die
Kosten die entstanden sind erstattet wurden dann sind die
Fahrten einzutragen, sie wirken sich aber nicht aus.
Aha. Die Buchhalterin der Firma sagte, dass die Pauschale so okay ist und Herr B da nichts weiter ansetzen könnte (???).
Zeile 18???
Das ist die Zeile (im Lohnsteuerbescheid) wo -> „Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte“ steht. Das Steuerprogramm ist analog aufgebaut (die entsprechende Maske sieht genau so aus wie der Lohnsteuerbescheid).
MfG
Alle detailliert (da ja verschiedene Baustellen - in der
näheren Umgebung)? Oder pauschal (zum Sitz des Arbeitgebers)?
Herr B fährt aber direkt -> daheim - Baustellen - daheim
(falls das von Bedeutung ist)
Tja, das ist nicht so einfach. Du musst differenzieren zwischen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und Dienstreisen. Als Arbeitsstätte gilt der „normale“ Arbeitsplatz und unter Umständen auch Baustellen wenn diese länger als 3 Monate angefahren werden. Angegeben werden sollte nichts pauschal sondern so wie es tatsächlich stattgefunden hat.
Zeile 18???
aah, die Lohnsteuerbescheinigung. Jetzt dämmert es.
Schwede
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Angegeben werden sollte
nichts pauschal sondern so wie es tatsächlich stattgefunden
hat.
Uff … na das wird dann wohl umfangreich. Kann ich aufs Fahrtenbuch zurückgreifen? Oder muss es ne (detaillierte) Bestätigung vom Arbeitgeber sein?
Danke nochmal (& Sternchen) 
Fahrtenbuch genügt in der Regel, da die Kosten nach deinen Angaben sowieso 1:1 vom Arbeitgeber ersetzt wurden dürfte sowieso am Ende nichts absetzbares hängen bleiben so dass sich darüber in der Regel keiner beim Finanzamt Gedanken macht.
Gruß
Schwede
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