Fahrkosten: 0,30 € oder Fahrtenbuch

Hallo Experten,
ich möchte gerne die Differenzen im Allgemeinen verstehen.

Nehmen wir an, man fährt für seine eigene Firma mit seinem eigenen Auto. Einerseits sammelt man die Tankbelege, andererseits führt man das Fahrtenbuch und kann die km mit 0,30 € abrechnen.

Kann man es sich frei auswählen, nach welcher Methode man abrechnet? Ist es dem Finanzamt egal, ob man zu den Unterlagen die Tankbelege oder aber nur ein Fahrtenbuch hinzufügt?

Und wenn man sich für 0,30 € entscheidet, wie bucht man das im Buchhaltungsprogramm? Bei Tankbelegen ist es klar: eine Buchung pro Beleg, Kfz-Kosten gegen Zahlungsmittel, so sehr grob gesagt.
Und bei der km-Zahl, reicht da eine Buchung pro Monat, laufende Kfz-Betriebskosten im Monat - Betrag xxx €?

Danke im Voraus

Ein ganz grober Abriss:

Stellt PKW Betriebsvermögen dar, dann kann die 0,30 € - Regel (pauschale Kilometersätze) nicht mehr angewandt werden. Notwendiges BV liegt vor bei betrieblicher Nutzung von mehr als 50%.

Wir der PKW zwischen 10 und 50 % betrieblich genutzt, dann kann man ihn als gewillkürtes Betriebsvermögen behandeln. Wird er nicht zu mindestens 10% betrieblich genutzt, so liegt Privatvermögen vor.

Wenn man die pauschalen Kilometersätze wählt, dann kann man keine weiteren Kosten absetzen wie Kraftstoff, Abschreibung o. dgl.

Am Besten man sucht hier mal mit google nach entsprechenden Seiten wie denen der IHKs.